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Rechtliche Aspekte des „Homeschooling“ - Netzwerk Bildungsfreiheit

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an dieser Stelle zu untersuchen, inwieweit dieser Befund sich mit dem Bildungs- und<br />

Erziehungsauftrag der Schule gem. §§ 3 ff. BremSchulG vereinbaren lässt.<br />

1. Was umfasst der Bildungs- und Erziehungsauftrag?<br />

Art. 26 BremLV i. V. m. § 3 BremSchulG legt fest, dass die Schule gemäß der<br />

Bremischen Lan<strong>des</strong>verfassung (Art. 26, 27 BremLV) einen Bildungs- und<br />

Erziehungsauftrag innehat. Art. 26 BremLV sieht beispielsweise vor:<br />

„die Erziehung zu einer Gemeinschaftsgesinnung, die auf der Achtung vor der Würde je<strong>des</strong><br />

Menschen und auf dem Willen zu sozialer Gerechtigkeit und politischer Verantwortung beruht,<br />

zur Sachlichkeit und Duldsamkeit gegenüber den Meinungen anderer führt und zur friedlichen<br />

Zusammenarbeit mit anderen Menschen und Völkern aufruft, die Erziehung zu einem<br />

Arbeitswillen, der sich dem allgemeinen Wohl einordnet, sowie die Ausrüstung mit den für den<br />

Eintritt ins Berufsleben erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten, die Erziehung zum eigenen<br />

Denken, zur Achtung vor der Wahrheit, zum Mut, sie zu bekennen und das als richtig und<br />

notwendig Erkannte zu tun, die Erziehung zur Teilnahme am kulturellen Leben <strong>des</strong> eigenen<br />

Volkes und fremder Völker und die Erziehung zum Verantwortungsbewusstsein für Natur und<br />

Umwelt.“<br />

Dieser Bildungs- und Erziehungsauftrag geht damit über die reine Wissensvermittlung<br />

hinaus und wird durch die in § 5 BremSchulG genannten Lernziele weiter konkretisiert.<br />

2. Homeschooling kann den Bildungs- und Erziehungsauftrag<br />

erfüllen<br />

Interessant sind im Rahmen der Erziehungsziele <strong>des</strong> § 26 BremLV vor allem die<br />

stärker gemeinschaftsbezogenen Erziehungsziele wie die Erziehung zu einer<br />

Gemeinschaftsgesinnung hinsichtlich der Menschenwürde, sozialer Gerechtigkeit und<br />

politischer Verantwortung und die Erziehung zu einem Arbeitswillen, der sich dem<br />

allgemeinen Wohl verpflichtet. Diese gemeinschaftsbezogenen Erziehungsziele sind<br />

Ausdruck <strong>des</strong> allgemeinen Willens zur Prävention und Bekämpfung von<br />

Parallelgesellschaften, ganz so wie es das BVerfG postuliert. Es muss insoweit<br />

hinterfragt werden, ob Homeschooling, das begehrt, im Einzelfall eine Alternative zur<br />

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