09.03.2013 Aufrufe

Die Biostoffverordnung - GBG 17.1 - LSV

Die Biostoffverordnung - GBG 17.1 - LSV

Die Biostoffverordnung - GBG 17.1 - LSV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

26<br />

<strong>Die</strong> <strong>Biostoffverordnung</strong><br />

Sonstige biologische<br />

Gefährdungen<br />

Neben biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der <strong>Biostoffverordnung</strong><br />

können bei gärtnerischen Arbeiten durchaus<br />

auch Gefährdungen vorliegen, die zwar auf biologische Einflüsse<br />

zurückzuführen sind, im engeren Sinne jedoch keine<br />

biologischen Arbeitsstoffe darstellen.<br />

Hierfür im Folgenden einige Beispiele.<br />

Pflanzen, die körperliche Reaktionen<br />

hervorrufen können<br />

Einige Wild- sowie Kulturpflanzen verfügen<br />

über Wirkmechanismen, die Einfluss auf die<br />

Haut oder die Atemwege nehmen können.<br />

Weiterhin sind phototoxische Reaktionen, die<br />

von Pflanzensäften hervorgerufen werden,<br />

bekannt. <strong>Die</strong> Wirkung kann von allen Pflanzenteilen<br />

(Blättern, Wurzeln, Pflanzensaft u.a.)<br />

ausgehen.<br />

Insbesondere in der Floristik und im<br />

Zierpflanzenbau besteht Umgang mit<br />

den verschiedensten Pflanzen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!