Die Biostoffverordnung - GBG 17.1 - LSV
Die Biostoffverordnung - GBG 17.1 - LSV
Die Biostoffverordnung - GBG 17.1 - LSV
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Mögliche Schutzmaßnahmen:<br />
<strong>Die</strong> Schutzmaßnahmen beginnen mit der Auswahl<br />
der Personen, die für die Tätigkeiten und den Arbeitsbereich<br />
geeignet sind.<br />
Mitarbeiter mit Vorerkrankungen (Allergien, Atemwegserkrankungen)<br />
sollten nur nach arbeitsmedizinischer<br />
Beratung eingesetzt werden.<br />
Weiterhin sollte durch kulturtechnische Maßnahmen<br />
das Sporulieren der Kulturpilze und die Entstehung<br />
organischer Stäube verhindert werden.<br />
Im Hinblick auf die dermale Belastung (Substrat, Feuchtigkeit,<br />
Pilze, Desinfektionsmittel), sind in jedem Falle<br />
geeignete Schutzhandschuhe zu verwenden, wobei dem<br />
Hautschutz besonderes Augenmerk zu widmen ist. Gegebenenfalls<br />
sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />
nach Arbeitsmedizinverordnung durchzuführen.<br />
Der Umfang der Untersuchungen kann sich an G 24<br />
(Hauterkrankungen) und G 23 (obstruktive Atemwegserkrankungen)<br />
orientieren.<br />
Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist Atemschutz<br />
(FFP 2) zu verwenden.<br />
23