Die Biostoffverordnung - GBG 17.1 - LSV
Die Biostoffverordnung - GBG 17.1 - LSV
Die Biostoffverordnung - GBG 17.1 - LSV
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
26<br />
<strong>Die</strong> <strong>Biostoffverordnung</strong><br />
Sonstige biologische<br />
Gefährdungen<br />
Neben biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der <strong>Biostoffverordnung</strong><br />
können bei gärtnerischen Arbeiten durchaus<br />
auch Gefährdungen vorliegen, die zwar auf biologische Einflüsse<br />
zurückzuführen sind, im engeren Sinne jedoch keine<br />
biologischen Arbeitsstoffe darstellen.<br />
Hierfür im Folgenden einige Beispiele.<br />
Pflanzen, die körperliche Reaktionen<br />
hervorrufen können<br />
Einige Wild- sowie Kulturpflanzen verfügen<br />
über Wirkmechanismen, die Einfluss auf die<br />
Haut oder die Atemwege nehmen können.<br />
Weiterhin sind phototoxische Reaktionen, die<br />
von Pflanzensäften hervorgerufen werden,<br />
bekannt. <strong>Die</strong> Wirkung kann von allen Pflanzenteilen<br />
(Blättern, Wurzeln, Pflanzensaft u.a.)<br />
ausgehen.<br />
Insbesondere in der Floristik und im<br />
Zierpflanzenbau besteht Umgang mit<br />
den verschiedensten Pflanzen.