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Die Biostoffverordnung - GBG 17.1 - LSV

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Wirkung auf die Atemwege<br />

28<br />

Ambrosia<br />

Ambrosia<br />

<strong>Die</strong> <strong>Biostoffverordnung</strong><br />

Einige Pflanzen besitzen ätherische Öle oder Pollen,<br />

die sich negativ auf die Atemwege auswirken können.<br />

Für Pflanzen wie Tomaten oder Zitruspflanzen<br />

sind gesundheitliche Beeinträchtigungen durch ihre<br />

ätherischen Öle bekannt.<br />

Zahlreiche Pflanzen können durch ihre Pollen Allergien auslösen.<br />

Besonders in der Grünpflege können Pflanzen wie:<br />

Birke (Betula pendula)<br />

Grauerle (Alnus incana)<br />

Hainbuche (Carpinus betulus)<br />

Haselnuss (Coryllus avellana)<br />

u.a. problematisch sein.<br />

In jüngerer Zeit sorgt das beifußblättrige Traubenkraut<br />

(Ambrosia artemisiifolia) für allergische Reaktionen der<br />

Haut, aber auch insbesondere der Atemwege. <strong>Die</strong> Pollen<br />

der Pflanzen zählen zu den stärksten bekannten pflanzlichen<br />

Allergieauslösern. Zudem sind die Pflanzen<br />

sehr produktiv. Der Kontakt mit der Haut kann zu<br />

Hautausschlag mit Wasserblasenbildung führen.<br />

Intensiver Pollenkontakt führt oft unweigerlich zu allergischen<br />

Atemwegsreaktionen.<br />

Mögliche Schutzmaßnahmen:<br />

Bei der Bekämpfung der Pflanze oder Grünpflegemaßnahmen<br />

ist Handschutz und zur Blütezeit insbesondere<br />

Atemschutz (FFP 2 mit Ausatemventil und<br />

Dichtlippe) sowie geschlossene Kleidung zu tragen.

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