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Herr Günter Weispfenning, Darmstadt, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 28. Juli 2011 mitgeteilt,<br />
dass er am 30. Juni 2010 die Schwelle von 10 % überschritten hat Er hält nunmehr einen Anteil von<br />
10,16 % an der Matth. <strong>Hohner</strong> AG hält. Davon sind Herrn Weispfenning gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1<br />
Nr. 1 WpHG 7,76 % zuzurechnen.<br />
Herr Günter Weispfenning, Darmstadt, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 28. Juli 2011 mitgeteilt,<br />
dass er am 16. Juni 2011 die Schwelle von 10 % unterschritten hat Er hält nunmehr einen Anteil von<br />
5,58 % an der Matth. <strong>Hohner</strong> AG hält. Davon sind Herrn Weispfenning gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1<br />
Nr. 1 WpHG 2,61 % zuzurechnen. Die bisherige Zurechnung der Stimmrechte der Share Value Stif-<br />
tung ist per 16. Juni 2011 entfallen.<br />
Gewinnrücklagen<br />
Gesetzliche Rücklage<br />
Es wurden EUR 21.178,35 entsprechend § 150 Abs. 2 AktG zugeführt.<br />
Bilanzgewinn<br />
Der Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von EUR 243.926,23 wurde gemäß Beschluss der ordentli-<br />
chen Hauptversammlung vom 16. November 2010 in voller Höhe den Gewinnrücklagen zugeführt.<br />
Gegen diese Beschlussfassung hat ein Aktionär Anfechtungsklage erhoben. Wir verweisen in diesem<br />
Zusammenhang auf unsere Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG vom Januar 2011.<br />
Rückstellungen<br />
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Prüfungs- und Abschlusskosten sowie<br />
Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.<br />
11-03-31--FS--<strong>Hohner</strong> AG Anlage 1.4 / 8