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Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Nennwerten oder niedrigeren<br />

beizulegenden Werten bewertet. Steuerrückerstattungsansprüche sind zu Nominalwerten angesetzt.<br />

Fremdwährungsforderungen sind mit dem Briefkurs (Mengennotierung) am Tag des Entstehens be-<br />

rechnet. Auf fremde Währung lautende Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer<br />

Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umge-<br />

rechnet.<br />

Guthaben bei Kreditinstituten<br />

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt und werden bei Fremdwährung<br />

zum Stichtagskurs umgerechnet.<br />

Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen anteilige Vorleistungen.<br />

Latente Steuern<br />

Latente Steuern werden ab dem Geschäftsjahr 2010/2011 für zeitliche Unterschiede zwischen den<br />

handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rech-<br />

nungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden<br />

steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des<br />

kombinierten Ertragsteuersatzes von 28,43 % zum Bilanzstichtag. Eine sich insgesamt ergebende<br />

Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Von dem Wahlrecht<br />

zum Ansatz des aktiven latenten Steuerüberhangs aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach<br />

§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Zum 31. März 2011 besteht wie im Vorjahr<br />

aufgrund der unterschiedlichen handels- und steuerrechtlichen Bewertung eines Gebäudes eine vor-<br />

übergehende Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz, die zu einer aktiven Steuerlatenz führen<br />

würde. Gemäß dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB werden die latenten Steuern saldiert<br />

ausgewiesen.<br />

11-03-31--FS--<strong>Hohner</strong> AG Anlage 1.4 / 2

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