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Die Biostoffverordnung - GBG 17.1 - LSV

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Schutzmaßnahmen:<br />

Schon bei der Auswahl des Arbeitsverfahrens ist möglichst<br />

auf eine Vermeidung und Reduzierung der Staubentwicklung<br />

zu achten.<br />

Zur Gestaltung der Arbeitsplätze (Sortierarbeitsplätze,<br />

Radlader) zählt die Installation von Schutzbelüftungen.<br />

Zum persönlichen Körperschutz zählen Atemschutz<br />

(FFP 2), Handschutz (u.U. auch stichfest), geeignete<br />

Hilfsmittel zur Handsortierung, leicht zu reinigende<br />

Arbeitskleidung.<br />

Grundlegend sind die Maßgaben der TRBA 500<br />

(siehe Anhang Seite 46-50) umzusetzen.<br />

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