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I - Kartellrecht – Artikel 81, 82 und 86 EGV<br />

A – RECHTS- UND AUSLEGUNGSRAHMEN<br />

1. MO<strong>DE</strong>RNISIERUNG <strong>DE</strong>S KARTELLRECHTS: DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG<br />

773/2004, LEITLINIEN UND BEKANNTMACHUNGEN<br />

1. Am 1. Mai trat das neue System für die Umsetzung von Artikel 81 and 82 des<br />

Vertrags in Kraft, und Verordnung 17/62 wurde aufgehoben. In Ergänzung zur<br />

Verordnung (EG) Nr. 1/20033 verabschiedete die Kommission nach umfassender<br />

Beratung ein “Modernisierungspaket”, bestehend aus einer neuen Verordnung der<br />

Kommission über ihre Kartellverfahren sowie sechs neuen Bekanntmachungen der<br />

Kommission, die Orientierungen zu einer Reihe besonders wichtiger Aspekte des<br />

neuen Durchsetzungssystems vermitteln. Konkret umfasst das Paket folgende<br />

Elemente:<br />

Die Durchführungsverordnung 4<br />

2. Die Durchführungsverordnung enthält detaillierte Bestimmungen insbesondere in<br />

Bezug auf die Einleitung von Verfahren, Befragungen, Beschwerden, Anhörung der<br />

Parteien, Akteneinsicht und Behandlung vertraulicher Informationen bei<br />

Kartellverfahren der Kommission.<br />

Die Bekanntmachung zur Zusammenarbeit im EWN 5<br />

3. In dieser Bekanntmachung geht es um die Eckpfeiler der Zusammenarbeit<br />

Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten innerhalb des Europäischen<br />

Wettbewerbsnetzes (EWN). Sie enthält Grundsätze für die Arbeitsteilung zwischen<br />

den Mitgliedern dieses Netzes. Damit knüpft sie an die Gemeinsame Erklärung des<br />

Rates und der Kommission6 an, die am Tag der Annahme von Verordnung (EG) Nr.<br />

1/2003 herausgegeben wurde. Spezielle Regelungen betreffen die Berührungspunkte<br />

zwischen dem Informationsaustausch zwischen den Wettbewerbsbehörden gemäß<br />

Artikel 11 Absatz 2 und 3 sowie Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 und der<br />

Durchführung von Kronzeugenprogrammen. Die nationalen Behörden der<br />

3 Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den<br />

Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln, ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 1-25,<br />

Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 411/2004 (ABl. L 68 vom 6.3.2004, S. 1).<br />

4 Verordnung (EG) Nr. 773/2004 der Kommission vom 7. April 2004 über die Durchführung von<br />

Verfahren auf der Grundlage der Artikel 81 und 82 EG-Vertrag durch die Kommission, ABl. L 123<br />

vom 27.4.2004, S. 18 - 24.<br />

5 Bekanntmachung der Kommission über die Zusammenarbeit innerhalb des Netzes der<br />

Wettbewerbsbehörden, ABl. C 101 vom 27.4.2004, S. 43-53.<br />

6 Abrufbar im Register des Rates unter: http://register.consilium.eu.int (Dokument Nr. 15435/02 ADD 1).<br />

<strong>DE</strong> 14 <strong>DE</strong>

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