(485 KB) , PDF -Datei - Stadt Willich
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Landschaftsplan (LP)<br />
Das Plangebiet liegt im Landschaftsplan Nr. 9 des Kreises Viersen.<br />
Im Landschaftsplan sind für das Plangebiet folgende Entwicklungsziele<br />
vorgesehen:<br />
Anpflanzung von Baumreihen /-gruppen und Feldgehölzen<br />
Anlage und Ergänzung von Obstwiesen<br />
Anlage von Wildkraut- und Sukzessionsflächen<br />
Aufforstung von Standortgerechten Waldgesellschaften<br />
Anlage von Ackerrainen<br />
Die Entwicklungsziele geben nach § 18 Abs. 1 LG über das Schwergewicht der im<br />
Plangebiet zu erfüllenden Aufgaben der Landschaftsentwicklung Auskunft.<br />
7. Ökologische Funktion<br />
Die untersuchten Landschaftsräume und -elemente erfüllen, je nach Lage, Größe<br />
und Strukturierung, folgende ökologische Funktionen:<br />
Wuchsstandort verschiedener Pflanzengesellschaften<br />
Rückzugs- oder Nahrungsraum für Tiere<br />
Bestandteil eines Biotopverbundsystems<br />
Wasserspeicherung/Grundwasserneubildung<br />
klimatische Ausgleichsfunktion/Kaltluftentstehung<br />
Die ökologischen Funktionen und Beziehungen sind weitaus komplexer und<br />
vielfältiger, so daß die genannten Stichworte nur einen Anhalt geben können.<br />
Der überwiegende Flächenanteil des Plangebietes wird intensiv landwirtschaftlich<br />
genutzt. Diese Flächen sind für Flora und Fauna nur von untergeordnetem Wert.<br />
Das überwiegend unversiegelte, unbebaute Plangebiet ist hinsichtlich<br />
Geländeklima und Wasserhaushalt ausgleichend wirksam.<br />
8. Biotoptypenbewertung und Kompensationsberechnung<br />
Arbeitsmethodik<br />
Die Eingriffsbewertung und Kompensationsberechnung erfolgt nach einem<br />
Bewertungsverfahren, das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen in<br />
Zusammenarbeit mit den Städten und Kreisen des Landes entwickelt wurde.<br />
„Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft“ Arbeitshilfe für die<br />
Bauleitplanung der Landesregierung Nordrhein-Westfahlen.<br />
Grundlage des Verfahrens ist die Gegenüberstellung des ökologischen Istzustandes<br />
des Plangebietes mit dem ökologischen Zustand nach Verwirklichung der Planung.<br />
Die Zuordnung einzelner Strukturen zu Biotoptypen erfolgt entsprechend einer<br />
Biotoptypentabelle (vergl. Tab. im Anhang) in den Wertstufen zwischen 0<br />
(geringste Wertigkeit, z. B. versiegelte Flächen) und 10 (höchste Wertigkeit, z. B.<br />
Moore)vergeben werden. Diese Wertstufen können durch Auf- bzw. Abwertungen<br />
(Korrekturfaktoren) modifiziert werden. Gründe hierfür sind z. B. atypische<br />
Ausprägung eines Biotoptyps, ökologisch besonders hochwertige Ausstattung oder<br />
Störeinflüsse von Außen.