Untitled - Samtgemeinde Spelle
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Am 27.04.2012 teilte ein Bürger aus Varenrode<br />
mit, dass er im Bereich des Lünner<br />
Kirchweges an einem unbefestigten<br />
Waldweg eine größere Menge Hausmüll,<br />
Tapetenreste sowie mehrere Eimer mit<br />
Wandfarbenresten, gefunden habe.<br />
Mit Hilfe einer Anschrift an einem dort<br />
auch vorgefundenen Päckchen konnte der<br />
Verursacher ermittelt werden. Ihm wurde<br />
die vorschriftsmäßige Entsorgung aufgetragen.<br />
Weiterhin muss er mit einem Bußgeld<br />
des Landkreises Emsland rechnen.<br />
Am 11.05.2012 kurz vor 23:00 Uhr wurde<br />
eine männliche jugendliche Person auf der<br />
Venhauser Straße in <strong>Spelle</strong> im Bereich der<br />
Sportanlage gemeldet. Sie lag dort auf der<br />
Straße neben dem Fahrrad.<br />
Im Krankenhaus wurden dann doch<br />
schwere Verletzungen festgestellt. Neben<br />
den bereits befragten Zeugen werden weitere<br />
Zeugen gesucht, die evtl. konkret etwas<br />
zu einem Sturz des Radfahrers sagen<br />
können.<br />
Verkehrsunfälle mit Unfallflucht<br />
Hier handelt es sich um eine Straftat, die<br />
von der Polizei bearbeitet werden muss,<br />
sobald sie davon Kenntnis erlangt.<br />
Wenn ein Verkehrsteilnehmer eine solche<br />
Straftat anzeigt, so macht er das in erster<br />
Linie, um seinen Schaden ersetzt zu bekommen.<br />
Wenn sich dann der Verursacher<br />
aus welchen Gründen auch immer nach<br />
der Anzeigenerstattung bei dem Geschädigten<br />
meldet, um die Schadensregulierung<br />
zu regeln, möchte der Geschädigte in<br />
der Regel seine „Anzeige“ zurückziehen.<br />
Beide Beteiligten sind dann erstaunt, dass<br />
die Ermittlungen zwingend weitergeführt<br />
werden müssen. Nur die Staatsanwaltschaft<br />
ist befugt, das Ermittlungsverfahren<br />
einzustellen.<br />
Die Rechtsprechung hat insbesondere bei<br />
den Parkplatzunfällen festgelegt, wie sich<br />
der Verursacher zu verhalten hat, wenn<br />
der Geschädigte nicht am Unfallort ist.<br />
Hier wird von einer angemessenen Wartezeit<br />
gesprochen, aber genau dieser Passus<br />
ist häufig Anlass für anschließende<br />
Gerichtsverfahren.<br />
Von polizeilicher Seite wird empfohlen, in<br />
solchen Fällen die Polizei zu rufen, damit<br />
ein Strafverfahren gar nicht erst eingeleitet<br />
wird.<br />
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