(485 KB) , PDF -Datei - Stadt Willich
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14. Pflanzabstand und Pflanzengröße<br />
Großkronige Einzelbäume sind im Abstand von mind. 5 m zu pflanzen.<br />
Kleinkronige Einzelbäume sind im Abstand von mind. 3 m zupflanzen.<br />
Sträucher im Abstand von mind. 1 m. Innerhalb geschnittener Hecken beträgt die<br />
Pflanzendichte 3 Pfl./lfdm.<br />
Die Mindestpflanzgröße bei Sträuchern ist 2 x v. m. B. 80 - 100 (alt: leichte Str. 1<br />
x v. o. B. 80 - 120) und bei Bäumen StB 3 x v. m. B. St. Durchmesser 5 cm.<br />
Für Heckenpflanzen gelten folgende Pflanzengrößen:<br />
Hainbuche und Feldahorn 2 x v. m B. 150 - 175 cm<br />
Weißdorn 2 x v. m. B. 60 - 100 cm<br />
Obstbäume müssen einen Stammumfang von 10 - 12 cm aufweisen und mind.<br />
2 x verpfl. (Hochstämme)<br />
15. Pflege<br />
Für die Pflege der einzelnen Biotope gilt folgendes:<br />
freiwachsende Hecken und Strauchgruppen sind regelmäßig zu kontrollieren,<br />
dabei sind abgestorbene Pflanzen oder Pflanzenteile zu entfernen und ggfs. zu<br />
ersetzen. Feldhecken und Strauchgruppen sind ca. alle 10 Jahre abschnittsweise<br />
auf den Stock zu setzen.<br />
geschnittene Hecken sind mind. einmal pro Jahr zu schneiden<br />
Wildkrautflächen sind einmal pro Jahr zu mähen, um sie von Gehölzaufwuchs<br />
frei zu halten, frühester Schnitt nicht vor Ende Juni, Schnittiefe nicht unter 10<br />
cm<br />
die Retentionsflächen (Sickerteiche und Gräben) sind nur im absolut<br />
notwendigen Maß, den technischen Erfordernissen entsprechent, zu pflegen.<br />
allgemein sind die biotopspeziefischen Ruhe und Schutzperioden ein zuhalten.<br />
Die lt. Landschaftsgesetz NRW geltenden Schutzbestimmungen für<br />
Wildgehölze, Röhrichtbestände etc. sind anzuwenden<br />
16. Zeitlicher Ablauf<br />
Die Ersatzmaßnahmen sind parallel zur Bautätigkeit durchzuführen. Spätestens ein<br />
Jahr nach Beendigung der Baumaßnahme müssen alle Pflanzungen durchgeführt<br />
sein.