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KASTEN 5: Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen<br />

Auch 2004 überwachte die Kommission die Umsetzung von Verordnung 1400/2002 und<br />

leistete auf Wunsch Hilfestellung bei deren Auslegung. Im Betrachtungszeitraum waren<br />

einige neu entstehende Trends zu beobachten. Insbesondere stiegen die Pkw-Preise im<br />

Durchschnitt nicht so stark wie die Preise für andere Waren und wiesen deutliche Anzeichen<br />

für eine zunehmende EU-weite Annäherung auf. Die Konzentration der Händlernetze setzte<br />

sich fort, doch viele Händler, deren Verträge aufgrund von Umstrukturierungen dieser Netze<br />

beendet wurden, profitierten von der Gruppenfreistellung und konnten sich als zugelassene<br />

Werkstätten am Markt halten. Außerdem gab es Neuinvestitionen in Vertriebseinrichtungen<br />

und Reparaturwerkstätten. Allerdings können diese Entwicklungen lediglich als ein erster<br />

Hinweis auf die Folgen der neuen Gruppenfreistellung dienen, deren Auswirkungen auf den<br />

Markt sich erst nach längerer Zeit umfassend beurteilen lassen.<br />

Im Zuge der regelmäßigen Überwachung der Anwendung von Verordnung 1400/2002 nahm<br />

die Kommission eine gründliche Überprüfung der Systeme vor, durch die Pkw- und Lkw-<br />

Hersteller den unabhängigen Werkstätten technische Informationen zukommen lassen, die<br />

diese für Reparaturen benötigen. Ferner beobachtete sie die Entwicklung der Pkw-Preise in<br />

der EU und veröffentlichte dazu im Februar und im Juli 2004 je einen Bericht. Der Juli-<br />

Bericht bezog sich auf die ersten sechs Monate nach Inkrafttreten der neuen Verordnung und<br />

enthält erstmals Daten für alle 25 Mitgliedstaaten (Einzelheiten siehe unten).<br />

Im Berichtszeitraum befasste sich die Kommission außerdem verstärkt mit bestimmten<br />

Fällen, die bedeutende wettbewerbsrechtliche Fragen aufwerfen. Dabei ging es unter anderem<br />

um Probleme zugelassener und unabhängiger Werkstätten beim Zugang zu Ersatzteilen von<br />

OEM und konkurrierenden Anbietern, die mögliche Existenz künstlicher Zugangsbarrieren<br />

bei Netzen zugelassener Reparaturwerkstätten sowie angebliche Einschränkungen der<br />

Händler beim Verkauf von Kraftfahrzeugen konkurrierender Hersteller. Während die<br />

diesbezüglichen Untersuchungen noch andauern, erließ die Kommission im Fall des<br />

Vertriebs- und Kundendienstsystems von Porsche eine Entscheidung, in der sie die<br />

Anwendung der De-minimis-Regel im Zusammenhang mit der Umsetzung von Verordnung<br />

1400/2002 erläuterte (siehe unten).<br />

Verordnung (EG) Nr. 1/2003 und die daraus resultierenden Durchsetzungsbefugnisse der<br />

Gerichte und Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten ermöglichten den<br />

Wettbewerbsbehörden, ihr Wissen über den einheimischen Kfz-Sektor voll auszuschöpfen<br />

und die Kooperationsmechanismen im Rahmen des EWN zu nutzen. Am 19. Oktober konnten<br />

Vertreter der nationalen Wettbewerbsbehörden auf einem von der Kommission veranstalteten<br />

Workshop einen Meinungsaustausch führen und Fragen der Umsetzung von Verordnung<br />

1400/2002 erörtern.<br />

Zugang zu technischen Informationen<br />

Im Oktober veröffentlichte die Kommission eine Studie über den Zugang unabhängiger<br />

Werkstätten in der Automobilbranche zu technischen Informationen. In der von der<br />

Kommission in Auftrag gegebenen Studie des IKA (Institut für Kraftfahrwesen der<br />

Technischen Hochschule Aachen) wird untersucht, inwieweit die Automobilhersteller den<br />

Anforderungen der Verordnung im Hinblick auf den Zugang von Werkstätten,<br />

Teileherstellern oder Herausgebern einschlägiger Fachveröffentlichungen zu technischen<br />

Informationen nachgekommen sind. Alle genannten Unternehmen sind für einen freien<br />

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