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Entkopplung bis zur Entscheidung über die Nichtigkeitsklage auszusetzen. 48 Die<br />
Kommission beschloss, diese Abhilfemaßnahmen nicht zwangsweise durchzusetzen,<br />
bevor ein Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz über den Antrag von<br />
Microsoft auf einstweilige Anordnung vorlag. 49 Am 22. Dezember wies der<br />
Präsident diesen Antrag von Microsoft in vollem Umfang zurück. 50<br />
KASTEN 2: Anwendung der EU-Wettbewerbsregeln auf Mobil- und<br />
Breitbanddienste<br />
Im Sektor elektronische Kommunikation ist der Wettbewerb im 2004 intensiver geworden,<br />
und einige Marktbereiche verzeichneten ein starkes Wachstum 51 . In der erweiterten EU mit 25<br />
Mitgliedstaaten waren Festnetzbreitband- und Mobildienste die stärksten Wachstumsmotoren.<br />
Dabei wurde der Mobilsektor vom Breitbandsektor überholt.<br />
Diese beiden bedeutenden Marktsegmente standen im Mittelpunkt der kartellrechtlichen<br />
Tätigkeit der Kommission. Der seit 25. Juli 2003 geltende neue Rechtsrahmen für die<br />
elektronische Kommunikation räumt der Wettbewerbspolitik weiterhin eine entscheidende<br />
Rolle bei der stärkeren Ausrichtung der Sektorregulierung auf wettbewerbsrechtliche<br />
Grundsätze ein.<br />
Im Bereich der Breitband-Internetzugangs veranlasste das Eingreifen der Kommission, die<br />
eine Kosten-Preis-Schere vermutete, den etablierten Festnetzbetreiber Deutschen Telekom zu<br />
einer deutlichen Senkung der Line-Sharing-Entgelte 52 . In Anbetracht dieser Tarifsenkungen<br />
konnte die Kommission ihre Ermittlungen wegen des vermuteten Missbrauchs der<br />
marktbeherrschenden Stellung der Deutschen Telekom beim Breitbandzugang zu ihrem<br />
Festnetz einstellen. Sie akzeptierte die Verpflichtung der Deutschen Telekom, die Kosten-<br />
Preis-Schere ab 1. April 2004 dauerhaft zu schließen. 53<br />
Im Bereich der Mobilkommunikation übermittelte die Kommission am 26. Juli zwei<br />
Mitteilungen von Beschwerdepunkten in Bezug auf das internationale Roaming im<br />
Vereinigten Königreich. Die Beschwerden beziehen sich auf die Tarife, die O2 und Vodafone<br />
anderen Mobilnetzbetreibern für Auslandsroaming auf Großkundenebene in Rechnung<br />
stellten. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass beide Betreiber unfaire und überhöhte<br />
Tarife berechnet hatten, und zwar Vodafone zwischen 1997 und mindestens September 2003,<br />
O2 zwischen 1998 und mindestens September 2003. 54 Im Bereich der internationalen<br />
Roamingdienste schließlich untersucht die Kommission, wie sich die neuen strategischen<br />
Allianzen von Mobildiensteanbietern (z. B. „Freemove“ oder „Starmap“) auf den Wettbewerb<br />
auswirken.<br />
48 Rs. T-201/04R.<br />
49 Anhörungen zu diesem Eilantrag fanden am 30.9.2004 und 1.10.2004 statt.<br />
50 Siehe Abschnitt I.C.<br />
51 Siehe 10. Umsetzungsbericht der Kommission<br />
(http://europa.eu.int/information_society/topics/ecomm/doc/all_about/implementation_enforcement/ann<br />
ualreports/10threport/com20040759de.pdf).<br />
52 Entgelt, das die Deutsche Telekom von den Konkurrenten für den gemeinsamen Zugang zum<br />
Teilnehmeranschluss erhebt.<br />
53 Pressemitteilung IP/04/281.<br />
54 Pressemitteilung IP/04/994.<br />
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