Die Biostoffverordnung - GBG 17.1 - LSV
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Mögliche Schutzmaßnahmen:<br />
Bei der Möglichkeit der Verletzung<br />
durch Fixerbesteck:<br />
Benutzung von Hilfsmitteln (Greifzangen) zum<br />
Aufsammeln.<br />
Nach Verletzungen direkt in ärztliche Behandlung<br />
begeben.<br />
Verwendung von durchstichsicheren Arbeitshandschuhen<br />
in gefährdeten Bereichen.<br />
Bei der Möglichkeit des Kontaktes zu Tierkot,<br />
insbesondere Hundekot:<br />
In besonders belasteten Bereichen Abstimmung des<br />
Arbeitsverfahrens, das das Aufwirbeln oder Umherschleudern<br />
von Kot reduziert oder vermeidet (möglichst<br />
nicht, Laubbläser/-sauger verwenden, bzw. Rasenmäher<br />
oder Freischneider mit Schutzkonstruktionen<br />
wie Prallschürzen o.ä. ausrüsten).<br />
In gefährdeten Bereichen geeigneten Handschutz<br />
verwenden (z.B. bei der Laubaufnahme per Hand).<br />
Hygiene- und Hautreinigungsmaßnahmen ermöglichen<br />
(insbesondere vor der Einnahme von Mahlzeiten).<br />
Direkten Kontakt vermeiden.<br />
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