Die Biostoffverordnung - GBG 17.1 - LSV
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<strong>Die</strong> <strong>Biostoffverordnung</strong><br />
Eichenprozessionsspinner (EPS)<br />
Das verstärkte Auftreten des Eichenprozessionsspinners (Thaumetopoea<br />
prozessionea L.) kann nicht nur den Eichen, sondern auch dem<br />
Menschen Probleme bereiten.<br />
Es sind die giftigen Haarfortsätze der Raupen (ab dem 3. Raupenstadium),<br />
die zu allergischen Reaktionen nach Hautkontakt oder Einatmen<br />
führen können.<br />
Mit dem Beginn der Vegetationszeit schlüpfen die Raupen,<br />
durchlaufen 6 Raupenstadien, bis sie sich im Juni/Juli verpuppen.<br />
<strong>Die</strong> späten Raupenstadien legen charakteristische<br />
z.T. sehr große, Raupennester an und begeben sich meist<br />
nachts als „Prozession“ auf Futtersuche. Nicht nur von den<br />
Raupen, sondern auch von den Raupennestern gehen die<br />
Gefahren für den Menschen aus. In den Nestern verbleiben<br />
nach der Verpuppung die Raupenhäute, die ebenso wie die<br />
Raupen langandauernd Brennhaare freisetzen können.<br />
„Prozession“<br />
Man nimmt an, dass die Haare noch ca. 1 Jahr ihre schädigende Wirkung<br />
behalten können. Zu den Reaktionen zählen Juckreiz und Ausschlag.<br />
Hautentzündungen, Quaddeln bzw. anhaltende Knötchen sind oft die<br />
Folge.<br />
Da sich der EPS besonders in warmen, trockenen Lagen wohlfühlt, ließ<br />
sich lange Zeit sein Verbreitungsgebiet mit den Weinanbaugebieten<br />
Deutschlands beschreiben. Seit einiger Zeit tritt er jedoch auch in<br />
Teilen nördlicherer Regionen auf.