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Die Biostoffverordnung - GBG 17.1 - LSV

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Gartenbau-Berufsgenossenschaft<br />

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Betriebsanweisung Betrieb/Betriebsteil:<br />

nach § 12 <strong>Biostoffverordnung</strong>, TRBA 500<br />

Stand 09/07<br />

Umgang mit Erden und Substraten<br />

<strong>Die</strong> <strong>Biostoffverordnung</strong><br />

Gefahren für Mensch und Umwelt<br />

In unbehandelten Erden und Substraten sind immer auch Mikroorganismen (Pilze, Bakterien) enthalten, deren Art und<br />

Häufigkeit sehr unterschiedlich sein kann. Beim direkten oder indirekten Umgang mit Erden und Substraten kommt der<br />

Mensch in Kontakt mit den Mikroorganismen. Gefahren für den Menschen sind:<br />

– Eindringen von Mikroorganismen in die Haut (z.B. bei Vorschädigungen).<br />

– Aufnahme der Erreger über Mund – Magen – Darm möglich.<br />

– Besondere Gefahr durch Staubentwicklung bei trockenem Substrat.<br />

– Belastung organischer Düngemittel (z.B. Geflügelmist) durch Kolibakterien.<br />

– Belastung durch organische Stäube durch organische Dünger (z.B. Hornspäne, Blutmehl, Rizinusschrot).<br />

– Zusätzliche Gefahren:<br />

– Glassplitter, Kunststoffe, Metall als Rückstände in z.B. Komposterden,<br />

die Verletzungen hervorrufen können.<br />

– Verbrühungsgefahr bei frisch gedämpfter Erde.<br />

– Gefahr des Ausrutschens ist gegeben.<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Beim Umgang mit Erden und Substraten ggf. Schutzhandschuhe und festes Schuhwerk tragen.<br />

– Vor, während und nach der Arbeit Hautschutzmittel (Hautschutzpläne) verwenden.<br />

– Vor Aufnahme von Pausen Hände waschen.<br />

– Bestehende Wunden sind ausreichend versorgt (Pflaster).<br />

– Ggf. sollte bei staubintensiven Arbeiten bzw. bei dem Einsatz von speziellen Zuschlagstoffen<br />

Atemschutz verwendet werden.<br />

– Bei staubintensiven Arbeiten Substrat bzw. weitere Zuschlagstoffe anfeuchten.<br />

– Beschädigte Schutzausrüstung ersetzen.<br />

Verhalten im Gefahrfall bzw. bei Störungen<br />

– Bei Verletzungen Wunde zum Ausbluten anregen und versorgen.<br />

– Bei Verletzungen ggf. Arzt aufsuchen.<br />

Datum Unterschrift des Unternehmers<br />

Es wird bestätigt, dass die Inhalte dieser Betriebsanweisung mit den betrieblichen Verhältnissen und Erkenntnissen der Gefährdungsbeurteilung übereinstimmen.

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