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Landschaftsplan (LP)<br />

Das Plangebiet liegt im Landschaftsplan Nr. 9 des Kreises Viersen.<br />

Im Landschaftsplan sind für das Plangebiet folgende Entwicklungsziele<br />

vorgesehen:<br />

Anpflanzung von Baumreihen /-gruppen und Feldgehölzen<br />

Anlage und Ergänzung von Obstwiesen<br />

Anlage von Wildkraut- und Sukzessionsflächen<br />

Aufforstung von Standortgerechten Waldgesellschaften<br />

Anlage von Ackerrainen<br />

Die Entwicklungsziele geben nach § 18 Abs. 1 LG über das Schwergewicht der im<br />

Plangebiet zu erfüllenden Aufgaben der Landschaftsentwicklung Auskunft.<br />

7. Ökologische Funktion<br />

Die untersuchten Landschaftsräume und -elemente erfüllen, je nach Lage, Größe<br />

und Strukturierung, folgende ökologische Funktionen:<br />

Wuchsstandort verschiedener Pflanzengesellschaften<br />

Rückzugs- oder Nahrungsraum für Tiere<br />

Bestandteil eines Biotopverbundsystems<br />

Wasserspeicherung/Grundwasserneubildung<br />

klimatische Ausgleichsfunktion/Kaltluftentstehung<br />

Die ökologischen Funktionen und Beziehungen sind weitaus komplexer und<br />

vielfältiger, so daß die genannten Stichworte nur einen Anhalt geben können.<br />

Der überwiegende Flächenanteil des Plangebietes wird intensiv landwirtschaftlich<br />

genutzt. Diese Flächen sind für Flora und Fauna nur von untergeordnetem Wert.<br />

Das überwiegend unversiegelte, unbebaute Plangebiet ist hinsichtlich<br />

Geländeklima und Wasserhaushalt ausgleichend wirksam.<br />

8. Biotoptypenbewertung und Kompensationsberechnung<br />

Arbeitsmethodik<br />

Die Eingriffsbewertung und Kompensationsberechnung erfolgt nach einem<br />

Bewertungsverfahren, das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen in<br />

Zusammenarbeit mit den Städten und Kreisen des Landes entwickelt wurde.<br />

„Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft“ Arbeitshilfe für die<br />

Bauleitplanung der Landesregierung Nordrhein-Westfahlen.<br />

Grundlage des Verfahrens ist die Gegenüberstellung des ökologischen Istzustandes<br />

des Plangebietes mit dem ökologischen Zustand nach Verwirklichung der Planung.<br />

Die Zuordnung einzelner Strukturen zu Biotoptypen erfolgt entsprechend einer<br />

Biotoptypentabelle (vergl. Tab. im Anhang) in den Wertstufen zwischen 0<br />

(geringste Wertigkeit, z. B. versiegelte Flächen) und 10 (höchste Wertigkeit, z. B.<br />

Moore)vergeben werden. Diese Wertstufen können durch Auf- bzw. Abwertungen<br />

(Korrekturfaktoren) modifiziert werden. Gründe hierfür sind z. B. atypische<br />

Ausprägung eines Biotoptyps, ökologisch besonders hochwertige Ausstattung oder<br />

Störeinflüsse von Außen.

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