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• Bedingung für das Wirksamwerden der Optionsrechte ist die Erfüllung der budgetierten Ertragsziele<br />
des Konzerns sowie bei Geschäftsführern von Tochterunternehmen die Erfüllung der budgetierten<br />
Ertragsziele des jeweiligen Unternehmens zum Zeitpunkt der Ausgabe der Optionsrechte.<br />
Die Optionsrechte können in einer oder in mehreren Tranchen bis zum Jahr 2020 ausgegeben werden.<br />
Die Optionsrechte können erstmals nach dem Ablauf der Wartezeit von vier Jahren nach Einräumung<br />
der Optionsrechte ausgeübt werden.<br />
Bei Ausübung des Optionsrechts werden die Aktien zu max. fünf Prozent unter Tageskurs zum Zeit-<br />
punkt der Einräumung der Option ausgegeben.<br />
Der Vorstand wird ermächtigt, die eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzu-<br />
ziehen. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen eigenen Aktien beschränkt werden. Von<br />
der Ermächtigung zur Einziehung kann einmal oder mehrfach Gebrauch gemacht werden. Der Auf-<br />
sichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Einziehung zu än-<br />
dern.<br />
Die vorgenannten Ermächtigungen können ganz oder in mehreren Teilbeträgen, einmalig oder mehr-<br />
mals, alternativ oder kumulativ ausgenutzt werden.<br />
Im Januar 2011 hat die Matth. <strong>Hohner</strong> AG gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG bekannt gegeben, dass<br />
insgesamt drei Aktionäre der Gesellschaft gegen die Beschlussfassung der ordentlichen Hauptver-<br />
sammlung 2010 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zur Verwendung eigener Ak-<br />
tien unter Ausschluss des Bezugsrechts Anfechtungsklagen erhoben haben. Bis zum Zeitpunkt der<br />
Aufstellung des Abschlusses erging noch keine gerichtliche Entscheidung über den Rechtsstreit.<br />
Hinsichtlich direkter und indirekter Beteiligungen am Kapital der Matth. <strong>Hohner</strong> Aktiengesellschaft,<br />
die 10 % übersteigen, hat uns die HS Investment Group Inc., Tortola/British Virgin Islands, am<br />
28. September 1997 mitgeteilt, dass sie eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft hält. Am<br />
11. Februar 2008 hat uns die HS Investment Group Inc. mitgeteilt, dass sie am 28. Dezember 2007 die<br />
Schwelle von 75 % überschritten hat und nunmehr einen Anteil von 75,02 % an der Matth. <strong>Hohner</strong><br />
Aktiengesellschaft hält.<br />
Bezüglich der Bestellung und Abberufung des Vorstands gelten § 84 f. AktG. Gemäß § 6 Abs. 1 der<br />
Satzung der Matth. <strong>Hohner</strong> Aktiengesellschaft besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen.<br />
Werden mehrere Personen zu Vorstandsmitgliedern bestellt, kann der Aufsichtsrat gemäß § 84 Abs. 2<br />
AktG bzw. § 6 Abs. 2 der Satzung ein Mitglied zum Vorsitzenden ernennen.<br />
11-03-31--FS--<strong>Hohner</strong> AG Anlage 1.1 / 15