09.03.2013 Aufrufe

Die Biostoffverordnung - GBG 17.1 - LSV

Die Biostoffverordnung - GBG 17.1 - LSV

Die Biostoffverordnung - GBG 17.1 - LSV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Gartenbau-Berufsgenossenschaft<br />

Betriebsanweisung Betrieb/Betriebsteil:<br />

nach § 12 <strong>Biostoffverordnung</strong>, TRBA 500<br />

Gefährdungen durch Hantaviren<br />

Gefahren für Mensch und Umwelt<br />

Rötelmäuse, Waldmäuse, weitere Mäusearten, aber auch Ratten sind in der Lage das Hantavirus zu übertragen.<br />

Insbesondere Reinigungs- und Aufräumarbeiten an Orten, an denen diese Nager bzw. deren Ausscheidungen auftreten, sind<br />

nicht gezielte Tätigkeiten der Risikogruppe 3.<br />

Insbesondere der Kot und Urin der Tiere stellt bei Staub- und Aerosolbildung und deren Aufnahme über die Atmung einen<br />

wesentlichen Aufnahmepfad dar.<br />

Gesundheitsgefahren<br />

Das Hantavirus kann schwere Infektionskrankheiten auslösen, die mit hohem Fieber,<br />

Nierenversagen, Blutungskomplikationen und Lungenerkrankungen verbunden sein können.<br />

Aufnahmepfade<br />

– Atemluft (Infektionserreger, Stäube, Aerosole).<br />

– Haut, Schleimhaut (besonders bei Riss- und Schnittverletzungen oder vorgeschädigter Haut).<br />

– Mund (Schmierinfektion).<br />

Technische Schutzmaßnahmen<br />

– Staubbildung vermeiden (ggf. leicht anfeuchten).<br />

Organisatorische Schutzmaßnahmen<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Bei der Arbeit und verschmutzten Händen nicht rauchen, essen und trinken.<br />

– Vor Arbeitspausen Hände reinigen.<br />

– Verschmutzte Arbeitskleidung reinigen.<br />

Persönliche Schutzmaßnahmen<br />

– Hautschutzmittel verwenden (Hautschutz, -reinigung, -pflege).<br />

– Schutzhandschuhe (Nitril), Atemschutz (FFP 2) mit Dichtlippe und Ausatemventil.<br />

Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe<br />

Ersthelfer: Herr / Frau Notruf: 112<br />

– Bei Auftreten von Unwohlsein ist der Vorgesetzte zu informieren und der Arzt zu konsultieren.<br />

Datum Unterschrift des Unternehmers<br />

Es wird bestätigt, dass die Inhalte dieser Betriebsanweisung mit den betrieblichen Verhältnissen und Erkenntnissen der Gefährdungsbeurteilung übereinstimmen.<br />

Stand 05/08

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!