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jeweiligen Fall betraute Team gehören.<br />

• Mitwirkung bei der Entwicklung allgemeiner Politikinstrumente mit wirtschaftlichem<br />

Inhalt.<br />

Beitrag zu Verfahren und Leitlinien<br />

Der CET war 2004 an insgesamt 33 Verfahren (11 Fusions-, 15 Kartell- und 7<br />

Beihilfesachen) beteiligt. Darüber hinaus leistete er wichtige Beiträge zu Leitlinien und<br />

allgemeinen politischen Fragen.<br />

Die Fälle werden in Abstimmung mit dem Generaldirektor anhand der Notwendigkeit einer<br />

gründlichen wirtschaftlichen Prüfung, namentlich einer quantitativen Analyse, ausgewählt. Es<br />

wird dann ein Mitarbeiter des CET in das mit dem Fall befasste Sachbearbeiterteam entsandt,<br />

der Zugang zu allen Informationen erhält und an allen Zusammenkünften mit externen<br />

Sachverständigen und Beteiligten teilnimmt. Innerhalb des Teams genießen die aus dem<br />

Mitarbeiterstab des Chefökonomen abgeordneten Mitglieder einen besonderen und<br />

unabhängigen Status und unterstehen in der Frage des Vorgehens direkt dem Chefökonomen.<br />

Angesichts des hohen Stellenwerts der wirtschaftlichen Analyse bemüht sich der CET um<br />

eine möglichst frühe Einbeziehung.<br />

Der CET ist auch bei mündlichen Anhörungen zugegen und beteiligt sich an den Debatten der<br />

internen Kontrollforen.<br />

Der Chefökonom für Wettbewerbssachen nimmt an der wöchentlichen Zusammenkunft mit<br />

dem Kommissar teil. Darüber hinaus erteilt er schriftliche Ratschläge in allen Sachen, an<br />

denen er beteiligt ist.<br />

Beitrag zur Stärkung der wirtschaftlichen Sachkompetenz in der GD<br />

Der Chefökonom wirkt an der allgemeinen Erörterung wirtschaftlicher Fragen in der GD<br />

Wettbewerb mit, indem er Schulungen, Seminare und Diskussionen organisiert. Des Weiteren<br />

unterhält er Verbindungen zu Hochschulen und baut diese Kontakte ständig weiter aus. Er hat<br />

die Economic Advisory Group for Competition Policy (EAGCP) umstrukturiert. Dabei<br />

handelt es sich um eine Gruppe führender Akademiker, die auf dem Gebiet der<br />

Industrieökonomik tätig sind. Eine wichtige Aufgabe der EAGCP besteht in der externen<br />

Beratung zu politischen Grundsatzfragen. Die Gruppe ist in drei Untergruppen gegliedert, die<br />

sich mit Fusionen, Kartellsachen bzw. staatlichen Beihilfen befassen.<br />

Anmerkungen des Anhörungsbeauftragten<br />

Die Kommission hat die Position des Anhörungsbeauftragten geschaffen, um die<br />

Durchführung der Verwaltungsverfahren in Kartell- und Fusionssachen einer in<br />

Wettbewerbsfragen erfahrenen, unabhängigen Person zu übertragen, die über die nötige<br />

Integrität verfügt, um ein möglichst objektives, transparentes und effizientes Verfahren zu<br />

gewährleisten. Im Mandat des Anhörungsbeauftragten ist eine Reihe von Mechanismen<br />

aufgeführt, die der Wahrnehmung dieser Aufgaben dienen. Dazu zählt u. a. die Verpflichtung,<br />

zu jedem Entscheidungsentwurf, der dem Kollegium der Kommissare vorgelegt wird, einen<br />

Abschlussbericht zu erstellen, in dem zum Ausdruck kommt, ob das Recht auf Anhörung<br />

gewahrt wurde. Aufgrund dessen sind die beiden Anhörungsbeauftragten offiziell an<br />

sämtlichen Fällen beteiligt, in denen ein förmliches Verfahren auf diese Weise eingeleitet und<br />

abgeschlossen wird. Seit Mai 2004 gilt dies auch für „Verpflichtungszusagen“ nach Artikel 9<br />

der Verordnung 1/2003. Seinen konkreten Ausdruck fand dies erstmals in der<br />

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