Die Wirtschaft Nr. 14 vom 8. April 2011
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Wer was auf einer Deponie lagert,<br />
muss durchaus kontrolliert<br />
werden. <strong>Die</strong> damit verbundene<br />
Bürokratie allerdings ist weit<br />
überzogen und muss<br />
abgebaut werden, fordert die<br />
<strong>Wirtschaft</strong>skammer.<br />
UMWELT<br />
Deponieverordnung: Bürokratie<br />
hat wieder übers Ziel geschossen<br />
Mit mehr als 350 Seiten ist die österreichische Deponieverordnung ein Musterbeispiel, wie<br />
man eine Regelung nicht machen sollte.<br />
Umfangreich, unverständlich<br />
und unnötig teuer. So<br />
lautet das Urteil von Experten<br />
und Unternehmen, die sich mit<br />
der österreichischen Deponieverordnung<br />
herumschlagen mussen.<br />
<strong>Die</strong>se stellt einen klassischen Fall<br />
von „Golden Plating“ dar. Das<br />
heißt: <strong>Die</strong> österreichische Gesetzgebung<br />
überrundet die Vorschriften<br />
der EU bei Weitem und vergoldet<br />
die EU-Richtlinie mit eigener Bürokratie.<br />
Überzogene Untersuchungen<br />
Betroffen davon sind alle Betriebe,<br />
die Abfälle auf einer Deponie<br />
lagern müssen, also alle Entsorger,<br />
die Bauwirtschaft die Bauschutt<br />
deponieren muss, oder auch alle<br />
Gewerbebetriebe, bei denen deponiepflichtige<br />
Abfälle anfallen.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Wirtschaft</strong>skammer Vorarlberg<br />
fordert daher drastische Vereinfachungen,<br />
um den Bürokratie-<br />
Aufwand massiv zu reduzieren<br />
und damit auch Zeit und Kosten.<br />
Zur Klarstellung: Einmal mehr<br />
geht es nicht um Verhinderung des<br />
richtigen Umweltschutzes, sondern<br />
um seine bürokratische Vereinfachung,<br />
die an der Qualität des<br />
Umweltschutzes nichts ändern<br />
muss.<br />
<strong>Die</strong> Kritik an der Deponieverordnung<br />
bezieht sich vor allem auf<br />
die aufwendigen Probennahmen<br />
und den exorbitanten Analysenumfang.<br />
Firmen, die Abfälle auf<br />
einer Deponie ablagern möchten,<br />
müssen diese vorher untersuchen<br />
lassen.<br />
<strong>Die</strong>se Untersuchungen sind EUweit<br />
vorgesehen. In Österreich ist<br />
jedoch die Anzahl der vorgeschriebenen<br />
Einzeluntersuchungen derart<br />
hoch, dass z. B. bei Kleinmengen<br />
die Untersuchungskosten die<br />
Deponierungskosten deutlich übersteigen.<br />
Übertriebener Analyseumfang<br />
Das Konzept der Deponieverordnung<br />
sieht bei einer Vollanalyse die<br />
Bestimmung von insgesamt 79 Parametern<br />
vor. <strong>Die</strong> Kosten für diese<br />
Untersuchungen betragen etwa<br />
2.000 €.. <strong>Die</strong> EU sieht hingegen nur<br />
die Untersuchung von maximal 23<br />
Parametern vor, welche lediglich<br />
etwa 800 € kosten würden. Viele<br />
der in Österreich zu untersuchenden<br />
Parameter kommen in den<br />
meisten Abfällen nicht vor oder<br />
sind bei der Deponierung nicht relevant,<br />
da von ihnen auf der Deponie<br />
keine Umweltgefährdung ausgeht.<br />
Das zuständige Lebensministerium<br />
besteht jedoch (siehe Deponieverordnung<br />
2008) auf deren<br />
Untersuchung.<br />
Kompliziertes Verfahren bei<br />
Probenentnahmen<br />
Neben den reinen Untersuchungskosten<br />
sind vor allem auch<br />
erhebliche Kosten fur die Probennahme<br />
zu berücksichtigen. Dazu<br />
muss eine befugte Fachperson eine<br />
repräsentative Anzahl von Einzelproben<br />
ziehen und diese zu einer<br />
Untersuchungsprobe aufbereiten.<br />
<strong>Die</strong>s ist genau zu dokumentieren.<br />
Das in der Deponieverordnung<br />
normierte Probeannahmeverfahren<br />
ist derart kompliziert, dass<br />
selbst erfahrene Probennehmer<br />
Probleme mit der Auslegung der<br />
Vorgaben haben. Auch beim Abfallannahmeverfahren<br />
sind noch<br />
immer wichtige Fragen ungeklärt,<br />
wie zum Beispiel: Können die vor<br />
Ort tätigen Firmenmitarbeiter, wie<br />
Lkw-Lenker oder Baggerfahrer, die<br />
für die Anlieferung an die Deponie<br />
notwendigen Begleitdokumente<br />
selbst ausfülen?<br />
Ansonsten müsste das <strong>vom</strong> Firmeninhaber<br />
oder einem zeichnungsberechtigten<br />
Vertreter, wie z. B.<br />
einem Prokuristen, unterschrieben<br />
werden, was völlig praxisfremd<br />
wäre. <strong>Die</strong> <strong>Wirtschaft</strong>skammer Vorarlberg<br />
fordert daher – in Übereinstimmung<br />
mit Fachexperten – eine Reduktion<br />
der zu untersuchenden Parameter<br />
bei den Abfalluntersuchungen,<br />
eine praxisgerechte Probennahme<br />
und eine Verbesserung der<br />
Umsetzbarkeit der Deponieverordnung.<br />
Das Untersuchen von Abfällen<br />
muss EU-weit einheitlich sein und<br />
daher auch in Österreich auf das<br />
Maß der EU reduziert werden, lautet<br />
die Forderung.<br />
Freitag, <strong>8.</strong> <strong>April</strong> <strong>2011</strong> DIE WIRTSCHAFT 15<br />
Foto: waldhaeusl.com