DE - Europa
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53. Diese Entscheidung ergänzt eine erste Entscheidung von 2001 75 , in der festgestellt<br />
worden war, dass sechs Unternehmen, darunter ein Unternehmen der Jungbunzlauer-<br />
Gruppe, zwischen 1987 und 1995 ein geheimes Kartell betrieben hatten. Die 2001<br />
angenommene Entscheidung gegen das Jungbunzlauer-Unternehmen wurde 2002<br />
zurückgezogen, weil die Begründung der Entscheidung einen sachlichen Fehler<br />
hinsichtlich ihrer Haftung für die Zuwiderhandlung enthielt.<br />
54. Auf die Beteiligten des Natriumglukonat-Kartells entfiel praktisch die gesamte<br />
Weltproduktion. Es handelte sich um einen besonders schweren Verstoß, und<br />
Jungbunzlauer verstieß sieben Jahre lang gegen die gemeinschaftlichen<br />
Wettbewerbsregeln. Bei der Festlegung der Höhe der Geldbuße berücksichtigte die<br />
Kommission jedoch die beschränkte Größe des Natriumglukonatmarktes. Außerdem<br />
wurde Jungbunzlauer eine Reduzierung von 20 % gewährt, weil das Unternehmen im<br />
Rahmen der Kronzeugenregelung von 1996 mit der Kommission zusammenarbeitete.<br />
Französisches Bier 76<br />
55. Am 29. September nahm die Kommission eine Verbotsentscheidung auf der<br />
Grundlage von Artikel 81 Absatz 1 EG-Vertrag an und verhängte dabei Geldbußen<br />
gegen zwei Brauereikonzerne, die Brasseries Kronenbourg und ihre damalige<br />
Tochtergesellschaft Groupe Danone sowie Heineken France (ehemals „Sogebra“)<br />
und seine Muttergesellschaft Heineken N.V., weil sie ein<br />
„Waffenstillstandsabkommen“ zur Aufteilung des französischen Marktes für den<br />
Außer-Haus-Konsum geschlossen hatten 77 . Mit diesem Abkommen sollte außerdem<br />
ein „Übernahmekrieg“ der beiden Gruppen um Getränkegroßhändler beendet<br />
werden. Es wurde jedoch nie umgesetzt.<br />
56. Insgesamt wurde die Zuwiderhandlung als schwerwiegend angesehen. Die<br />
Kommission verhängte Geldbußen in Höhe von 1 Mio. EUR gegen Heineken France<br />
und Heineken N.V. sowie von 1,5 Mio. EUR gegen Groupe Danone and Brasseries<br />
Kronenbourg. Bei der Festlegung dieser Summen wurde als erschwerender Umstand<br />
gewertet, dass es sich um einen wiederholten Verstoß handelte.<br />
Rohtabak Spanien 78<br />
57. Am 20. Oktober verhängte die Kommission Geldbußen im Gesamtumfang von<br />
20 Mio. EUR gegen vier spanische Tabakverarbeitungsunternehmen (Cetarsa,<br />
Agroexpansión, World Wide Tobacco España und Taes) sowie gegen ein<br />
italienisches Verarbeitungsunternehmen (Deltafina) wegen<br />
wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen zur Festsetzung des maximalen<br />
Durchschnittspreises, der an Rohtabakerzeuger in Spanien gezahlt wurde, sowie zur<br />
Festsetzung der zu erwerbenden Mengen an Rohtabak. Das Kartell währte von 1996<br />
bis 2001. 1998 richteten die Verarbeitungsunternehmen ein ausgeklügeltes<br />
Umsetzungs- und Überwachungssystem ein. Darüber hinaus vereinbarten sie ab 1999<br />
75 Siehe Bericht über die Wettbewerbspolitik 2001, Ziffer 48.<br />
76 Sache COMP/37.750 Brasseries Kronenbourg, Brasseries Heineken.<br />
77 Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe.<br />
78 Sache COMP/38.238.<br />
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