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– Wechselstromquellen<br />

– Schweißgleichrichter<br />

– Gleichstrom-Schweißgeneratoren und Schweißumformer „Leerlaufspannung<br />

113 V Scheitelwert“ .<br />

Geräte mit <strong>de</strong>r alten Kennzeichnung dürfen weiterhin benutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

4.9.3 Arbeiten an elektrischen Anlagen<br />

4.9.3.1 Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur von einer Elektrofachkraft, einer<br />

für diese Tätigkeit ausgebil<strong>de</strong>ten „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“<br />

bzw. von elektrotechnisch unterwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht<br />

einer Elektrofachkraft erfolgen.<br />

Entsprechend <strong>de</strong>r Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und<br />

Betriebsmittel“ (BGV A3) gilt <strong>als</strong> EE lektrofachkraft,<br />

wer auf Grund seiner<br />

fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis<br />

<strong>de</strong>r einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten<br />

beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.<br />

Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wie<strong>de</strong>rholen<strong>de</strong> Arbeiten<br />

an elektrischen Betriebsmitteln, die vom Arbeitgeber in einer Arbeitsanweisung<br />

beschrieben sind. In eigener Fachverantwortung dürfen<br />

nur solche festgelegten Tätigkeiten ausgeführt wer<strong>de</strong>n, für die die<br />

Ausbildung in Theorie und Praxis nachgewiesen ist.<br />

Siehe auch BG-Grundsatz „Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten<br />

im Sinne <strong>de</strong>r Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift<br />

‚Elektrische Anlagen und Betriebsmittel’ (BGV A3)“ (BGG<br />

944 ) .<br />

4.9.3.2 An unter Spannung stehen<strong>de</strong>n Teilen von Fahrtreppen und Fahrsteigen darf<br />

nicht gearbeitet wer<strong>de</strong>n.<br />

Als Arbeiten gelten auch Instandhalten, Reinigen, Beseitigen von Stö-<br />

rungen<br />

und Än<strong>de</strong>rn.<br />

4.9.3.3 Das Herstellen <strong>de</strong>s spannungsfreien Zustan<strong>de</strong>s vor Beginn <strong>de</strong>r Arbeiten und<br />

<strong>de</strong>ssen Sicherstellung für die Dauer <strong>de</strong>r Arbeiten soll unter Beachtung <strong>de</strong>r<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n fünf sicherheitstechnischen Regeln erfolgen:<br />

– Freischalten,<br />

– gegen Wie<strong>de</strong>reinschalten sichern,<br />

– Spannungsfreiheit feststellen,<br />

– Er<strong>de</strong>n und Kurzschließen,<br />

– benachbarte, unter Spannung stehen<strong>de</strong> Teile ab<strong>de</strong>cken.<br />

4.9.3.4 Die Fehlersuche unter Spannung ist zulässig, wenn eine Gefährdung durch<br />

Lichtbogen o<strong>de</strong>r Körperdurchströmung ausgeschlossen ist. In Abhängigkeit<br />

<strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Schutzmaßnahmen, z.B. Berührungsschutz, ist Einsatz von<br />

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