Die Biostoffverordnung - GBG 17.1 - LSV
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Gartenbau-Berufsgenossenschaft<br />
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Betriebsanweisung Betrieb/Betriebsteil:<br />
nach § 12 <strong>Biostoffverordnung</strong>, TRBA 500<br />
Stand 09/07<br />
Umgang mit Erden und Substraten<br />
<strong>Die</strong> <strong>Biostoffverordnung</strong><br />
Gefahren für Mensch und Umwelt<br />
In unbehandelten Erden und Substraten sind immer auch Mikroorganismen (Pilze, Bakterien) enthalten, deren Art und<br />
Häufigkeit sehr unterschiedlich sein kann. Beim direkten oder indirekten Umgang mit Erden und Substraten kommt der<br />
Mensch in Kontakt mit den Mikroorganismen. Gefahren für den Menschen sind:<br />
– Eindringen von Mikroorganismen in die Haut (z.B. bei Vorschädigungen).<br />
– Aufnahme der Erreger über Mund – Magen – Darm möglich.<br />
– Besondere Gefahr durch Staubentwicklung bei trockenem Substrat.<br />
– Belastung organischer Düngemittel (z.B. Geflügelmist) durch Kolibakterien.<br />
– Belastung durch organische Stäube durch organische Dünger (z.B. Hornspäne, Blutmehl, Rizinusschrot).<br />
– Zusätzliche Gefahren:<br />
– Glassplitter, Kunststoffe, Metall als Rückstände in z.B. Komposterden,<br />
die Verletzungen hervorrufen können.<br />
– Verbrühungsgefahr bei frisch gedämpfter Erde.<br />
– Gefahr des Ausrutschens ist gegeben.<br />
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />
– Beim Umgang mit Erden und Substraten ggf. Schutzhandschuhe und festes Schuhwerk tragen.<br />
– Vor, während und nach der Arbeit Hautschutzmittel (Hautschutzpläne) verwenden.<br />
– Vor Aufnahme von Pausen Hände waschen.<br />
– Bestehende Wunden sind ausreichend versorgt (Pflaster).<br />
– Ggf. sollte bei staubintensiven Arbeiten bzw. bei dem Einsatz von speziellen Zuschlagstoffen<br />
Atemschutz verwendet werden.<br />
– Bei staubintensiven Arbeiten Substrat bzw. weitere Zuschlagstoffe anfeuchten.<br />
– Beschädigte Schutzausrüstung ersetzen.<br />
Verhalten im Gefahrfall bzw. bei Störungen<br />
– Bei Verletzungen Wunde zum Ausbluten anregen und versorgen.<br />
– Bei Verletzungen ggf. Arzt aufsuchen.<br />
Datum Unterschrift des Unternehmers<br />
Es wird bestätigt, dass die Inhalte dieser Betriebsanweisung mit den betrieblichen Verhältnissen und Erkenntnissen der Gefährdungsbeurteilung übereinstimmen.