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– Wartungshandbuch.<br />
Übergabe und Empfang <strong>de</strong>r Dokumentation sollten in einem Abnahmeprotokoll<br />
festgehalten wer<strong>de</strong>n.<br />
9 Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen bei <strong>de</strong>r Instandhaltung<br />
9.1 Allgemeine Anfor<strong>de</strong>rungen bei <strong>de</strong>r Instandhaltung<br />
Fahrtreppen und Fahrsteige müssen funktionsfähig und in einem sicheren<br />
Zustand gehalten wer<strong>de</strong>n. Um dies zu erreichen und die Sicherheit <strong>de</strong>r Anlagen<br />
zu gewährleisten, müssen regelmäßige Instandhaltungen durchgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n. Die Sicherheit einer Anlage muss die Möglichkeit <strong>de</strong>r Durchführung<br />
einer Instandhaltung ohne Gefährdungen beinhalten.<br />
Siehe DIN EN 13015.<br />
9.2 Instandhaltungsanweisungen<br />
Für die Instandhaltungsarbeiten an Fahrtreppen und Fahrsteigen müssen<br />
schriftliche Instandhaltungsanweisungen erstellt und vor Arbeitsbeginn <strong>de</strong>m<br />
Aufsichtführen<strong>de</strong>n ausgehändigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Anweisungen sind entsprechend <strong>de</strong>r DIN EN 13015 zu er stellen .<br />
9.3 Verantwortung <strong>de</strong>s Betreibers<br />
9.3.1 Der Betreiber ist verpflichtet, nur ein fachkundiges Instandhaltungsunternehmen<br />
an Fahrtreppen und Fahrsteigen arbeiten zu lassen.<br />
9.3.2 Das Instandhaltungspersonal sollte in die Handhabung <strong>de</strong>r Fahrtreppe bzw.<br />
<strong>de</strong>s Fahrsteiges eingewiesen und mit <strong>de</strong>n grundlegen<strong>de</strong>n Vorschriften über<br />
<strong>Arbeitssicherheit</strong> sowie Unfallverhütung vertraut sein. Es sollte die Sicherheitshinweise<br />
<strong>de</strong>r Betriebanleitung gelesen und zur Kenntnis genommen haben.<br />
Hinsichtlich Instandhaltungspersonal siehe auch Abschnitt 2 Nr. 10.<br />
9.3.3 Der Betreiber hat zusätzlich zu Abschnitt 9.3.1 Folgen<strong>de</strong>s zu beachten:<br />
– Einhaltung <strong>de</strong>r Betriebsanleitung.<br />
– Die Betriebsanleitung muss je<strong>de</strong>rzeit verfügbar und fachkundigen und<br />
instruierten Personen frei zugänglich sein.<br />
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