Die Biostoffverordnung - GBG 17.1 - LSV
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<strong>Die</strong> <strong>Biostoffverordnung</strong><br />
Reinigungsarbeiten<br />
Taubenkot<br />
Bei der Reinigung von Gebäuden sind häufig Verunreinigungen<br />
durch Taubenkot zu entfernen. Der Taubenkot<br />
enthält eine Vielzahl von Erregern (z.B. Hefen, Schimmelpilze,<br />
Bakterien). Eine Gefährdung stellt sich vor allem<br />
durch Schmierinfektionen und die Inhalation von Stäuben<br />
und Aerosolen dar.<br />
Mögliche Schutzmaßnahmen:<br />
Arbeitsverfahren sind so zu gestalten, dass das<br />
Auftreten von Stäuben und Aerosolen möglichst<br />
vermieden wird (Aufwirbeln beim Fegen, Einsatz eines<br />
Hochdruckreinigers möglichst vermeiden).<br />
Zu Staubquellen »Abstand halten«.<br />
Bei den Arbeiten sind Atemschutz (mindestens FFP 2,<br />
einmalige Verwendung), Handschutz und Einweganzüge<br />
zu verwenden.<br />
In Nestern können weiterhin Milben und Taubenzecken<br />
vorhanden sein, so dass der direkte Kontakt zu Nestern<br />
zu vermeiden ist.