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Die Wirtschaft Nr. 14 vom 8. April 2011

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Wer was auf einer Deponie lagert,<br />

muss durchaus kontrolliert<br />

werden. <strong>Die</strong> damit verbundene<br />

Bürokratie allerdings ist weit<br />

überzogen und muss<br />

abgebaut werden, fordert die<br />

<strong>Wirtschaft</strong>skammer.<br />

UMWELT<br />

Deponieverordnung: Bürokratie<br />

hat wieder übers Ziel geschossen<br />

Mit mehr als 350 Seiten ist die österreichische Deponieverordnung ein Musterbeispiel, wie<br />

man eine Regelung nicht machen sollte.<br />

Umfangreich, unverständlich<br />

und unnötig teuer. So<br />

lautet das Urteil von Experten<br />

und Unternehmen, die sich mit<br />

der österreichischen Deponieverordnung<br />

herumschlagen mussen.<br />

<strong>Die</strong>se stellt einen klassischen Fall<br />

von „Golden Plating“ dar. Das<br />

heißt: <strong>Die</strong> österreichische Gesetzgebung<br />

überrundet die Vorschriften<br />

der EU bei Weitem und vergoldet<br />

die EU-Richtlinie mit eigener Bürokratie.<br />

Überzogene Untersuchungen<br />

Betroffen davon sind alle Betriebe,<br />

die Abfälle auf einer Deponie<br />

lagern müssen, also alle Entsorger,<br />

die Bauwirtschaft die Bauschutt<br />

deponieren muss, oder auch alle<br />

Gewerbebetriebe, bei denen deponiepflichtige<br />

Abfälle anfallen.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Wirtschaft</strong>skammer Vorarlberg<br />

fordert daher drastische Vereinfachungen,<br />

um den Bürokratie-<br />

Aufwand massiv zu reduzieren<br />

und damit auch Zeit und Kosten.<br />

Zur Klarstellung: Einmal mehr<br />

geht es nicht um Verhinderung des<br />

richtigen Umweltschutzes, sondern<br />

um seine bürokratische Vereinfachung,<br />

die an der Qualität des<br />

Umweltschutzes nichts ändern<br />

muss.<br />

<strong>Die</strong> Kritik an der Deponieverordnung<br />

bezieht sich vor allem auf<br />

die aufwendigen Probennahmen<br />

und den exorbitanten Analysenumfang.<br />

Firmen, die Abfälle auf<br />

einer Deponie ablagern möchten,<br />

müssen diese vorher untersuchen<br />

lassen.<br />

<strong>Die</strong>se Untersuchungen sind EUweit<br />

vorgesehen. In Österreich ist<br />

jedoch die Anzahl der vorgeschriebenen<br />

Einzeluntersuchungen derart<br />

hoch, dass z. B. bei Kleinmengen<br />

die Untersuchungskosten die<br />

Deponierungskosten deutlich übersteigen.<br />

Übertriebener Analyseumfang<br />

Das Konzept der Deponieverordnung<br />

sieht bei einer Vollanalyse die<br />

Bestimmung von insgesamt 79 Parametern<br />

vor. <strong>Die</strong> Kosten für diese<br />

Untersuchungen betragen etwa<br />

2.000 €.. <strong>Die</strong> EU sieht hingegen nur<br />

die Untersuchung von maximal 23<br />

Parametern vor, welche lediglich<br />

etwa 800 € kosten würden. Viele<br />

der in Österreich zu untersuchenden<br />

Parameter kommen in den<br />

meisten Abfällen nicht vor oder<br />

sind bei der Deponierung nicht relevant,<br />

da von ihnen auf der Deponie<br />

keine Umweltgefährdung ausgeht.<br />

Das zuständige Lebensministerium<br />

besteht jedoch (siehe Deponieverordnung<br />

2008) auf deren<br />

Untersuchung.<br />

Kompliziertes Verfahren bei<br />

Probenentnahmen<br />

Neben den reinen Untersuchungskosten<br />

sind vor allem auch<br />

erhebliche Kosten fur die Probennahme<br />

zu berücksichtigen. Dazu<br />

muss eine befugte Fachperson eine<br />

repräsentative Anzahl von Einzelproben<br />

ziehen und diese zu einer<br />

Untersuchungsprobe aufbereiten.<br />

<strong>Die</strong>s ist genau zu dokumentieren.<br />

Das in der Deponieverordnung<br />

normierte Probeannahmeverfahren<br />

ist derart kompliziert, dass<br />

selbst erfahrene Probennehmer<br />

Probleme mit der Auslegung der<br />

Vorgaben haben. Auch beim Abfallannahmeverfahren<br />

sind noch<br />

immer wichtige Fragen ungeklärt,<br />

wie zum Beispiel: Können die vor<br />

Ort tätigen Firmenmitarbeiter, wie<br />

Lkw-Lenker oder Baggerfahrer, die<br />

für die Anlieferung an die Deponie<br />

notwendigen Begleitdokumente<br />

selbst ausfülen?<br />

Ansonsten müsste das <strong>vom</strong> Firmeninhaber<br />

oder einem zeichnungsberechtigten<br />

Vertreter, wie z. B.<br />

einem Prokuristen, unterschrieben<br />

werden, was völlig praxisfremd<br />

wäre. <strong>Die</strong> <strong>Wirtschaft</strong>skammer Vorarlberg<br />

fordert daher – in Übereinstimmung<br />

mit Fachexperten – eine Reduktion<br />

der zu untersuchenden Parameter<br />

bei den Abfalluntersuchungen,<br />

eine praxisgerechte Probennahme<br />

und eine Verbesserung der<br />

Umsetzbarkeit der Deponieverordnung.<br />

Das Untersuchen von Abfällen<br />

muss EU-weit einheitlich sein und<br />

daher auch in Österreich auf das<br />

Maß der EU reduziert werden, lautet<br />

die Forderung.<br />

Freitag, <strong>8.</strong> <strong>April</strong> <strong>2011</strong> DIE WIRTSCHAFT 15<br />

Foto: waldhaeusl.com

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