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- um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen.<br />

Des Weiteren ist der Vorstand ermächtigt bis zum 15. November 2015 Aktien der Gesellschaft zu er-<br />

werben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien mit einem auf diese Aktien entfallenden an-<br />

teiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 795.000,00 beschränkt. Das sind 10 % des bestehenden<br />

Grundkapitals von EUR 7.950.00,00. Die zeitliche Befristung gilt nur für den Erwerb, nicht für das<br />

Halten der Aktien.<br />

Der Erwerb der Aktien erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) über<br />

die Börse oder mittels eines an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots.<br />

Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je<br />

Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft im<br />

regulierten Markt der Stuttgarter Wertpapierbörse an den zehn dem Erwerb vorausgehenden Han-<br />

delstagen nicht um mehr als 15 % überschreiten oder um nicht mehr als 15 % unterschreiten. Falls an<br />

einem Handelstag kein Schlusskurs vorhanden ist, tritt an dessen Stelle der Geldkurs, falls kein Geld-<br />

kurs vorhanden ist, der Taxakurs dieses Handelstages.<br />

Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, darf der ge-<br />

botene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsneben-<br />

kosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt der<br />

Stuttgarter Wertpapierbörse an den zehn der Veröffentlichung des Angebots vorausgehenden Han-<br />

delstagen um nicht mehr als 15 % überschreiten oder um nicht mehr als 15 % unterschreiten. Falls an<br />

einem Handelstag kein Schlusskurs vorhanden ist, tritt an dessen Stelle der Geldkurs, falls kein Geld-<br />

kurs vorhanden ist, der Taxakurs dieses Handelstages.<br />

Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung<br />

erworben werden, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gemäß § 53 a AktG im Interesse<br />

der Gesellschaft über die Börse zu veräußern.<br />

Der Vorstand wird ermächtigt, die erworbenen Aktien als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen,<br />

zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Erwerb<br />

von Beteiligungen an Unternehmen zu verwenden, sofern der jeweilige Unternehmenszusammenschluss<br />

oder Erwerb im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. In diesem Fall ist das Bezugsrecht<br />

der Aktionäre ausgeschlossen.<br />

Der Vorstand wird ermächtigt, die erworbenen Aktien zur Bedienung von Bezugsrechten zu verwenden,<br />

welche im Rahmen eines oder mehrerer Aktienoptionsprogramme gewährt werden, soweit die<br />

Hauptversammlung solche Programme zukünftig beschließt. In diesem Fall ist das Bezugsrecht der<br />

Aktionäre ausgeschlossen. Jedes Aktienoptionsprogramm hat sich an folgenden Eckwerten zu orientieren:<br />

• Optionsrechte dürfen ausschließlich an Mitglieder des Vorstands der Matth. <strong>Hohner</strong> AG sowie an<br />

Mitglieder der Geschäftsführungen von Konzerngesellschaften ausgegeben werden.<br />

11-03-31--FS--<strong>Hohner</strong> AG Anlage 1.1 / 14

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