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<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong><br />
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag<br />
zum Bebauungsplan<br />
25 VI W - Wekeln (nördlich Löhrhof)<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong><br />
Geschäftsbereich II/5 <strong>Stadt</strong>planung
1. Planungsanlass u. Aufgabenstellung<br />
2. Rechtliche Grundlagen<br />
3. Lage des Plangebietes<br />
4. Ausgangssituation<br />
Landschaftsökologische Strukturen<br />
Naturräumliche Gliederung<br />
Relief<br />
Boden/Hydrologie<br />
Klima<br />
Vegetation<br />
Potentielle natürliche Vegetation<br />
Reale Vegetation und Bestand<br />
Fauna<br />
5. Nutzungsbedingte Strukturen<br />
Forstwirtschaft<br />
Erschließung<br />
6. Planerische Aussagen und Ausweisungen<br />
Gebietsentwicklungsplan<br />
Flächennutzungsplan<br />
Landschaftsplan<br />
7. Ökologische Funktion<br />
8. Biotoptypenbewertung und Kompensationsberechnung<br />
Arbeitsmethodik<br />
Biotoptypenbewertung<br />
Bestand<br />
Eingriffsbeschreibung<br />
Biotoptypenbewertung<br />
Planung<br />
9. Konfliktpotential<br />
10. Minimierungsmaßnahmen<br />
11. Flächengegenüberstellung<br />
12. Planungsgrundsätze<br />
13. Einzelfestsetzungen<br />
14. Pflanzabstand und Pflanzengröße<br />
15. Pflege<br />
16. Zeitlicher Ablauf
Anhang<br />
Biotoptypenliste<br />
Karten<br />
Lage im Raum<br />
Reale Vegetation und Bestand (Ausgangssituation)<br />
Landschaftspflegerische Konzeption
1. Planungsanlass und Aufgabenstellung<br />
Um dem benötigten Wohnraumbedarf nach zu kommen, plant die <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong><br />
südlich des Ortsteiles (Alt-<strong>Willich</strong>) im Ortsteil Wekeln auf einem Gebiet von<br />
insgesamt rund 90 ha für 5000 bis 6 000 Einwohner ein großflächiges<br />
Siedlungsgebiet.<br />
Nach Aussage des städtebaulichen Gutachtens (Institut für Städtebau und<br />
Landesplanung der RWTH Aachen) zeigt die Bauland- und Wohnungsnachfrage in<br />
<strong>Willich</strong>, dass ein hoher Bedarf für einem neuen Wohnsiedlungsstandort besteht.<br />
Die günstige Lage und verkehrliche Anbindung des Standortes <strong>Willich</strong>-Wekeln an<br />
die benachbarten Zentren Mönchengladbach, Krefeld und Düsseldorf macht das<br />
Baugebiet auch für Wohnungs- und Baulandsuchende aus dem Umland attraktiv.<br />
Die rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 25 I und II - Wekeln I und II - des ersten<br />
Bauabschnittes sind weitestgehend umgesetzt, die Anschlusspläne Nr. 25 III und<br />
IV befinden sich in der Umsetzungsphase und sind weitestgehend vermarktet mit<br />
der Umsetzung des Planbereiches 25 V ist begonnen. Um das städtebauliche<br />
Konzept nahtlos umzusetzen, wird der B-Plan Nr. 25 VI W aufgestellt. Dieses<br />
Gebiet grenzt östlich an das Bebauungsplangebiet 25 III W und Südlich an das<br />
Gebiet Wekeln IV und V an. Da aufgrund der Aufstellung eines Bauleitplanes,<br />
Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind, ist dieser<br />
landschafspflegerische Begleitplan als Abwägungsgrundlage erforderlich.<br />
Grundlage für diesen landschaftspflegerischen Beitrag ist die Sichtung der<br />
naturräumlichen Standortvoraussetzungen und der vorhandenen bzw. geplanten<br />
Nutzungsstrukturen im Planbereich. Ziel ist die Erarbeitung konkreter<br />
landschaftspflegerischer Planungsmaßnahmen sowie die Festlegung der sich aus<br />
der Konfliktanalyse ergebenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />
2. Rechtliche Grundlagen<br />
Bundesnaturschutzgesetz<br />
Die Eingriffsregelung in Natur und Landschaft beschreibt der § 8a BnatSchG.<br />
Sind aufgrund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bau-<br />
leitplänen oder Satzungen, eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, ist über<br />
die Vermeidung, den Ausgleich und Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetz-<br />
buches zu entscheiden.<br />
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist somit in die Bauleitplanerische<br />
Abwägung integriert.<br />
Landschaftsgesetz NW<br />
Die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege enthält das<br />
Landschaftsgesetz LG NW –Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur<br />
Entwicklung der Landschaft- gleichlautend mit dem BnatSchG.<br />
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist in den §§ 4-6 LG NW aufgeführt.<br />
Vermeidbare Eingriffe sind zu unterlassen und unvermeidbare Eingriffe in Natur<br />
und Landschaft sind auszugleichen.
Baugesetzbuch<br />
Nach § 1 Abs. 5 BauGB ist es die Aufgabe der Bauleitplanung, eine nachhaltige<br />
städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und eine menschenwürdige Umwelt<br />
zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.<br />
Die für den Abwägungsprozess relevanten umweltschützenden Belange sind in den<br />
§§ 1und 1a BauGB benannt.<br />
3. Lage und Größe des Plangebietes<br />
Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca.14,1 ha und gliedert sich in<br />
ca. 900m² ungebundener Wirtschaftsweg<br />
ca. 130m² Gehölzfläche<br />
ca. 131760m² Ackerland<br />
ca. 8210m² bebauter und überplanter Bereich der<br />
Bebauungspläne 25 IV und V W Wekeln<br />
Das Plangebiet liegt südlich der Ortslage (Alt-)<strong>Willich</strong>. Der Bereich wird im<br />
wesentlichen wie folgt begrenzt:<br />
Im Süden grenzt das Plangebiet an den Bebauungsplanbereich Wekeln IV und V<br />
im Osten an den Bebauungsplanbereich Wekeln III Mühlenfeld und an die<br />
Friedhofserweiterung B.-Plan 73 W an, im Nordwesten an die stillgelegte<br />
Bahnstrecke Mönchengladbach / Krefeld und an intensiv genutzte Ackerflächen,<br />
im Norden an die Gewerbeflächen der Moltkestrasse.<br />
4. Ausgangssituation<br />
Landschaftsökologische Strukturen<br />
Naturräumliche Gliederung<br />
Der Untersuchungsraum ist Bestandteil der Kempener Lehmplatte, einer<br />
Untereinheit der Kempen-Aldekerkener-Platten (Niersplatten).<br />
Die Kempener Lehmplatte ist die größte der Schotterlehmplatten, die sich von 41<br />
m im Süden auf 35 m am Nordrand senkt. Sie besitzt eine schwache, zur Niers hin<br />
gerichtete Zertalung durch flache Trockenrinnen. Die Terrassenränder sind zur<br />
Niers hin stark aufgelöst und zerschlitzt, während der durchschnittlich 5 m hohe,<br />
steile Terrassenabfall zur Rheinebene sehr gradlinig und nicht unterbrochen ist.<br />
Relief<br />
Der Planbereich ist als überwiegend eben mit leichter Neigung zum Flöthbach zu<br />
bezeichnen. Von Norden 39,7 ü. NN fällt das Gelände auf ca. 39,0 ü. NN ab.
.<br />
Boden<br />
Der überwiegende Planbereich ist von Parabraunerden z.T. unterschiedlicher<br />
Ausprägung eingenommen.<br />
Bodentyp Parabraunerde<br />
Bearbeitbarkeit gut<br />
Nährstoffsorptionsfähigkeit hoch<br />
Nutzbare Wasserkapazität hoch<br />
Wasserdurchlässigkeit gut<br />
Der Planbereich ist als nicht von Staunässe betroffen zu bezeichnen.<br />
Klima<br />
Das Untersuchungsgebiet gehört zum niederrheinischen Tiefland und somit zum<br />
nordwestdeutschen Klimaraum , der aufgrund maritimer Prägung sich allgemein<br />
durch milde Winter und mäßig warme Sommer auszeichnet. Windgeschwindigkeit<br />
und Windrichtung unterliegen deutlich der Westwinddrift<br />
Aufgrund der überwiegend aufgelockerten, von Freiflächen begleiteten Baugebiete<br />
ist die Entstehung von großflächigen Wärmeinseln nicht zu erwarten. Jedoch muss<br />
darauf hingewiesen werden, daß die klimatischen Bedingungen im engeren<br />
Untersuchungsraum durch Überbauung und Versiegelung verändert werden.<br />
Durch veränderte Strahlungsbedingungen sowie Wärmekapazitäten der jeweiligen<br />
Baustoffe treten in den bebauten Bereichen erhöhte Temperaturen auf; starke<br />
Überwärmung am Tage und durch die Abstrahlung der Gebäudeoberflächen auch<br />
während der Nachtstunden, weiterhin ist von einer reduzierte Luftfeuchte und von<br />
ggf. lufthygienische Belastungen auszugehen.<br />
Vegetation<br />
Innerhalb des ökologischen Wirkungsgefüges ist die Vegetation Ausdruck des<br />
geologischen Ausgangsmaterials, des Bodentyps, der Bodenart, des Reliefs, der<br />
Exposition des Wasserhaushaltes und der klimatischen Gegebenheiten. Man<br />
unterscheidet zwischen natürlicher, potentieller natürlicher und realer Vegetation.<br />
Natürliche Vegetation<br />
Die Urvegetation ist eine reine Naturvegetation, ohne menschliche Einflüsse.<br />
Potentielle natürliche Vegetation<br />
Die heutige potentielle natürliche Vegetation stellt die Vegetation dar, die sich<br />
einstellen würde, wenn Einflüsse des Menschen entfiele.<br />
Darüber hinaus gibt die heutige potentielle natürliche Vegetation Hinweise für<br />
standorttypische Pflanzenauswahl bei evtl. Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen von<br />
landschaftlichen Bau- und Ausbaumaßnahmen.
Reale Vegetation<br />
Die reale Vegetation ist die tatsächlich vorhandene Vegetation.<br />
Der größte Teil des Untersuchungsgebietes wird intensiv ackerbaulich genutzt.<br />
Neben den jeweiligen Nutzpflanzen, überwiegend Getreide, Kartoffeln und<br />
Zuckerrüben, gedeiht hier ein artenarmer Bestand an Ackerwildkräutern und<br />
Gräsern (Spontanvegetation).<br />
Die Grünflächen um den Kültershof sind unterschiedlich ausgeprägt, hier<br />
überwiegen extensiv gepflegt und brachgefallene Flächen.<br />
Fauna<br />
Eine faunistische Untersuchung wurde innerhalb des Plangebietes nicht<br />
durchgeführt. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß aufgrund<br />
großflächiger, intensiver landwirtschaftlicher Nutzung das Plangebiet überwiegend<br />
angepassten Insekten und Kleinsäugern sowie kulturfolgenden Vögeln Lebensraum<br />
bietet.<br />
5. Nutzungsbedingte Strukturen<br />
Landwirtschaft/Forstwirtschaft<br />
Der überwiegende Teil des Plangebietes wird wie bereits erwähnt intensiv<br />
landwirtschaftlich genutzt. Eine forstwirtschaftlich Nutzung ist nicht vorhanden.<br />
Erschließung<br />
Entlang der östlichen Neubaugebietszone verläuft die Landstraße L 382. Von<br />
dieser Straße ausgehend ist der Untersuchungsraum durch ein Netz überwiegend<br />
befestigter Wege (Hülsdonkstraße, Wekeln, Klein Kempen) erschlossen. Westlich<br />
des Plangebietes verläuft eine z. Z. nicht genutzte Bahntrasse. Langfristig ist der<br />
Anschluss des Plangebietes an ein neues S-Bahn-Netz geplant.<br />
6. Planerische Aussagen und Ausweisungen<br />
Gebietsentwicklungsplan (GEP)<br />
Fast das gesamte Bebauungsplangebiet wird im Gebietsentwicklungsplan des<br />
Regierungsbezirkes Düsseldorf - Blatt L 4704 Krefeld - als Wohnsiedlungsbereich<br />
ausgewiesen. Der Bereich des Flöthbaches ist im Gebietsentwicklungsplan als<br />
Erholungsbereich dargestellt.<br />
Flächennutzungsplan (FNP)<br />
Im Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> ist der größte Teil des<br />
Bebauungsplangebietes als Wohnbaufläche mit begleitenden, die Siedlung<br />
gliedernden Grünflächen- und Parkanlagen dargestellt<br />
Erforderliche Änderungen des Flächennutzungsplanes werden begleitend<br />
durchgeführt.
Landschaftsplan (LP)<br />
Das Plangebiet liegt im Landschaftsplan Nr. 9 des Kreises Viersen.<br />
Im Landschaftsplan sind für das Plangebiet folgende Entwicklungsziele<br />
vorgesehen:<br />
Anpflanzung von Baumreihen /-gruppen und Feldgehölzen<br />
Anlage und Ergänzung von Obstwiesen<br />
Anlage von Wildkraut- und Sukzessionsflächen<br />
Aufforstung von Standortgerechten Waldgesellschaften<br />
Anlage von Ackerrainen<br />
Die Entwicklungsziele geben nach § 18 Abs. 1 LG über das Schwergewicht der im<br />
Plangebiet zu erfüllenden Aufgaben der Landschaftsentwicklung Auskunft.<br />
7. Ökologische Funktion<br />
Die untersuchten Landschaftsräume und -elemente erfüllen, je nach Lage, Größe<br />
und Strukturierung, folgende ökologische Funktionen:<br />
Wuchsstandort verschiedener Pflanzengesellschaften<br />
Rückzugs- oder Nahrungsraum für Tiere<br />
Bestandteil eines Biotopverbundsystems<br />
Wasserspeicherung/Grundwasserneubildung<br />
klimatische Ausgleichsfunktion/Kaltluftentstehung<br />
Die ökologischen Funktionen und Beziehungen sind weitaus komplexer und<br />
vielfältiger, so daß die genannten Stichworte nur einen Anhalt geben können.<br />
Der überwiegende Flächenanteil des Plangebietes wird intensiv landwirtschaftlich<br />
genutzt. Diese Flächen sind für Flora und Fauna nur von untergeordnetem Wert.<br />
Das überwiegend unversiegelte, unbebaute Plangebiet ist hinsichtlich<br />
Geländeklima und Wasserhaushalt ausgleichend wirksam.<br />
8. Biotoptypenbewertung und Kompensationsberechnung<br />
Arbeitsmethodik<br />
Die Eingriffsbewertung und Kompensationsberechnung erfolgt nach einem<br />
Bewertungsverfahren, das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen in<br />
Zusammenarbeit mit den Städten und Kreisen des Landes entwickelt wurde.<br />
„Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft“ Arbeitshilfe für die<br />
Bauleitplanung der Landesregierung Nordrhein-Westfahlen.<br />
Grundlage des Verfahrens ist die Gegenüberstellung des ökologischen Istzustandes<br />
des Plangebietes mit dem ökologischen Zustand nach Verwirklichung der Planung.<br />
Die Zuordnung einzelner Strukturen zu Biotoptypen erfolgt entsprechend einer<br />
Biotoptypentabelle (vergl. Tab. im Anhang) in den Wertstufen zwischen 0<br />
(geringste Wertigkeit, z. B. versiegelte Flächen) und 10 (höchste Wertigkeit, z. B.<br />
Moore)vergeben werden. Diese Wertstufen können durch Auf- bzw. Abwertungen<br />
(Korrekturfaktoren) modifiziert werden. Gründe hierfür sind z. B. atypische<br />
Ausprägung eines Biotoptyps, ökologisch besonders hochwertige Ausstattung oder<br />
Störeinflüsse von Außen.
Biotoptypenbewertung<br />
Im folgenden werden die einzelnen Biotoptypen des Plangebietes aufgeführt und<br />
bewertet. Dabei werden nur die Elemente näher erläutert, die projektbedingt<br />
verloren gehen bzw. überlagert werden.<br />
Bestand<br />
Die Code-Nr. der einzelnen Biotoptypen sind in der Biotoptypenwertliste im<br />
Anhang aufgeführt.<br />
1.Acker (Code 3.1) Wertfaktor 2<br />
Intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen ohne nennenswerte<br />
Spontanvegetation<br />
2.Schotter, Kies und Sandflächen (Code 1.9) unbefestigte Wege Wertfaktor 1<br />
3.Hecken Gehölze (Code 8.1) Wildhecke die als vorhabensbezogene<br />
Ausgleichsmaßname vor vorgesehen ist. Wertfaktor 8<br />
4.Durch andere Bebauungspläne bereits überplante Bereiche die jedoch auf Grund<br />
einer Nutzungsänderung nochmals in das Bebauungsplanverfahren aufgenommen<br />
wurden.<br />
Erhaltenswert Landschaftsbestandteile werden durch den B.-plan geschützt.<br />
Eingriffsbeschreibung<br />
Die Bebauungsplanung einschließlich der Erschließung des fließenden und<br />
ruhenden Verkehrs erstreckt sich auf vorwiegend intensiv landwirtschaftlich<br />
genutzte Flächen und in geringem Umfang auf einen unbefestigten unversiegelten<br />
Wirtschaftsweg ebenfalls auf bereits durch andere Bebauungspläne überplante<br />
Bereiche die jedoch auf Grund dessen das durch die Überplanung kein weiterer<br />
Eingriff in Natur und Landschaft zu erwachten ist, nicht mit berechnet werden.<br />
Das Plangebiet umfasst ca. 14.1ha.<br />
Die geplante Wohnbebauung ist überwiegend über die Hülsdonkstraße und den<br />
Bonnenring angebunden. Von hier aus erschließen Planstraßen in Form von<br />
Stichwegen das Wohngebiet.<br />
Im Bebauungsplan ist eine Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Auf<br />
erhaltenswerte und geschützte Landschaftsbestandteile nimmt die Planung<br />
Rücksicht. Die derzeit durch den Landschaftsplan geschützten<br />
Landschaftsbestandteile bleiben durch die Planung erhalten.
Biotoptypenbewertung<br />
Planung<br />
Die Planung wird folgendermaßen bewertet:<br />
öffentliche Verkehrsflächen und Privatflächen<br />
1. Straße (Code 1.1)Wert 0<br />
mit nachgeschalter Versickerung (Code 1.2) Wert 0,5<br />
2. überbaubare Flächen (Code 1.1)<br />
Es wird eine Grundflächenzahl von 0,4 zugrundegelegt, Wertfaktor 0<br />
mit nachgeschalter Versickerung (Code 1.2) Wert 0,5<br />
3. Gartenland (Code 4.1)Wert 2<br />
4. Hecken (Code 8.1) Wert 6 Wildgehölzhecken >= 3m Breite<br />
Schnitthecken aus heimischen Gehölzen Endgröße mind. 1m x 1,8m<br />
Korrekturfaktor 0,8<br />
5. Einzelbäume, Baumreihen und Baumgruppen (Code 8.2)Wert 6<br />
großkronige Bäume =50m² Berechnungsgrundlage<br />
kleinkronige Bäume =25m² Berechnungsgrundlage<br />
Die Fläche des Biotoptyps Hecke wird den Flächen der Hausgärten abgezogen.<br />
Die Fläche der Bäume werden den Flächen der Standorte wie Strassen, Stellplätze<br />
und Hausgärten abgezogen<br />
öffentliche Grünfläche<br />
die Grünflächen werden als vielschichtige Grünanlagen ausgebaut und bestehen im<br />
wesentlichen aus folgenden Biotoptypen:<br />
1. Wassergebundene Wege<br />
2. Sickergräben, Teiche mit Dauerstau<br />
3. Bäume<br />
4. Gebüsche, Wildhecke<br />
5. Intensivrasen<br />
6.Wildwiese<br />
Die Wertigkeit der öffentlichen Grünfläche wird mit 4 Punkten angesetzt.<br />
Um die Integration der Grünflächen in den Grünflächenverbund des<br />
Neubaugebietes Wekeln zu würdigen wird ein Korrekturfaktor 1,1 gewählt<br />
so das sich die Wertigkeit um 10% erhöht.
9. Konfliktpotential<br />
Die Aufstellung des Bebauungsplanes 25 VI W lässt sich nicht konfliktfrei zu den<br />
Ansprüchen von Natur und Landschaft realisieren.<br />
Es sind im wesentlichen folgende Konflikte:<br />
Flächenversiegelung<br />
Störung bzw. teilweise Zerstörung des Bodengefüges<br />
Auswirkungen auf den Wasserhaushalt<br />
Auswirkungen auf das Lokalklima<br />
Verändertes Landschaftsbild<br />
Verlust von Ackerflächen<br />
<br />
10. Minimierungsmaßnahmen<br />
Vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur- und Landschaft sind zu unterlassen.<br />
Somit sind zunächst alle Möglichkeiten auszuschöpfen die Eingriffsfolgen<br />
verringern.<br />
Zur Minimierung der genannten Konflikte sind folgende Grundsätze zu beachten:<br />
schonender Umgang mit den anstehenden Böden<br />
Beschränkung der Versiegelungen<br />
wasserdurchlässige Materialien und nachgeschaltete Versickerung<br />
Einbeziehung und Berücksichtigung des Landschaftsbildes<br />
11. Flächengegenüberstellung<br />
Gesamtfläche Plangebiet ca. 141.000 m²<br />
Bestand:<br />
Acker 131760 m²<br />
Wirtschaftsweg 900 m²<br />
Wildgehölzhecke 130 m²<br />
überplante / bebaute Bereiche 8210 m²<br />
Planung:<br />
Versiegelt<br />
Verkehrsflächen<br />
Bauflächen (0,4 GRZ)<br />
Stellplätze<br />
mit Versickerung 34300 m²<br />
ohne Versickerung 22600 m²<br />
Wildgehölzhecke 130 m²<br />
Bäume* 10250 m²<br />
öffentliche Grünflächen 22120 m²<br />
Hausgärten 42620 m²<br />
Schnitthecken 900m²<br />
*die Fläche der Bäume ist der Fläche des Standortes (Hausgärten Stellplätzen Verkehrsfläche) abgezogen<br />
Berechnung der Kompensationsflächen<br />
Berechnungsgrundlage der Kompensationsermittlung bildet die Bilanzierung des<br />
Bestandes sowie der Planung hinsichtlich der ökologischen Wertigkeit.<br />
Für den Bestand und die Planung wurde mit Hilfe einer 10stufigen Skala der<br />
jeweilige ökologische Wert ermittelt. Nachfolgend wird die Flächengröße der<br />
einzelnen Biotoptypen mit dem jeweiligen ökologischen Wertfaktor multipliziert.<br />
Daraus ergibt sich der sogenannte „Biotopwert“.<br />
Die Berechnung des Kompensationswertes erfolgt in den nachfolgenden Tabellen.
Eingriffsbilanzierung<br />
A. Ausgangszustand des Untersuchungsraumes<br />
1 2 3 4 5 6 7 8<br />
Fläche Code Biotoptyp Fläche /qm Grundwert Korrekturfak. Ges. wert Einzellwert<br />
1 3,1 Acker 131840 2 1 2 263680<br />
2 1,3 Schotter-u. Sandfl. 950 1 1 1 950<br />
3 8,2 Gehölze 130 8 1 8 1040<br />
Überplanter Bereich 8210<br />
Gesamtfl. Größe 141130 Gesamt 265670<br />
Ausgleichsmaßnahmen<br />
B. Zustand des Untersuchungsraumes gemäß der Planung<br />
1 2 3 4 5 6 7 8<br />
Fläche Code Biotoptyp Fläche/qm Grundwert Korrekturfak. Ges.wert Einzellw.<br />
1 1,2 Versiegelt 34300 0,5 1 0,5 17150<br />
1a 1,1 Versiegelt 22600 0 1 0 0<br />
2 8,2 Gehölze 130 8 1 8 1040<br />
3 3,4 Bäume 10250 6 1 6 61500<br />
4 4 Öffentl. Grünfl. 22120 4 1,1 4,4 97328<br />
5 7,1 Hausgärten 42620 2 1 2 85240<br />
6 8,1 Schnittheck. 900 6 0,8 4,8 4320<br />
7 Überplanter Bereich 8210 0 0 0 0<br />
Gesamtfläche 141130 Gesamtflächenwert B: 266578<br />
Biotopwert Bestand 265460<br />
Biotopwert Planung 266578<br />
Überschuss 1118<br />
Es ergibt sich bei der Planung ein geringfügiger Punkteüberschuss von 1118 Punkten.<br />
Durch die beschriebenen Maßnahmen und die nachfolgend aufgeführten<br />
Festsetzungen ist der durch den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriff in Natur und<br />
Landschaft als ausgeglichen anzusehen.
12. Planungsgrundsätze<br />
Um eine Einbindung der Baumaßnahmen in die Landschaft zu erreichen und die<br />
Kompensationsflächen landschaftsökologisch und -ästhetisch optimal<br />
auszugestalten, sind bei der Planung folgende Grundsätze zu beachten.<br />
Landschaftsökologie<br />
Die landschaftsökologische Planung geht von folgenden Gesichtspunkten aus:<br />
Erhaltung und Aufwertung ökologisch wertvoller Strukturen<br />
Aufwertung ökologisch geringwertiger Strukturen durch geeignete Maßnahmen<br />
Schaffung ökologisch hochwertiger Struktursysteme als Lebensraum für Tiere<br />
und Pflanzen durch die Anlage von Gehölzen und Wildkrautflächen<br />
Grünflächenvernetzung zwischen Bestand und Planung<br />
Landschaftsästhetik<br />
An die ästhetischen Aspekte der Planung werden folgende Forderungen gestellt:<br />
Einbindung der geplanten Anlagen in die Umgebung durch eine geschlossene<br />
Bepflanzung<br />
Eingliederung der Kompensationsflächen an die Umgebung<br />
<br />
Gestaltungsgrundsätze Vegetation<br />
Bei der Vegetation sind verschiedene Grundsätze zu beachten, um eine ökologisch<br />
hochwertige Pflanzung zu erhalten:<br />
gestufter Aufbau der Pflanzung mit Sträuchern und Bäumen<br />
Wahl der Arten entsprechend der pot. nat. Vegetation<br />
standort- und artgerechte Pflege<br />
Wildkrautbereiche und Freiräume für Spontanvegetation<br />
13. Einzelfestsetzungen<br />
Die lt. B-Plan vorgesehenen Pflanzgebote regeln sich nach den Artenlisten und<br />
sind grundsätzlich mit heimischen Arten zu realisieren. Die hier aufgeführten<br />
Arten sind beispielhaft.<br />
Die öffentlich Grünflächen sind wie beschrieben, entsprechend dem<br />
landschaftspflegerischen Begleitplan anzulegen.<br />
Geschnittene Hecken<br />
Geschnittene Hecken sind als Pflanzgebot (§ 9 (1) 25 BauGB) in den B-Plan zu<br />
übernehmen.<br />
Aufbau 3 Pfl/lfm. Breite 1 m, Höhe mind. 1,8 m (Maße jeweils im Endzustand)<br />
Arten<br />
Ligustrum vulgare Liguster<br />
Carpinus betulus Hainbuche<br />
Acer campestre Feldahorn
Freiwachsende Hecken<br />
Freiwachsende Hecken sind, soweit nicht innerhalb von Flächen nach § 9 (1) 20<br />
BauGB, gem.§ 9 (1) 25 BauGB in den B-Plan zu übernehmen.<br />
Aufbau mind. 2-reihig, Breite 3 m, Höhe 4 m (Maße jeweils im Endzustand)<br />
Arten<br />
Cornus mas Kornelkirsche<br />
Cornus sanguinea Hartriegel<br />
Croylus avelana Haselnuß<br />
Crataegus monogyna Weißdorn<br />
Euonymus europaeus Pfaffenhütchen<br />
Hippophae rhamnoides Sanddorn<br />
Ligustrum vulgare Liguster<br />
Lonicera xylosteum Heckenkirsche<br />
Prunus mahaleb Steinweichsel<br />
Prunus spinosa Schlehe<br />
Rhamnus rangula Faulbaum<br />
Rosa canina Hundsrose<br />
Rubus fruticosus Brombeere<br />
Salix carprea Sal-Weide<br />
Sambucus nigra Holunder<br />
Viburnum lantana Wolliger Schneeball<br />
Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball<br />
Bäume<br />
Baumpflanzungen, soweit sie nicht auf Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />
Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9(1) 20 BauGB)<br />
stattfinden, sind als Pflanzgebote gem. § 9 (1) 25 BauGB festzusetzen.<br />
Bis 400m² Grundstücksfläche ist ein kleinkroniger Laubbaum bzw. ein<br />
Obstbaumhochstamm zu pflanzen.<br />
Ab 400m² bis 600m²Grundstücksfreifläche ist ein großkroniger alternativ zwei<br />
kleinkronige Laubbäume bzw. zwei Obstbaumhochstämme zu pflanzen.<br />
Über 600m² Grundstücksfreifläche ist je weitere 100m² ein kleinkroniger<br />
Laubbaum bzw. ein Obstbaumhochstamm zu pflanzen.<br />
Gemeinschaftsstellplätze sind mit jeweils einem großkronigen Laubbaum je 5<br />
Stellplätze zu begrünen.<br />
Alternativ können anstelle der Bäume, Schnitthecken angepflanzt werden.<br />
Als Berechnungsgrundlage werden je kleinkronigem Baum 30m² Hecke und je<br />
großkronigem Baum 60m² angesetzt.<br />
Im öffentlichen Straßenraum sind mindestens 50 Stck großkronige Laubbäume<br />
zupflanzen .Dies entspricht ca. ein Baum je 500 m² Verkehrsfläche.<br />
Die Größe der Baumscheiben für Bäume im Verkehrsbereich beträgt mind. 2 x 2<br />
m. Baumscheiben sind gegen Überfahren zu sichern.
Arten (Kleinkronig)<br />
Alnus glutinosa Schwarz-Erle<br />
Acer campestre Feldahorn<br />
Betula pendula Birke<br />
Malus sylvestris Wildapfel<br />
Carpinus betulus Hainbuche<br />
Prunus avium Vogel-Kirsche<br />
Pyrus communis Wildbirne<br />
Salix alba Sielberweide<br />
Sorbus aria Mehlbeere<br />
Sorbus aucuparia Eberesche<br />
Arten (Großkronig)<br />
Acer platamoides Spitzahorn<br />
Aesculus hippocastanum Roß-Kastanie<br />
Fagus sylvatica Buche<br />
Fraxinus excelsior Esche<br />
Populus nigra Schwarz-Pappel<br />
Populus tremula Espe<br />
Quercus petrea Trauben-Eiche<br />
Quercus robur Stiel-Eiche<br />
Tilia cordata Winterlinde<br />
Tilia platyphyllus Sommer-Linde<br />
Obstbaumhochstämme (Lt. Liste)<br />
Apfelsorten: Pflaumensorten:<br />
Roter Berlepsch Bühler Frühzwetsche<br />
Rheinischer Bohnapfel Wagenheims Frühzwetsche<br />
Rheinischer Krummstiel Große grüne Reneklode<br />
Rheinische Schafsnase Hauszwetsche<br />
Schöner aus Boskop Mirabelle von Nancy<br />
Schöner aus Nordhausen Kirschsorten:<br />
Dülmener Rosenapfel Große schwarze Knorpelkirsche<br />
Jakob Lebel Schneiders späte Knorpelkirsche<br />
Kaiser Wilhelm Hedelfinger Riesenkirsche<br />
Rote Sternrenette Werdersche Braune<br />
Luxemburger Renette Schattenmorelle<br />
Birnensorten: Sonstige:<br />
Clapps Liebling Walnuß (Juglans regia)<br />
Gellerts Butterbirne Edelkastanie (Castanea sativa)<br />
Gute Graue Apelquitte<br />
Köstliche von Charneu<br />
Neue Piteau<br />
Ansaat<br />
Ansaatflächen sind mit artenreicher, extensiv zu pflegender Saatgutmischung anzulegen.<br />
Saatgut: Regelsaatgutmischung 7.1.2, Landschaftsrasen - Standard mit Kräutern
14. Pflanzabstand und Pflanzengröße<br />
Großkronige Einzelbäume sind im Abstand von mind. 5 m zu pflanzen.<br />
Kleinkronige Einzelbäume sind im Abstand von mind. 3 m zupflanzen.<br />
Sträucher im Abstand von mind. 1 m. Innerhalb geschnittener Hecken beträgt die<br />
Pflanzendichte 3 Pfl./lfdm.<br />
Die Mindestpflanzgröße bei Sträuchern ist 2 x v. m. B. 80 - 100 (alt: leichte Str. 1<br />
x v. o. B. 80 - 120) und bei Bäumen StB 3 x v. m. B. St. Durchmesser 5 cm.<br />
Für Heckenpflanzen gelten folgende Pflanzengrößen:<br />
Hainbuche und Feldahorn 2 x v. m B. 150 - 175 cm<br />
Weißdorn 2 x v. m. B. 60 - 100 cm<br />
Obstbäume müssen einen Stammumfang von 10 - 12 cm aufweisen und mind.<br />
2 x verpfl. (Hochstämme)<br />
15. Pflege<br />
Für die Pflege der einzelnen Biotope gilt folgendes:<br />
freiwachsende Hecken und Strauchgruppen sind regelmäßig zu kontrollieren,<br />
dabei sind abgestorbene Pflanzen oder Pflanzenteile zu entfernen und ggfs. zu<br />
ersetzen. Feldhecken und Strauchgruppen sind ca. alle 10 Jahre abschnittsweise<br />
auf den Stock zu setzen.<br />
geschnittene Hecken sind mind. einmal pro Jahr zu schneiden<br />
Wildkrautflächen sind einmal pro Jahr zu mähen, um sie von Gehölzaufwuchs<br />
frei zu halten, frühester Schnitt nicht vor Ende Juni, Schnittiefe nicht unter 10<br />
cm<br />
die Retentionsflächen (Sickerteiche und Gräben) sind nur im absolut<br />
notwendigen Maß, den technischen Erfordernissen entsprechent, zu pflegen.<br />
allgemein sind die biotopspeziefischen Ruhe und Schutzperioden ein zuhalten.<br />
Die lt. Landschaftsgesetz NRW geltenden Schutzbestimmungen für<br />
Wildgehölze, Röhrichtbestände etc. sind anzuwenden<br />
16. Zeitlicher Ablauf<br />
Die Ersatzmaßnahmen sind parallel zur Bautätigkeit durchzuführen. Spätestens ein<br />
Jahr nach Beendigung der Baumaßnahme müssen alle Pflanzungen durchgeführt<br />
sein.
Biotoptypenwertliste<br />
Code Biotoptyp Grundwert<br />
Grundwert<br />
A*<br />
P**<br />
1. Versiegelte oder teilversiegelte Fläche, Rohböden<br />
1.1 Versiegelte Fläche (Gebäude, Asphalt, Beton, engfugiges Pflaster, Mauern) 0 0<br />
1.2 Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung des Oberflächenwassers oder<br />
baumbestandene versiegelte Flächen<br />
0,5 0,5<br />
1.3 Schotter-, Kies-, Sandflächen, wassergebundene Decke, Rohböden, Gleisbereich im<br />
Betrieb<br />
1 1<br />
1.4 Rasengitterstein, Rasenfugenpflaster 1 1<br />
1.5 Feldwege, Waldwege 2 2<br />
1.6 Trockenmauern, Gleisbereiche außer Betrieb, aufgelassene Steinbrüche und<br />
Abgrabungsflächen<br />
7(10***) 6<br />
1.7 Hohlwege 7 6<br />
1.8 natürliche Felsbildungen, natürliche und naturnahe Blockschutt- und Geröllhalden,<br />
Höhlen und Stollen<br />
10*** ---<br />
2 Begleitvegetation<br />
2.1 Straßenränder, Bankette, Mittelstreifen (regelmäßiger Mahd) 2 2<br />
2.2 Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen 3 3<br />
2.3 Wegraine ohne Gehölzaufwuchs 3 3<br />
3. Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche<br />
3.1 Acker 2 2<br />
3.2 Intensivgrünland (Fettwiese, Fettweide) 4 4<br />
3.3 Magerwiese, Magerweide 10*** 7<br />
3.4 Nass- und Feuchtgrünland (Nasswiese, Nassweide) Riede 10*** 7<br />
3.5 Heide, Trockenrasen, Halbtrockenrasen, Schwermetallrasen, Borstgrasrasen,<br />
Binnensalzstelle<br />
10*** 7<br />
3.6 Obstwiese jung 7 7<br />
3.7 Obstwiese alt 9 7<br />
4 Grünflächen 2 2<br />
4.1 Zier- und Nutzgarten, strukturarm 2 2<br />
4.2 Zier- und Nutzgarten, strukturreich 4 3<br />
4.3 Grünflächen in Industrie- und Gewerbegebieten 2 2<br />
4.4 Intensivrasen (z. B. Sportanlagen) 2 2<br />
4.5 Extensivrasen, Staudenrabatten, Bodendecker (z. B. in Grün- und Parkanlagen 3 3<br />
4.6 Extensive Dachbegrünung 0,5 0,5<br />
4.7 intensive Dachbegrünung, übererdete Anlage (z. B. Garage) 1 1<br />
4.8 Baumschulen, Erwerbsgartenbau, Obstplantagen 2 2<br />
5 Brachen<br />
5.1 Brachen < 5 Jahre 4<br />
5.2 Brachen zwischen 5 - 15 Jahren 5 (10***) 6<br />
5.3 Brachen > 15 Jahre 6(10***) 6<br />
6 Wald<br />
6.1 Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisigkulturen 3 3<br />
6.2 Nicht standortheimischer Laub- und Nadelwald 5 4<br />
6.3 Aufforstungen mit nicht standortheimischer Laub- oder Nadelgehölzen 7 4<br />
6.4 Teilweise nicht standortheimischer Laub- oder Nadelwald 4 5<br />
6.5 Aufforstungen mit teilweise standortheimischen Laub- oder Nadelgehölzen 4 5<br />
6.6 Standortheimischer Laub- oder Nadelwald 9 (10***) 6<br />
6.7 Aufforstungen mit standortheimischen Laub- oder Nadelgehölzen 5 6<br />
6.8 Bruch-, Sumpf- und Auewälder 10 **** 7<br />
6.9 naturnahe Waldränder, gestuft mit Krautsaum 9 (10***) 7<br />
7 Gewässer<br />
7.1 naturfremde Fließ- und Stillgewässer, ausgebaut u. begradigt 3 3<br />
7.2 nur geringfügig erbaute Fließ- und Stillgewässer 7 (10***) 7<br />
7.3 natürliche und naturnahe unverbaute oder langjährig renaturierte Fließ- und<br />
Stillgewässer<br />
10**** 7<br />
7.4 Röhrichte, Sümpfe 10**** 7<br />
7.5 Moore 10**** ---<br />
7.6 ungefasste Quellbereiche 10**** ---<br />
7.7 Wegeseitengräben, Rigolen, Versickerungsmulden 4 4<br />
8 Gehölze<br />
8.1 Hecken, Gebüsche, Feldgehölze 7 6<br />
8.2 Baumgruppen, Alleen, Baumreihen, Einzelbäume 8 6<br />
* Zur Bewertung des Ausgangszustandes des Untersuchungsraumes ist der Grundwert A Zugrundezulegen<br />
** Führen die Festsetzungen (Flächen und Maßnahmen) eines Bebauungsplanes zu einem anderen Biotoptyp, wird die Fläche bei der<br />
Bewertung des Zustandes des Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit dem Grundwert P des zu<br />
bewertenden Biotoptypes bewertet. Der Grundwert P stellt den Wert eines Biotops 30 Jahre nach Neuanlage dar.<br />
Eine solche Differenzierung zwischen den Grundwerten A und P ist erforderlich, da die Entwicklugn höherwertiger Biotoptypen<br />
unterschiedlich lange Zeiträume erfordert und teilweise nicht innerhalb von 30 Jahren erreicht werden kann.
(Dieser einer Menschengeneration entsprechende Betrachtungszeitraum wird im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />
generell als Zeitfaktor zugrundegelegt).<br />
*** 10, soweit nach § 62 LG geschützt<br />
**** grundsätzlich nach § 62 LG geschützt<br />
--- i.d.R. nicht wiederherstellbar