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jeweiligen Fall betraute Team gehören.<br />
• Mitwirkung bei der Entwicklung allgemeiner Politikinstrumente mit wirtschaftlichem<br />
Inhalt.<br />
Beitrag zu Verfahren und Leitlinien<br />
Der CET war 2004 an insgesamt 33 Verfahren (11 Fusions-, 15 Kartell- und 7<br />
Beihilfesachen) beteiligt. Darüber hinaus leistete er wichtige Beiträge zu Leitlinien und<br />
allgemeinen politischen Fragen.<br />
Die Fälle werden in Abstimmung mit dem Generaldirektor anhand der Notwendigkeit einer<br />
gründlichen wirtschaftlichen Prüfung, namentlich einer quantitativen Analyse, ausgewählt. Es<br />
wird dann ein Mitarbeiter des CET in das mit dem Fall befasste Sachbearbeiterteam entsandt,<br />
der Zugang zu allen Informationen erhält und an allen Zusammenkünften mit externen<br />
Sachverständigen und Beteiligten teilnimmt. Innerhalb des Teams genießen die aus dem<br />
Mitarbeiterstab des Chefökonomen abgeordneten Mitglieder einen besonderen und<br />
unabhängigen Status und unterstehen in der Frage des Vorgehens direkt dem Chefökonomen.<br />
Angesichts des hohen Stellenwerts der wirtschaftlichen Analyse bemüht sich der CET um<br />
eine möglichst frühe Einbeziehung.<br />
Der CET ist auch bei mündlichen Anhörungen zugegen und beteiligt sich an den Debatten der<br />
internen Kontrollforen.<br />
Der Chefökonom für Wettbewerbssachen nimmt an der wöchentlichen Zusammenkunft mit<br />
dem Kommissar teil. Darüber hinaus erteilt er schriftliche Ratschläge in allen Sachen, an<br />
denen er beteiligt ist.<br />
Beitrag zur Stärkung der wirtschaftlichen Sachkompetenz in der GD<br />
Der Chefökonom wirkt an der allgemeinen Erörterung wirtschaftlicher Fragen in der GD<br />
Wettbewerb mit, indem er Schulungen, Seminare und Diskussionen organisiert. Des Weiteren<br />
unterhält er Verbindungen zu Hochschulen und baut diese Kontakte ständig weiter aus. Er hat<br />
die Economic Advisory Group for Competition Policy (EAGCP) umstrukturiert. Dabei<br />
handelt es sich um eine Gruppe führender Akademiker, die auf dem Gebiet der<br />
Industrieökonomik tätig sind. Eine wichtige Aufgabe der EAGCP besteht in der externen<br />
Beratung zu politischen Grundsatzfragen. Die Gruppe ist in drei Untergruppen gegliedert, die<br />
sich mit Fusionen, Kartellsachen bzw. staatlichen Beihilfen befassen.<br />
Anmerkungen des Anhörungsbeauftragten<br />
Die Kommission hat die Position des Anhörungsbeauftragten geschaffen, um die<br />
Durchführung der Verwaltungsverfahren in Kartell- und Fusionssachen einer in<br />
Wettbewerbsfragen erfahrenen, unabhängigen Person zu übertragen, die über die nötige<br />
Integrität verfügt, um ein möglichst objektives, transparentes und effizientes Verfahren zu<br />
gewährleisten. Im Mandat des Anhörungsbeauftragten ist eine Reihe von Mechanismen<br />
aufgeführt, die der Wahrnehmung dieser Aufgaben dienen. Dazu zählt u. a. die Verpflichtung,<br />
zu jedem Entscheidungsentwurf, der dem Kollegium der Kommissare vorgelegt wird, einen<br />
Abschlussbericht zu erstellen, in dem zum Ausdruck kommt, ob das Recht auf Anhörung<br />
gewahrt wurde. Aufgrund dessen sind die beiden Anhörungsbeauftragten offiziell an<br />
sämtlichen Fällen beteiligt, in denen ein förmliches Verfahren auf diese Weise eingeleitet und<br />
abgeschlossen wird. Seit Mai 2004 gilt dies auch für „Verpflichtungszusagen“ nach Artikel 9<br />
der Verordnung 1/2003. Seinen konkreten Ausdruck fand dies erstmals in der<br />
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