Die Biostoffverordnung - GBG 17.1 - LSV
Die Biostoffverordnung - GBG 17.1 - LSV
Die Biostoffverordnung - GBG 17.1 - LSV
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Umgang mit Erden<br />
und Substraten<br />
In Erden und Substraten sind immer bodenbürtige oder eingetragene<br />
Mikroorganismen enthalten. Hierunter befinden sich<br />
auch Erreger, die zu Erkrankungen beim Menschen führen können.<br />
Das typischste Beispiel hierfür ist der Tetanuserreger (Clostridium<br />
tetani), der Wundstarrkrampf verursachen kann. Kleinste Verletzungen<br />
der Haut bilden Eintrittspforten für diesen Erreger der Risikogruppe 2.<br />
Bei nicht ausreichendem Impfschutz könnte die Gefahr einer Erkrankung<br />
an Wundstarrkrampf bestehen.<br />
Mögliche Schutzmaßnahmen:<br />
Vermeidung von mechanischen Hautverletzungen.<br />
Angebot von Schutzimpfungen für die Mitarbeiter.<br />
Nach Möglichkeit Verwendung geeigneter Schutzhandschuhe<br />
bei starker mechanischer Beanspruchung der Hände.<br />
Maßnahmen des Hautschutzes (Hautschutz vor der Arbeit, schonende<br />
Hautreinigung, gezielte Hautpflege nach der Arbeit).<br />
Wundversorgung auch nach Kleinverletzungen (Pflaster).<br />
Der direkte<br />
Umgang mit<br />
Erden, eine<br />
alltägliche<br />
Arbeit im<br />
Gartenbau.<br />
11