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Untitled - Samtgemeinde Spelle

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Am 27.04.2012 teilte ein Bürger aus Varenrode<br />

mit, dass er im Bereich des Lünner<br />

Kirchweges an einem unbefestigten<br />

Waldweg eine größere Menge Hausmüll,<br />

Tapetenreste sowie mehrere Eimer mit<br />

Wandfarbenresten, gefunden habe.<br />

Mit Hilfe einer Anschrift an einem dort<br />

auch vorgefundenen Päckchen konnte der<br />

Verursacher ermittelt werden. Ihm wurde<br />

die vorschriftsmäßige Entsorgung aufgetragen.<br />

Weiterhin muss er mit einem Bußgeld<br />

des Landkreises Emsland rechnen.<br />

Am 11.05.2012 kurz vor 23:00 Uhr wurde<br />

eine männliche jugendliche Person auf der<br />

Venhauser Straße in <strong>Spelle</strong> im Bereich der<br />

Sportanlage gemeldet. Sie lag dort auf der<br />

Straße neben dem Fahrrad.<br />

Im Krankenhaus wurden dann doch<br />

schwere Verletzungen festgestellt. Neben<br />

den bereits befragten Zeugen werden weitere<br />

Zeugen gesucht, die evtl. konkret etwas<br />

zu einem Sturz des Radfahrers sagen<br />

können.<br />

Verkehrsunfälle mit Unfallflucht<br />

Hier handelt es sich um eine Straftat, die<br />

von der Polizei bearbeitet werden muss,<br />

sobald sie davon Kenntnis erlangt.<br />

Wenn ein Verkehrsteilnehmer eine solche<br />

Straftat anzeigt, so macht er das in erster<br />

Linie, um seinen Schaden ersetzt zu bekommen.<br />

Wenn sich dann der Verursacher<br />

aus welchen Gründen auch immer nach<br />

der Anzeigenerstattung bei dem Geschädigten<br />

meldet, um die Schadensregulierung<br />

zu regeln, möchte der Geschädigte in<br />

der Regel seine „Anzeige“ zurückziehen.<br />

Beide Beteiligten sind dann erstaunt, dass<br />

die Ermittlungen zwingend weitergeführt<br />

werden müssen. Nur die Staatsanwaltschaft<br />

ist befugt, das Ermittlungsverfahren<br />

einzustellen.<br />

Die Rechtsprechung hat insbesondere bei<br />

den Parkplatzunfällen festgelegt, wie sich<br />

der Verursacher zu verhalten hat, wenn<br />

der Geschädigte nicht am Unfallort ist.<br />

Hier wird von einer angemessenen Wartezeit<br />

gesprochen, aber genau dieser Passus<br />

ist häufig Anlass für anschließende<br />

Gerichtsverfahren.<br />

Von polizeilicher Seite wird empfohlen, in<br />

solchen Fällen die Polizei zu rufen, damit<br />

ein Strafverfahren gar nicht erst eingeleitet<br />

wird.<br />

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