09.03.2013 Aufrufe

Die Biostoffverordnung - GBG 17.1 - LSV

Die Biostoffverordnung - GBG 17.1 - LSV

Die Biostoffverordnung - GBG 17.1 - LSV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Umgang mit Erden<br />

und Substraten<br />

In Erden und Substraten sind immer bodenbürtige oder eingetragene<br />

Mikroorganismen enthalten. Hierunter befinden sich<br />

auch Erreger, die zu Erkrankungen beim Menschen führen können.<br />

Das typischste Beispiel hierfür ist der Tetanuserreger (Clostridium<br />

tetani), der Wundstarrkrampf verursachen kann. Kleinste Verletzungen<br />

der Haut bilden Eintrittspforten für diesen Erreger der Risikogruppe 2.<br />

Bei nicht ausreichendem Impfschutz könnte die Gefahr einer Erkrankung<br />

an Wundstarrkrampf bestehen.<br />

Mögliche Schutzmaßnahmen:<br />

Vermeidung von mechanischen Hautverletzungen.<br />

Angebot von Schutzimpfungen für die Mitarbeiter.<br />

Nach Möglichkeit Verwendung geeigneter Schutzhandschuhe<br />

bei starker mechanischer Beanspruchung der Hände.<br />

Maßnahmen des Hautschutzes (Hautschutz vor der Arbeit, schonende<br />

Hautreinigung, gezielte Hautpflege nach der Arbeit).<br />

Wundversorgung auch nach Kleinverletzungen (Pflaster).<br />

Der direkte<br />

Umgang mit<br />

Erden, eine<br />

alltägliche<br />

Arbeit im<br />

Gartenbau.<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!