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– DB Bahn Station & Service AG,<br />
– KONE GmbH,<br />
– Schindler Deutschland Holding GmbH,<br />
– Thyssen Fahrtreppen GmbH,<br />
erarbeitet.<br />
Die BG-Information enthält Hinweise zur sicheren Durchführung von Montage-, Demontage-<br />
und Instandhaltungsarbeiten, zur Aufstellung von Anweisungen, zur Qualifizierung<br />
und Unterweisung <strong>de</strong>r Beschäftigten sowie zur Planung <strong>de</strong>r Arbeiten.<br />
Die in dieser BG-Information enthaltenen technischen Lösungen schließen an<strong>de</strong>re,<br />
min<strong>de</strong>stens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die in technischen Regeln an<strong>de</strong>rer<br />
Mitgliedstaaten <strong>de</strong>r europäischen Union o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Türkei o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer Vertragsstaaten<br />
<strong>de</strong>s Abkommens über <strong>de</strong>n europäischen Wirtschaftsraum ihren Nie<strong>de</strong>rschlag gefun<strong>de</strong>n<br />
haben können.<br />
Hinweis: Die in dieser BG-Information genannten BG-Regeln für <strong>de</strong>n Gerüstbau<br />
(BGR 165ff.) wur<strong>de</strong>n zwischenzeitlich zurückgezogen. Sie dürfen jedoch<br />
unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Betriebssicherheitsverordnung weiter angewen<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n; die Regelungen <strong>de</strong>r Verordnung sind vorrangig zu beachten.<br />
1 Anwendungsbereich<br />
1.1 Diese BG-Information fin<strong>de</strong>t Anwendung bei <strong>de</strong>r Montage, Demontage und<br />
Instandhaltung von Fahrtreppen und Fahrsteigen, die <strong>de</strong>r<br />
– Maschinenverordnung (9. GPSGV),<br />
– Arbeitsstättenverordnung,<br />
– Arbeitsstätten-Regel (ASR A1.8) „Verkehrswege“<br />
sowie min<strong>de</strong>stens <strong>de</strong>r<br />
– EN 115 „Sicherheitsregel für <strong>de</strong>n Einbau von Fahrtreppen und Fahrsteigen“<br />
entsprechen.<br />
1.2 Diese BG-Information fin<strong>de</strong>t keine Anwendung auf Betriebe, die Fahrtreppen<br />
und Fahrsteige nur betreiben.<br />
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