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Die Biostoffverordnung - GBG 17.1 - LSV

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<strong>Die</strong> <strong>Biostoffverordnung</strong><br />

Reinigungsarbeiten<br />

Taubenkot<br />

Bei der Reinigung von Gebäuden sind häufig Verunreinigungen<br />

durch Taubenkot zu entfernen. Der Taubenkot<br />

enthält eine Vielzahl von Erregern (z.B. Hefen, Schimmelpilze,<br />

Bakterien). Eine Gefährdung stellt sich vor allem<br />

durch Schmierinfektionen und die Inhalation von Stäuben<br />

und Aerosolen dar.<br />

Mögliche Schutzmaßnahmen:<br />

Arbeitsverfahren sind so zu gestalten, dass das<br />

Auftreten von Stäuben und Aerosolen möglichst<br />

vermieden wird (Aufwirbeln beim Fegen, Einsatz eines<br />

Hochdruckreinigers möglichst vermeiden).<br />

Zu Staubquellen »Abstand halten«.<br />

Bei den Arbeiten sind Atemschutz (mindestens FFP 2,<br />

einmalige Verwendung), Handschutz und Einweganzüge<br />

zu verwenden.<br />

In Nestern können weiterhin Milben und Taubenzecken<br />

vorhanden sein, so dass der direkte Kontakt zu Nestern<br />

zu vermeiden ist.

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