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Die Biostoffverordnung - GBG 17.1 - LSV

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Gartenbau-Berufsgenossenschaft<br />

00<br />

Betriebsanweisung Betrieb/Betriebsteil:<br />

nach § 12 <strong>Biostoffverordnung</strong>, TRBA 500<br />

Stand 09/07<br />

Reinigungsarbeiten in der Kompostierung<br />

<strong>Die</strong> <strong>Biostoffverordnung</strong><br />

Gefahren für Mensch und Umwelt<br />

Der Kompostierungsvorgang vollzieht sich durch Mikroorganismen (Pilze, Bakterien), deren Art und Häufigkeit sehr unterschiedlich<br />

sein kann. Beim direkten oder indirekten Umgang mit Kompost kommt der Mensch in Kontakt mit den Mikroorganismen.<br />

Bei Arbeiten in der Kompostierung handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen<br />

unterschiedlicher Risikogruppen.<br />

– Aufnahme über die Lunge in den Körper.<br />

– Aufnahme über die Haut (z.B. bei vorherigen Stichverletzungen).<br />

– Aufnahme der Erreger über Mund – Magen – Darm.<br />

– Verschleppung der Erreger durch verschmutzte Kleidung.<br />

– Besondere Gefahr durch staubintensive Arbeiten (Kehren, Fegen, Reinigungsarbeiten mit Hochdruckreinigern, Abkippen u.a.).<br />

– Sonstige Gefährdungen:<br />

– Absturz.<br />

– Umlaufende Werkzeuge.<br />

– Quetsch-, Scher-, Einzugs- und Fangstellen.<br />

– Bei der Arbeit Arbeitskleidung. Keine Privatkleidung!<br />

– Gegebenenfalls verschmutzte Arbeitskleidung wechseln.<br />

– Vor Pausen und vor Arbeitsende Hände reinigen.<br />

Verhalten im Gefahrfall bzw. bei Störungen<br />

– Störungen sofort melden! Fahrzeuge aus dem Gefahrenbereich herausfahren.<br />

– Verwendete Maschinen und Geräte sofort stillsetzen.<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Atemschutz: ggf. filtrierende Halbmaske FFP 2 S mit Ausatemventil<br />

im Außenbereich verwenden.<br />

– Augenschutz: ggf. Augenschutz (je nach Art der Reinigungsarbeiten) verwenden.<br />

– Handschutz: Schutzhandschuhe möglichst säure-, schnitt-, stichfest verwenden.<br />

– Hautschutz: Hautschutz-, Hautpflege- und Hautreinigungsmittel verwenden.<br />

– Fußschutz: Sicherheitsschuhe (S2) tragen. Sohle reinigen bei Arbeitsende.<br />

– Essen, Trinken, Rauchen, Schnupfen während der Arbeit vermeiden.<br />

Keine Nahrungs- und Genussmittel in der Fahrzeugkabine aufbewahren.<br />

– Sonstige Schutzmaßnahmen:<br />

– Geeignete Aufstiege verwenden.<br />

– Zu reinigende Bereiche/Geräte stillsetzen.<br />

Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe<br />

Ersthelfer: Herr / Frau Notruf: 112<br />

– Beschädigte Schutzausrüstung unmittelbar ersetzen.<br />

– Wunden ausbluten lassen, ggf. Ausbluten anregen!<br />

– Bei Verletzungen sofort Erstversorgung, erst dann Unfallmeldung machen.<br />

Datum Unterschrift des Unternehmers<br />

Es wird bestätigt, dass die Inhalte dieser Betriebsanweisung mit den betrieblichen Verhältnissen und Erkenntnissen der Gefährdungsbeurteilung übereinstimmen.

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