Die Biostoffverordnung - GBG 17.1 - LSV
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Schutzmaßnahmen:<br />
Schon bei der Auswahl des Arbeitsverfahrens ist möglichst<br />
auf eine Vermeidung und Reduzierung der Staubentwicklung<br />
zu achten.<br />
Zur Gestaltung der Arbeitsplätze (Sortierarbeitsplätze,<br />
Radlader) zählt die Installation von Schutzbelüftungen.<br />
Zum persönlichen Körperschutz zählen Atemschutz<br />
(FFP 2), Handschutz (u.U. auch stichfest), geeignete<br />
Hilfsmittel zur Handsortierung, leicht zu reinigende<br />
Arbeitskleidung.<br />
Grundlegend sind die Maßgaben der TRBA 500<br />
(siehe Anhang Seite 46-50) umzusetzen.<br />
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