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Die Biostoffverordnung - GBG 17.1 - LSV

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<strong>Die</strong> <strong>Biostoffverordnung</strong><br />

Eichenprozessionsspinner (EPS)<br />

Das verstärkte Auftreten des Eichenprozessionsspinners (Thaumetopoea<br />

prozessionea L.) kann nicht nur den Eichen, sondern auch dem<br />

Menschen Probleme bereiten.<br />

Es sind die giftigen Haarfortsätze der Raupen (ab dem 3. Raupenstadium),<br />

die zu allergischen Reaktionen nach Hautkontakt oder Einatmen<br />

führen können.<br />

Mit dem Beginn der Vegetationszeit schlüpfen die Raupen,<br />

durchlaufen 6 Raupenstadien, bis sie sich im Juni/Juli verpuppen.<br />

<strong>Die</strong> späten Raupenstadien legen charakteristische<br />

z.T. sehr große, Raupennester an und begeben sich meist<br />

nachts als „Prozession“ auf Futtersuche. Nicht nur von den<br />

Raupen, sondern auch von den Raupennestern gehen die<br />

Gefahren für den Menschen aus. In den Nestern verbleiben<br />

nach der Verpuppung die Raupenhäute, die ebenso wie die<br />

Raupen langandauernd Brennhaare freisetzen können.<br />

„Prozession“<br />

Man nimmt an, dass die Haare noch ca. 1 Jahr ihre schädigende Wirkung<br />

behalten können. Zu den Reaktionen zählen Juckreiz und Ausschlag.<br />

Hautentzündungen, Quaddeln bzw. anhaltende Knötchen sind oft die<br />

Folge.<br />

Da sich der EPS besonders in warmen, trockenen Lagen wohlfühlt, ließ<br />

sich lange Zeit sein Verbreitungsgebiet mit den Weinanbaugebieten<br />

Deutschlands beschreiben. Seit einiger Zeit tritt er jedoch auch in<br />

Teilen nördlicherer Regionen auf.

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