DE - Europa
DE - Europa
DE - Europa
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
I - Kartellrecht – Artikel 81, 82 und 86 EGV<br />
A – RECHTS- UND AUSLEGUNGSRAHMEN<br />
1. MO<strong>DE</strong>RNISIERUNG <strong>DE</strong>S KARTELLRECHTS: DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG<br />
773/2004, LEITLINIEN UND BEKANNTMACHUNGEN<br />
1. Am 1. Mai trat das neue System für die Umsetzung von Artikel 81 and 82 des<br />
Vertrags in Kraft, und Verordnung 17/62 wurde aufgehoben. In Ergänzung zur<br />
Verordnung (EG) Nr. 1/20033 verabschiedete die Kommission nach umfassender<br />
Beratung ein “Modernisierungspaket”, bestehend aus einer neuen Verordnung der<br />
Kommission über ihre Kartellverfahren sowie sechs neuen Bekanntmachungen der<br />
Kommission, die Orientierungen zu einer Reihe besonders wichtiger Aspekte des<br />
neuen Durchsetzungssystems vermitteln. Konkret umfasst das Paket folgende<br />
Elemente:<br />
Die Durchführungsverordnung 4<br />
2. Die Durchführungsverordnung enthält detaillierte Bestimmungen insbesondere in<br />
Bezug auf die Einleitung von Verfahren, Befragungen, Beschwerden, Anhörung der<br />
Parteien, Akteneinsicht und Behandlung vertraulicher Informationen bei<br />
Kartellverfahren der Kommission.<br />
Die Bekanntmachung zur Zusammenarbeit im EWN 5<br />
3. In dieser Bekanntmachung geht es um die Eckpfeiler der Zusammenarbeit<br />
Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten innerhalb des Europäischen<br />
Wettbewerbsnetzes (EWN). Sie enthält Grundsätze für die Arbeitsteilung zwischen<br />
den Mitgliedern dieses Netzes. Damit knüpft sie an die Gemeinsame Erklärung des<br />
Rates und der Kommission6 an, die am Tag der Annahme von Verordnung (EG) Nr.<br />
1/2003 herausgegeben wurde. Spezielle Regelungen betreffen die Berührungspunkte<br />
zwischen dem Informationsaustausch zwischen den Wettbewerbsbehörden gemäß<br />
Artikel 11 Absatz 2 und 3 sowie Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 und der<br />
Durchführung von Kronzeugenprogrammen. Die nationalen Behörden der<br />
3 Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den<br />
Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln, ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 1-25,<br />
Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 411/2004 (ABl. L 68 vom 6.3.2004, S. 1).<br />
4 Verordnung (EG) Nr. 773/2004 der Kommission vom 7. April 2004 über die Durchführung von<br />
Verfahren auf der Grundlage der Artikel 81 und 82 EG-Vertrag durch die Kommission, ABl. L 123<br />
vom 27.4.2004, S. 18 - 24.<br />
5 Bekanntmachung der Kommission über die Zusammenarbeit innerhalb des Netzes der<br />
Wettbewerbsbehörden, ABl. C 101 vom 27.4.2004, S. 43-53.<br />
6 Abrufbar im Register des Rates unter: http://register.consilium.eu.int (Dokument Nr. 15435/02 ADD 1).<br />
<strong>DE</strong> 14 <strong>DE</strong>