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9.6 Abschrankung von Fahrtreppe bzw. Fahrsteig<br />

9.6.1 Vor Beginn <strong>de</strong>r Instandhaltungsarbeiten sind geeignete Maßnahmen zum<br />

Schutz Dritter zu treffen.<br />

Eine geeignete Maßnahme ist z.B. das Aufstellen von Umwehrungen<br />

o<strong>de</strong>r das Absperren <strong>de</strong>s Arbeitsbereichs.<br />

9.6.2 Der Betreiber hat eine geeignete Absperrung für die Instandhaltungsarbeiten<br />

zu gewährleisten.<br />

9.7 Sicherung gegen unbefugte Inbetriebsetzung<br />

Vor Beginn <strong>de</strong>r Instandhaltungsarbeiten ist die Fahrtreppe bzw. <strong>de</strong>r Fahrsteig<br />

durch Betätigen <strong>de</strong>s Betriebshalts außer Betrieb zu nehmen und gegen<br />

irrtümliches bzw. unbefugtes Benutzen zu sichern.<br />

9.8 Durchzuführen<strong>de</strong> Arbeiten<br />

9.8.1 Allgemeines<br />

Die bei <strong>de</strong>r Instandhaltung durchzuführen<strong>de</strong>n Arbeiten sind in <strong>de</strong>r Betriebsanleitung<br />

<strong>de</strong>s Herstellers festgelegt.<br />

9.8.2 Zustandskontrolle<br />

Vor je<strong>de</strong>r Instandhaltung sind optische Kontrollen durchzuführen. Hierbei<br />

sind durch <strong>de</strong>n Instandhalter beson<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>r Zustand und das Vorhan<strong>de</strong>nsein<br />

– <strong>de</strong>r Sicherheits- und Informationszeichen,<br />

– <strong>de</strong>r Abweiser,<br />

– <strong>de</strong>s Übersteigschutzes,<br />

– <strong>de</strong>r Abschrankungen zwischen Fahrtreppen<br />

und<br />

– die ausreichen<strong>de</strong> Beleuchtung<br />

zu beachten.<br />

9.8.3 Öffnen <strong>de</strong>r Antriebs- und Umkehrstation<br />

9.8.3.1 Vor <strong>de</strong>m Öffnen <strong>de</strong>r Stationen sind Maßnahmen zu treffen, die einen Sturz<br />

an<strong>de</strong>rer Personen in die Station verhin<strong>de</strong>rn.<br />

9.8.3.2 Die Bo<strong>de</strong>nab<strong>de</strong>ckungen dürfen ausschließlich mit dafür geeignetem Werkzeug<br />

entfernt wer<strong>de</strong>n. Nach <strong>de</strong>m Öffnen <strong>de</strong>r Stationen sind die Bo<strong>de</strong>nab<strong>de</strong>ckungen<br />

so zu lagern, dass dadurch keine Gefährdung für die Mitarbeiter <strong>de</strong>s<br />

Instandhaltungsunternehmens o<strong>de</strong>r Dritter entsteht.<br />

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