06.03.2013 Aufrufe

Masterarbeit - HPZ - Krefeld

Masterarbeit - HPZ - Krefeld

Masterarbeit - HPZ - Krefeld

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich zuständig, nicht<br />

jedoch für Leistungen im Arbeitsbereich.<br />

Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind<br />

in erster Linie die Beschäftigten nach § 1 Satz Nr. 1 SGB VI. Andere<br />

Personen (§ 1 Satz 1 Nr. 2 – 4, Satz 2 SGB VI, §§ 2, 3, 229, 229 a<br />

SGB VI) folgen dieser Zwangsversicherung, unabhängig davon ob<br />

es ihrem Willen entspricht.<br />

Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 SGB VI erbringt die Rentenversicherung<br />

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe<br />

am Arbeitsleben sowie ergänzende Leistungen, um<br />

1. den Auswirkungen einer Krankheit oder einer körperlichen,<br />

geistigen oder seelischen Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit<br />

der Versicherten entgegenzuwirken oder sie zu überwinden und<br />

2. dadurch Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der<br />

Versicherten oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem<br />

Erwerbsleben zu verhindern oder sie möglichst dauerhaft in das<br />

Erwerbsleben wiedereinzugliedern.<br />

Die vorgenannte Vorschrift bezieht sich auf medizinische Leistungen<br />

(§ 15 SGB VI), Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 16<br />

SGB VI) und ergänzende Leistungen (§§ 20 – 28 SGB VI).<br />

Nach § 10 Abs. 1 SGB VI haben Versicherte die persönlichen<br />

Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe erfüllt,<br />

1. deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher,<br />

geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder<br />

gemindert ist und<br />

2. bei denen voraussichtlich<br />

a) bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine<br />

Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur<br />

medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am<br />

Arbeitsleben abgewendet werden kann,<br />

b) bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen<br />

41

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!