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Entkopplung bis zur Entscheidung über die Nichtigkeitsklage auszusetzen. 48 Die<br />

Kommission beschloss, diese Abhilfemaßnahmen nicht zwangsweise durchzusetzen,<br />

bevor ein Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz über den Antrag von<br />

Microsoft auf einstweilige Anordnung vorlag. 49 Am 22. Dezember wies der<br />

Präsident diesen Antrag von Microsoft in vollem Umfang zurück. 50<br />

KASTEN 2: Anwendung der EU-Wettbewerbsregeln auf Mobil- und<br />

Breitbanddienste<br />

Im Sektor elektronische Kommunikation ist der Wettbewerb im 2004 intensiver geworden,<br />

und einige Marktbereiche verzeichneten ein starkes Wachstum 51 . In der erweiterten EU mit 25<br />

Mitgliedstaaten waren Festnetzbreitband- und Mobildienste die stärksten Wachstumsmotoren.<br />

Dabei wurde der Mobilsektor vom Breitbandsektor überholt.<br />

Diese beiden bedeutenden Marktsegmente standen im Mittelpunkt der kartellrechtlichen<br />

Tätigkeit der Kommission. Der seit 25. Juli 2003 geltende neue Rechtsrahmen für die<br />

elektronische Kommunikation räumt der Wettbewerbspolitik weiterhin eine entscheidende<br />

Rolle bei der stärkeren Ausrichtung der Sektorregulierung auf wettbewerbsrechtliche<br />

Grundsätze ein.<br />

Im Bereich der Breitband-Internetzugangs veranlasste das Eingreifen der Kommission, die<br />

eine Kosten-Preis-Schere vermutete, den etablierten Festnetzbetreiber Deutschen Telekom zu<br />

einer deutlichen Senkung der Line-Sharing-Entgelte 52 . In Anbetracht dieser Tarifsenkungen<br />

konnte die Kommission ihre Ermittlungen wegen des vermuteten Missbrauchs der<br />

marktbeherrschenden Stellung der Deutschen Telekom beim Breitbandzugang zu ihrem<br />

Festnetz einstellen. Sie akzeptierte die Verpflichtung der Deutschen Telekom, die Kosten-<br />

Preis-Schere ab 1. April 2004 dauerhaft zu schließen. 53<br />

Im Bereich der Mobilkommunikation übermittelte die Kommission am 26. Juli zwei<br />

Mitteilungen von Beschwerdepunkten in Bezug auf das internationale Roaming im<br />

Vereinigten Königreich. Die Beschwerden beziehen sich auf die Tarife, die O2 und Vodafone<br />

anderen Mobilnetzbetreibern für Auslandsroaming auf Großkundenebene in Rechnung<br />

stellten. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass beide Betreiber unfaire und überhöhte<br />

Tarife berechnet hatten, und zwar Vodafone zwischen 1997 und mindestens September 2003,<br />

O2 zwischen 1998 und mindestens September 2003. 54 Im Bereich der internationalen<br />

Roamingdienste schließlich untersucht die Kommission, wie sich die neuen strategischen<br />

Allianzen von Mobildiensteanbietern (z. B. „Freemove“ oder „Starmap“) auf den Wettbewerb<br />

auswirken.<br />

48 Rs. T-201/04R.<br />

49 Anhörungen zu diesem Eilantrag fanden am 30.9.2004 und 1.10.2004 statt.<br />

50 Siehe Abschnitt I.C.<br />

51 Siehe 10. Umsetzungsbericht der Kommission<br />

(http://europa.eu.int/information_society/topics/ecomm/doc/all_about/implementation_enforcement/ann<br />

ualreports/10threport/com20040759de.pdf).<br />

52 Entgelt, das die Deutsche Telekom von den Konkurrenten für den gemeinsamen Zugang zum<br />

Teilnehmeranschluss erhebt.<br />

53 Pressemitteilung IP/04/281.<br />

54 Pressemitteilung IP/04/994.<br />

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