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– Wechselstromquellen<br />
– Schweißgleichrichter<br />
– Gleichstrom-Schweißgeneratoren und Schweißumformer „Leerlaufspannung<br />
113 V Scheitelwert“ .<br />
Geräte mit <strong>de</strong>r alten Kennzeichnung dürfen weiterhin benutzt wer<strong>de</strong>n.<br />
4.9.3 Arbeiten an elektrischen Anlagen<br />
4.9.3.1 Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur von einer Elektrofachkraft, einer<br />
für diese Tätigkeit ausgebil<strong>de</strong>ten „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“<br />
bzw. von elektrotechnisch unterwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht<br />
einer Elektrofachkraft erfolgen.<br />
Entsprechend <strong>de</strong>r Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und<br />
Betriebsmittel“ (BGV A3) gilt <strong>als</strong> EE lektrofachkraft,<br />
wer auf Grund seiner<br />
fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis<br />
<strong>de</strong>r einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten<br />
beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.<br />
Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wie<strong>de</strong>rholen<strong>de</strong> Arbeiten<br />
an elektrischen Betriebsmitteln, die vom Arbeitgeber in einer Arbeitsanweisung<br />
beschrieben sind. In eigener Fachverantwortung dürfen<br />
nur solche festgelegten Tätigkeiten ausgeführt wer<strong>de</strong>n, für die die<br />
Ausbildung in Theorie und Praxis nachgewiesen ist.<br />
Siehe auch BG-Grundsatz „Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten<br />
im Sinne <strong>de</strong>r Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift<br />
‚Elektrische Anlagen und Betriebsmittel’ (BGV A3)“ (BGG<br />
944 ) .<br />
4.9.3.2 An unter Spannung stehen<strong>de</strong>n Teilen von Fahrtreppen und Fahrsteigen darf<br />
nicht gearbeitet wer<strong>de</strong>n.<br />
Als Arbeiten gelten auch Instandhalten, Reinigen, Beseitigen von Stö-<br />
rungen<br />
und Än<strong>de</strong>rn.<br />
4.9.3.3 Das Herstellen <strong>de</strong>s spannungsfreien Zustan<strong>de</strong>s vor Beginn <strong>de</strong>r Arbeiten und<br />
<strong>de</strong>ssen Sicherstellung für die Dauer <strong>de</strong>r Arbeiten soll unter Beachtung <strong>de</strong>r<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n fünf sicherheitstechnischen Regeln erfolgen:<br />
– Freischalten,<br />
– gegen Wie<strong>de</strong>reinschalten sichern,<br />
– Spannungsfreiheit feststellen,<br />
– Er<strong>de</strong>n und Kurzschließen,<br />
– benachbarte, unter Spannung stehen<strong>de</strong> Teile ab<strong>de</strong>cken.<br />
4.9.3.4 Die Fehlersuche unter Spannung ist zulässig, wenn eine Gefährdung durch<br />
Lichtbogen o<strong>de</strong>r Körperdurchströmung ausgeschlossen ist. In Abhängigkeit<br />
<strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Schutzmaßnahmen, z.B. Berührungsschutz, ist Einsatz von<br />
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