Die Biostoffverordnung - GBG 17.1 - LSV
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Gartenbau-Berufsgenossenschaft<br />
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Betriebsanweisung Betrieb/Betriebsteil:<br />
nach § 12 <strong>Biostoffverordnung</strong>, TRBA 500<br />
Stand 09/07<br />
Reinigungsarbeiten in der Kompostierung<br />
<strong>Die</strong> <strong>Biostoffverordnung</strong><br />
Gefahren für Mensch und Umwelt<br />
Der Kompostierungsvorgang vollzieht sich durch Mikroorganismen (Pilze, Bakterien), deren Art und Häufigkeit sehr unterschiedlich<br />
sein kann. Beim direkten oder indirekten Umgang mit Kompost kommt der Mensch in Kontakt mit den Mikroorganismen.<br />
Bei Arbeiten in der Kompostierung handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen<br />
unterschiedlicher Risikogruppen.<br />
– Aufnahme über die Lunge in den Körper.<br />
– Aufnahme über die Haut (z.B. bei vorherigen Stichverletzungen).<br />
– Aufnahme der Erreger über Mund – Magen – Darm.<br />
– Verschleppung der Erreger durch verschmutzte Kleidung.<br />
– Besondere Gefahr durch staubintensive Arbeiten (Kehren, Fegen, Reinigungsarbeiten mit Hochdruckreinigern, Abkippen u.a.).<br />
– Sonstige Gefährdungen:<br />
– Absturz.<br />
– Umlaufende Werkzeuge.<br />
– Quetsch-, Scher-, Einzugs- und Fangstellen.<br />
– Bei der Arbeit Arbeitskleidung. Keine Privatkleidung!<br />
– Gegebenenfalls verschmutzte Arbeitskleidung wechseln.<br />
– Vor Pausen und vor Arbeitsende Hände reinigen.<br />
Verhalten im Gefahrfall bzw. bei Störungen<br />
– Störungen sofort melden! Fahrzeuge aus dem Gefahrenbereich herausfahren.<br />
– Verwendete Maschinen und Geräte sofort stillsetzen.<br />
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />
– Atemschutz: ggf. filtrierende Halbmaske FFP 2 S mit Ausatemventil<br />
im Außenbereich verwenden.<br />
– Augenschutz: ggf. Augenschutz (je nach Art der Reinigungsarbeiten) verwenden.<br />
– Handschutz: Schutzhandschuhe möglichst säure-, schnitt-, stichfest verwenden.<br />
– Hautschutz: Hautschutz-, Hautpflege- und Hautreinigungsmittel verwenden.<br />
– Fußschutz: Sicherheitsschuhe (S2) tragen. Sohle reinigen bei Arbeitsende.<br />
– Essen, Trinken, Rauchen, Schnupfen während der Arbeit vermeiden.<br />
Keine Nahrungs- und Genussmittel in der Fahrzeugkabine aufbewahren.<br />
– Sonstige Schutzmaßnahmen:<br />
– Geeignete Aufstiege verwenden.<br />
– Zu reinigende Bereiche/Geräte stillsetzen.<br />
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe<br />
Ersthelfer: Herr / Frau Notruf: 112<br />
– Beschädigte Schutzausrüstung unmittelbar ersetzen.<br />
– Wunden ausbluten lassen, ggf. Ausbluten anregen!<br />
– Bei Verletzungen sofort Erstversorgung, erst dann Unfallmeldung machen.<br />
Datum Unterschrift des Unternehmers<br />
Es wird bestätigt, dass die Inhalte dieser Betriebsanweisung mit den betrieblichen Verhältnissen und Erkenntnissen der Gefährdungsbeurteilung übereinstimmen.