03.04.2013 Aufrufe

(485 KB) , PDF -Datei - Stadt Willich

(485 KB) , PDF -Datei - Stadt Willich

(485 KB) , PDF -Datei - Stadt Willich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong><br />

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag<br />

zum Bebauungsplan<br />

25 VI W - Wekeln (nördlich Löhrhof)<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong><br />

Geschäftsbereich II/5 <strong>Stadt</strong>planung


1. Planungsanlass u. Aufgabenstellung<br />

2. Rechtliche Grundlagen<br />

3. Lage des Plangebietes<br />

4. Ausgangssituation<br />

Landschaftsökologische Strukturen<br />

Naturräumliche Gliederung<br />

Relief<br />

Boden/Hydrologie<br />

Klima<br />

Vegetation<br />

Potentielle natürliche Vegetation<br />

Reale Vegetation und Bestand<br />

Fauna<br />

5. Nutzungsbedingte Strukturen<br />

Forstwirtschaft<br />

Erschließung<br />

6. Planerische Aussagen und Ausweisungen<br />

Gebietsentwicklungsplan<br />

Flächennutzungsplan<br />

Landschaftsplan<br />

7. Ökologische Funktion<br />

8. Biotoptypenbewertung und Kompensationsberechnung<br />

Arbeitsmethodik<br />

Biotoptypenbewertung<br />

Bestand<br />

Eingriffsbeschreibung<br />

Biotoptypenbewertung<br />

Planung<br />

9. Konfliktpotential<br />

10. Minimierungsmaßnahmen<br />

11. Flächengegenüberstellung<br />

12. Planungsgrundsätze<br />

13. Einzelfestsetzungen<br />

14. Pflanzabstand und Pflanzengröße<br />

15. Pflege<br />

16. Zeitlicher Ablauf


Anhang<br />

Biotoptypenliste<br />

Karten<br />

Lage im Raum<br />

Reale Vegetation und Bestand (Ausgangssituation)<br />

Landschaftspflegerische Konzeption


1. Planungsanlass und Aufgabenstellung<br />

Um dem benötigten Wohnraumbedarf nach zu kommen, plant die <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong><br />

südlich des Ortsteiles (Alt-<strong>Willich</strong>) im Ortsteil Wekeln auf einem Gebiet von<br />

insgesamt rund 90 ha für 5000 bis 6 000 Einwohner ein großflächiges<br />

Siedlungsgebiet.<br />

Nach Aussage des städtebaulichen Gutachtens (Institut für Städtebau und<br />

Landesplanung der RWTH Aachen) zeigt die Bauland- und Wohnungsnachfrage in<br />

<strong>Willich</strong>, dass ein hoher Bedarf für einem neuen Wohnsiedlungsstandort besteht.<br />

Die günstige Lage und verkehrliche Anbindung des Standortes <strong>Willich</strong>-Wekeln an<br />

die benachbarten Zentren Mönchengladbach, Krefeld und Düsseldorf macht das<br />

Baugebiet auch für Wohnungs- und Baulandsuchende aus dem Umland attraktiv.<br />

Die rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 25 I und II - Wekeln I und II - des ersten<br />

Bauabschnittes sind weitestgehend umgesetzt, die Anschlusspläne Nr. 25 III und<br />

IV befinden sich in der Umsetzungsphase und sind weitestgehend vermarktet mit<br />

der Umsetzung des Planbereiches 25 V ist begonnen. Um das städtebauliche<br />

Konzept nahtlos umzusetzen, wird der B-Plan Nr. 25 VI W aufgestellt. Dieses<br />

Gebiet grenzt östlich an das Bebauungsplangebiet 25 III W und Südlich an das<br />

Gebiet Wekeln IV und V an. Da aufgrund der Aufstellung eines Bauleitplanes,<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind, ist dieser<br />

landschafspflegerische Begleitplan als Abwägungsgrundlage erforderlich.<br />

Grundlage für diesen landschaftspflegerischen Beitrag ist die Sichtung der<br />

naturräumlichen Standortvoraussetzungen und der vorhandenen bzw. geplanten<br />

Nutzungsstrukturen im Planbereich. Ziel ist die Erarbeitung konkreter<br />

landschaftspflegerischer Planungsmaßnahmen sowie die Festlegung der sich aus<br />

der Konfliktanalyse ergebenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />

2. Rechtliche Grundlagen<br />

Bundesnaturschutzgesetz<br />

Die Eingriffsregelung in Natur und Landschaft beschreibt der § 8a BnatSchG.<br />

Sind aufgrund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bau-<br />

leitplänen oder Satzungen, eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, ist über<br />

die Vermeidung, den Ausgleich und Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetz-<br />

buches zu entscheiden.<br />

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist somit in die Bauleitplanerische<br />

Abwägung integriert.<br />

Landschaftsgesetz NW<br />

Die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege enthält das<br />

Landschaftsgesetz LG NW –Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur<br />

Entwicklung der Landschaft- gleichlautend mit dem BnatSchG.<br />

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist in den §§ 4-6 LG NW aufgeführt.<br />

Vermeidbare Eingriffe sind zu unterlassen und unvermeidbare Eingriffe in Natur<br />

und Landschaft sind auszugleichen.


Baugesetzbuch<br />

Nach § 1 Abs. 5 BauGB ist es die Aufgabe der Bauleitplanung, eine nachhaltige<br />

städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und eine menschenwürdige Umwelt<br />

zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.<br />

Die für den Abwägungsprozess relevanten umweltschützenden Belange sind in den<br />

§§ 1und 1a BauGB benannt.<br />

3. Lage und Größe des Plangebietes<br />

Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca.14,1 ha und gliedert sich in<br />

ca. 900m² ungebundener Wirtschaftsweg<br />

ca. 130m² Gehölzfläche<br />

ca. 131760m² Ackerland<br />

ca. 8210m² bebauter und überplanter Bereich der<br />

Bebauungspläne 25 IV und V W Wekeln<br />

Das Plangebiet liegt südlich der Ortslage (Alt-)<strong>Willich</strong>. Der Bereich wird im<br />

wesentlichen wie folgt begrenzt:<br />

Im Süden grenzt das Plangebiet an den Bebauungsplanbereich Wekeln IV und V<br />

im Osten an den Bebauungsplanbereich Wekeln III Mühlenfeld und an die<br />

Friedhofserweiterung B.-Plan 73 W an, im Nordwesten an die stillgelegte<br />

Bahnstrecke Mönchengladbach / Krefeld und an intensiv genutzte Ackerflächen,<br />

im Norden an die Gewerbeflächen der Moltkestrasse.<br />

4. Ausgangssituation<br />

Landschaftsökologische Strukturen<br />

Naturräumliche Gliederung<br />

Der Untersuchungsraum ist Bestandteil der Kempener Lehmplatte, einer<br />

Untereinheit der Kempen-Aldekerkener-Platten (Niersplatten).<br />

Die Kempener Lehmplatte ist die größte der Schotterlehmplatten, die sich von 41<br />

m im Süden auf 35 m am Nordrand senkt. Sie besitzt eine schwache, zur Niers hin<br />

gerichtete Zertalung durch flache Trockenrinnen. Die Terrassenränder sind zur<br />

Niers hin stark aufgelöst und zerschlitzt, während der durchschnittlich 5 m hohe,<br />

steile Terrassenabfall zur Rheinebene sehr gradlinig und nicht unterbrochen ist.<br />

Relief<br />

Der Planbereich ist als überwiegend eben mit leichter Neigung zum Flöthbach zu<br />

bezeichnen. Von Norden 39,7 ü. NN fällt das Gelände auf ca. 39,0 ü. NN ab.


.<br />

Boden<br />

Der überwiegende Planbereich ist von Parabraunerden z.T. unterschiedlicher<br />

Ausprägung eingenommen.<br />

Bodentyp Parabraunerde<br />

Bearbeitbarkeit gut<br />

Nährstoffsorptionsfähigkeit hoch<br />

Nutzbare Wasserkapazität hoch<br />

Wasserdurchlässigkeit gut<br />

Der Planbereich ist als nicht von Staunässe betroffen zu bezeichnen.<br />

Klima<br />

Das Untersuchungsgebiet gehört zum niederrheinischen Tiefland und somit zum<br />

nordwestdeutschen Klimaraum , der aufgrund maritimer Prägung sich allgemein<br />

durch milde Winter und mäßig warme Sommer auszeichnet. Windgeschwindigkeit<br />

und Windrichtung unterliegen deutlich der Westwinddrift<br />

Aufgrund der überwiegend aufgelockerten, von Freiflächen begleiteten Baugebiete<br />

ist die Entstehung von großflächigen Wärmeinseln nicht zu erwarten. Jedoch muss<br />

darauf hingewiesen werden, daß die klimatischen Bedingungen im engeren<br />

Untersuchungsraum durch Überbauung und Versiegelung verändert werden.<br />

Durch veränderte Strahlungsbedingungen sowie Wärmekapazitäten der jeweiligen<br />

Baustoffe treten in den bebauten Bereichen erhöhte Temperaturen auf; starke<br />

Überwärmung am Tage und durch die Abstrahlung der Gebäudeoberflächen auch<br />

während der Nachtstunden, weiterhin ist von einer reduzierte Luftfeuchte und von<br />

ggf. lufthygienische Belastungen auszugehen.<br />

Vegetation<br />

Innerhalb des ökologischen Wirkungsgefüges ist die Vegetation Ausdruck des<br />

geologischen Ausgangsmaterials, des Bodentyps, der Bodenart, des Reliefs, der<br />

Exposition des Wasserhaushaltes und der klimatischen Gegebenheiten. Man<br />

unterscheidet zwischen natürlicher, potentieller natürlicher und realer Vegetation.<br />

Natürliche Vegetation<br />

Die Urvegetation ist eine reine Naturvegetation, ohne menschliche Einflüsse.<br />

Potentielle natürliche Vegetation<br />

Die heutige potentielle natürliche Vegetation stellt die Vegetation dar, die sich<br />

einstellen würde, wenn Einflüsse des Menschen entfiele.<br />

Darüber hinaus gibt die heutige potentielle natürliche Vegetation Hinweise für<br />

standorttypische Pflanzenauswahl bei evtl. Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen von<br />

landschaftlichen Bau- und Ausbaumaßnahmen.


Reale Vegetation<br />

Die reale Vegetation ist die tatsächlich vorhandene Vegetation.<br />

Der größte Teil des Untersuchungsgebietes wird intensiv ackerbaulich genutzt.<br />

Neben den jeweiligen Nutzpflanzen, überwiegend Getreide, Kartoffeln und<br />

Zuckerrüben, gedeiht hier ein artenarmer Bestand an Ackerwildkräutern und<br />

Gräsern (Spontanvegetation).<br />

Die Grünflächen um den Kültershof sind unterschiedlich ausgeprägt, hier<br />

überwiegen extensiv gepflegt und brachgefallene Flächen.<br />

Fauna<br />

Eine faunistische Untersuchung wurde innerhalb des Plangebietes nicht<br />

durchgeführt. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß aufgrund<br />

großflächiger, intensiver landwirtschaftlicher Nutzung das Plangebiet überwiegend<br />

angepassten Insekten und Kleinsäugern sowie kulturfolgenden Vögeln Lebensraum<br />

bietet.<br />

5. Nutzungsbedingte Strukturen<br />

Landwirtschaft/Forstwirtschaft<br />

Der überwiegende Teil des Plangebietes wird wie bereits erwähnt intensiv<br />

landwirtschaftlich genutzt. Eine forstwirtschaftlich Nutzung ist nicht vorhanden.<br />

Erschließung<br />

Entlang der östlichen Neubaugebietszone verläuft die Landstraße L 382. Von<br />

dieser Straße ausgehend ist der Untersuchungsraum durch ein Netz überwiegend<br />

befestigter Wege (Hülsdonkstraße, Wekeln, Klein Kempen) erschlossen. Westlich<br />

des Plangebietes verläuft eine z. Z. nicht genutzte Bahntrasse. Langfristig ist der<br />

Anschluss des Plangebietes an ein neues S-Bahn-Netz geplant.<br />

6. Planerische Aussagen und Ausweisungen<br />

Gebietsentwicklungsplan (GEP)<br />

Fast das gesamte Bebauungsplangebiet wird im Gebietsentwicklungsplan des<br />

Regierungsbezirkes Düsseldorf - Blatt L 4704 Krefeld - als Wohnsiedlungsbereich<br />

ausgewiesen. Der Bereich des Flöthbaches ist im Gebietsentwicklungsplan als<br />

Erholungsbereich dargestellt.<br />

Flächennutzungsplan (FNP)<br />

Im Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> ist der größte Teil des<br />

Bebauungsplangebietes als Wohnbaufläche mit begleitenden, die Siedlung<br />

gliedernden Grünflächen- und Parkanlagen dargestellt<br />

Erforderliche Änderungen des Flächennutzungsplanes werden begleitend<br />

durchgeführt.


Landschaftsplan (LP)<br />

Das Plangebiet liegt im Landschaftsplan Nr. 9 des Kreises Viersen.<br />

Im Landschaftsplan sind für das Plangebiet folgende Entwicklungsziele<br />

vorgesehen:<br />

Anpflanzung von Baumreihen /-gruppen und Feldgehölzen<br />

Anlage und Ergänzung von Obstwiesen<br />

Anlage von Wildkraut- und Sukzessionsflächen<br />

Aufforstung von Standortgerechten Waldgesellschaften<br />

Anlage von Ackerrainen<br />

Die Entwicklungsziele geben nach § 18 Abs. 1 LG über das Schwergewicht der im<br />

Plangebiet zu erfüllenden Aufgaben der Landschaftsentwicklung Auskunft.<br />

7. Ökologische Funktion<br />

Die untersuchten Landschaftsräume und -elemente erfüllen, je nach Lage, Größe<br />

und Strukturierung, folgende ökologische Funktionen:<br />

Wuchsstandort verschiedener Pflanzengesellschaften<br />

Rückzugs- oder Nahrungsraum für Tiere<br />

Bestandteil eines Biotopverbundsystems<br />

Wasserspeicherung/Grundwasserneubildung<br />

klimatische Ausgleichsfunktion/Kaltluftentstehung<br />

Die ökologischen Funktionen und Beziehungen sind weitaus komplexer und<br />

vielfältiger, so daß die genannten Stichworte nur einen Anhalt geben können.<br />

Der überwiegende Flächenanteil des Plangebietes wird intensiv landwirtschaftlich<br />

genutzt. Diese Flächen sind für Flora und Fauna nur von untergeordnetem Wert.<br />

Das überwiegend unversiegelte, unbebaute Plangebiet ist hinsichtlich<br />

Geländeklima und Wasserhaushalt ausgleichend wirksam.<br />

8. Biotoptypenbewertung und Kompensationsberechnung<br />

Arbeitsmethodik<br />

Die Eingriffsbewertung und Kompensationsberechnung erfolgt nach einem<br />

Bewertungsverfahren, das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen in<br />

Zusammenarbeit mit den Städten und Kreisen des Landes entwickelt wurde.<br />

„Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft“ Arbeitshilfe für die<br />

Bauleitplanung der Landesregierung Nordrhein-Westfahlen.<br />

Grundlage des Verfahrens ist die Gegenüberstellung des ökologischen Istzustandes<br />

des Plangebietes mit dem ökologischen Zustand nach Verwirklichung der Planung.<br />

Die Zuordnung einzelner Strukturen zu Biotoptypen erfolgt entsprechend einer<br />

Biotoptypentabelle (vergl. Tab. im Anhang) in den Wertstufen zwischen 0<br />

(geringste Wertigkeit, z. B. versiegelte Flächen) und 10 (höchste Wertigkeit, z. B.<br />

Moore)vergeben werden. Diese Wertstufen können durch Auf- bzw. Abwertungen<br />

(Korrekturfaktoren) modifiziert werden. Gründe hierfür sind z. B. atypische<br />

Ausprägung eines Biotoptyps, ökologisch besonders hochwertige Ausstattung oder<br />

Störeinflüsse von Außen.


Biotoptypenbewertung<br />

Im folgenden werden die einzelnen Biotoptypen des Plangebietes aufgeführt und<br />

bewertet. Dabei werden nur die Elemente näher erläutert, die projektbedingt<br />

verloren gehen bzw. überlagert werden.<br />

Bestand<br />

Die Code-Nr. der einzelnen Biotoptypen sind in der Biotoptypenwertliste im<br />

Anhang aufgeführt.<br />

1.Acker (Code 3.1) Wertfaktor 2<br />

Intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen ohne nennenswerte<br />

Spontanvegetation<br />

2.Schotter, Kies und Sandflächen (Code 1.9) unbefestigte Wege Wertfaktor 1<br />

3.Hecken Gehölze (Code 8.1) Wildhecke die als vorhabensbezogene<br />

Ausgleichsmaßname vor vorgesehen ist. Wertfaktor 8<br />

4.Durch andere Bebauungspläne bereits überplante Bereiche die jedoch auf Grund<br />

einer Nutzungsänderung nochmals in das Bebauungsplanverfahren aufgenommen<br />

wurden.<br />

Erhaltenswert Landschaftsbestandteile werden durch den B.-plan geschützt.<br />

Eingriffsbeschreibung<br />

Die Bebauungsplanung einschließlich der Erschließung des fließenden und<br />

ruhenden Verkehrs erstreckt sich auf vorwiegend intensiv landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen und in geringem Umfang auf einen unbefestigten unversiegelten<br />

Wirtschaftsweg ebenfalls auf bereits durch andere Bebauungspläne überplante<br />

Bereiche die jedoch auf Grund dessen das durch die Überplanung kein weiterer<br />

Eingriff in Natur und Landschaft zu erwachten ist, nicht mit berechnet werden.<br />

Das Plangebiet umfasst ca. 14.1ha.<br />

Die geplante Wohnbebauung ist überwiegend über die Hülsdonkstraße und den<br />

Bonnenring angebunden. Von hier aus erschließen Planstraßen in Form von<br />

Stichwegen das Wohngebiet.<br />

Im Bebauungsplan ist eine Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Auf<br />

erhaltenswerte und geschützte Landschaftsbestandteile nimmt die Planung<br />

Rücksicht. Die derzeit durch den Landschaftsplan geschützten<br />

Landschaftsbestandteile bleiben durch die Planung erhalten.


Biotoptypenbewertung<br />

Planung<br />

Die Planung wird folgendermaßen bewertet:<br />

öffentliche Verkehrsflächen und Privatflächen<br />

1. Straße (Code 1.1)Wert 0<br />

mit nachgeschalter Versickerung (Code 1.2) Wert 0,5<br />

2. überbaubare Flächen (Code 1.1)<br />

Es wird eine Grundflächenzahl von 0,4 zugrundegelegt, Wertfaktor 0<br />

mit nachgeschalter Versickerung (Code 1.2) Wert 0,5<br />

3. Gartenland (Code 4.1)Wert 2<br />

4. Hecken (Code 8.1) Wert 6 Wildgehölzhecken >= 3m Breite<br />

Schnitthecken aus heimischen Gehölzen Endgröße mind. 1m x 1,8m<br />

Korrekturfaktor 0,8<br />

5. Einzelbäume, Baumreihen und Baumgruppen (Code 8.2)Wert 6<br />

großkronige Bäume =50m² Berechnungsgrundlage<br />

kleinkronige Bäume =25m² Berechnungsgrundlage<br />

Die Fläche des Biotoptyps Hecke wird den Flächen der Hausgärten abgezogen.<br />

Die Fläche der Bäume werden den Flächen der Standorte wie Strassen, Stellplätze<br />

und Hausgärten abgezogen<br />

öffentliche Grünfläche<br />

die Grünflächen werden als vielschichtige Grünanlagen ausgebaut und bestehen im<br />

wesentlichen aus folgenden Biotoptypen:<br />

1. Wassergebundene Wege<br />

2. Sickergräben, Teiche mit Dauerstau<br />

3. Bäume<br />

4. Gebüsche, Wildhecke<br />

5. Intensivrasen<br />

6.Wildwiese<br />

Die Wertigkeit der öffentlichen Grünfläche wird mit 4 Punkten angesetzt.<br />

Um die Integration der Grünflächen in den Grünflächenverbund des<br />

Neubaugebietes Wekeln zu würdigen wird ein Korrekturfaktor 1,1 gewählt<br />

so das sich die Wertigkeit um 10% erhöht.


9. Konfliktpotential<br />

Die Aufstellung des Bebauungsplanes 25 VI W lässt sich nicht konfliktfrei zu den<br />

Ansprüchen von Natur und Landschaft realisieren.<br />

Es sind im wesentlichen folgende Konflikte:<br />

Flächenversiegelung<br />

Störung bzw. teilweise Zerstörung des Bodengefüges<br />

Auswirkungen auf den Wasserhaushalt<br />

Auswirkungen auf das Lokalklima<br />

Verändertes Landschaftsbild<br />

Verlust von Ackerflächen<br />

<br />

10. Minimierungsmaßnahmen<br />

Vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur- und Landschaft sind zu unterlassen.<br />

Somit sind zunächst alle Möglichkeiten auszuschöpfen die Eingriffsfolgen<br />

verringern.<br />

Zur Minimierung der genannten Konflikte sind folgende Grundsätze zu beachten:<br />

schonender Umgang mit den anstehenden Böden<br />

Beschränkung der Versiegelungen<br />

wasserdurchlässige Materialien und nachgeschaltete Versickerung<br />

Einbeziehung und Berücksichtigung des Landschaftsbildes<br />

11. Flächengegenüberstellung<br />

Gesamtfläche Plangebiet ca. 141.000 m²<br />

Bestand:<br />

Acker 131760 m²<br />

Wirtschaftsweg 900 m²<br />

Wildgehölzhecke 130 m²<br />

überplante / bebaute Bereiche 8210 m²<br />

Planung:<br />

Versiegelt<br />

Verkehrsflächen<br />

Bauflächen (0,4 GRZ)<br />

Stellplätze<br />

mit Versickerung 34300 m²<br />

ohne Versickerung 22600 m²<br />

Wildgehölzhecke 130 m²<br />

Bäume* 10250 m²<br />

öffentliche Grünflächen 22120 m²<br />

Hausgärten 42620 m²<br />

Schnitthecken 900m²<br />

*die Fläche der Bäume ist der Fläche des Standortes (Hausgärten Stellplätzen Verkehrsfläche) abgezogen<br />

Berechnung der Kompensationsflächen<br />

Berechnungsgrundlage der Kompensationsermittlung bildet die Bilanzierung des<br />

Bestandes sowie der Planung hinsichtlich der ökologischen Wertigkeit.<br />

Für den Bestand und die Planung wurde mit Hilfe einer 10stufigen Skala der<br />

jeweilige ökologische Wert ermittelt. Nachfolgend wird die Flächengröße der<br />

einzelnen Biotoptypen mit dem jeweiligen ökologischen Wertfaktor multipliziert.<br />

Daraus ergibt sich der sogenannte „Biotopwert“.<br />

Die Berechnung des Kompensationswertes erfolgt in den nachfolgenden Tabellen.


Eingriffsbilanzierung<br />

A. Ausgangszustand des Untersuchungsraumes<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

Fläche Code Biotoptyp Fläche /qm Grundwert Korrekturfak. Ges. wert Einzellwert<br />

1 3,1 Acker 131840 2 1 2 263680<br />

2 1,3 Schotter-u. Sandfl. 950 1 1 1 950<br />

3 8,2 Gehölze 130 8 1 8 1040<br />

Überplanter Bereich 8210<br />

Gesamtfl. Größe 141130 Gesamt 265670<br />

Ausgleichsmaßnahmen<br />

B. Zustand des Untersuchungsraumes gemäß der Planung<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

Fläche Code Biotoptyp Fläche/qm Grundwert Korrekturfak. Ges.wert Einzellw.<br />

1 1,2 Versiegelt 34300 0,5 1 0,5 17150<br />

1a 1,1 Versiegelt 22600 0 1 0 0<br />

2 8,2 Gehölze 130 8 1 8 1040<br />

3 3,4 Bäume 10250 6 1 6 61500<br />

4 4 Öffentl. Grünfl. 22120 4 1,1 4,4 97328<br />

5 7,1 Hausgärten 42620 2 1 2 85240<br />

6 8,1 Schnittheck. 900 6 0,8 4,8 4320<br />

7 Überplanter Bereich 8210 0 0 0 0<br />

Gesamtfläche 141130 Gesamtflächenwert B: 266578<br />

Biotopwert Bestand 265460<br />

Biotopwert Planung 266578<br />

Überschuss 1118<br />

Es ergibt sich bei der Planung ein geringfügiger Punkteüberschuss von 1118 Punkten.<br />

Durch die beschriebenen Maßnahmen und die nachfolgend aufgeführten<br />

Festsetzungen ist der durch den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriff in Natur und<br />

Landschaft als ausgeglichen anzusehen.


12. Planungsgrundsätze<br />

Um eine Einbindung der Baumaßnahmen in die Landschaft zu erreichen und die<br />

Kompensationsflächen landschaftsökologisch und -ästhetisch optimal<br />

auszugestalten, sind bei der Planung folgende Grundsätze zu beachten.<br />

Landschaftsökologie<br />

Die landschaftsökologische Planung geht von folgenden Gesichtspunkten aus:<br />

Erhaltung und Aufwertung ökologisch wertvoller Strukturen<br />

Aufwertung ökologisch geringwertiger Strukturen durch geeignete Maßnahmen<br />

Schaffung ökologisch hochwertiger Struktursysteme als Lebensraum für Tiere<br />

und Pflanzen durch die Anlage von Gehölzen und Wildkrautflächen<br />

Grünflächenvernetzung zwischen Bestand und Planung<br />

Landschaftsästhetik<br />

An die ästhetischen Aspekte der Planung werden folgende Forderungen gestellt:<br />

Einbindung der geplanten Anlagen in die Umgebung durch eine geschlossene<br />

Bepflanzung<br />

Eingliederung der Kompensationsflächen an die Umgebung<br />

<br />

Gestaltungsgrundsätze Vegetation<br />

Bei der Vegetation sind verschiedene Grundsätze zu beachten, um eine ökologisch<br />

hochwertige Pflanzung zu erhalten:<br />

gestufter Aufbau der Pflanzung mit Sträuchern und Bäumen<br />

Wahl der Arten entsprechend der pot. nat. Vegetation<br />

standort- und artgerechte Pflege<br />

Wildkrautbereiche und Freiräume für Spontanvegetation<br />

13. Einzelfestsetzungen<br />

Die lt. B-Plan vorgesehenen Pflanzgebote regeln sich nach den Artenlisten und<br />

sind grundsätzlich mit heimischen Arten zu realisieren. Die hier aufgeführten<br />

Arten sind beispielhaft.<br />

Die öffentlich Grünflächen sind wie beschrieben, entsprechend dem<br />

landschaftspflegerischen Begleitplan anzulegen.<br />

Geschnittene Hecken<br />

Geschnittene Hecken sind als Pflanzgebot (§ 9 (1) 25 BauGB) in den B-Plan zu<br />

übernehmen.<br />

Aufbau 3 Pfl/lfm. Breite 1 m, Höhe mind. 1,8 m (Maße jeweils im Endzustand)<br />

Arten<br />

Ligustrum vulgare Liguster<br />

Carpinus betulus Hainbuche<br />

Acer campestre Feldahorn


Freiwachsende Hecken<br />

Freiwachsende Hecken sind, soweit nicht innerhalb von Flächen nach § 9 (1) 20<br />

BauGB, gem.§ 9 (1) 25 BauGB in den B-Plan zu übernehmen.<br />

Aufbau mind. 2-reihig, Breite 3 m, Höhe 4 m (Maße jeweils im Endzustand)<br />

Arten<br />

Cornus mas Kornelkirsche<br />

Cornus sanguinea Hartriegel<br />

Croylus avelana Haselnuß<br />

Crataegus monogyna Weißdorn<br />

Euonymus europaeus Pfaffenhütchen<br />

Hippophae rhamnoides Sanddorn<br />

Ligustrum vulgare Liguster<br />

Lonicera xylosteum Heckenkirsche<br />

Prunus mahaleb Steinweichsel<br />

Prunus spinosa Schlehe<br />

Rhamnus rangula Faulbaum<br />

Rosa canina Hundsrose<br />

Rubus fruticosus Brombeere<br />

Salix carprea Sal-Weide<br />

Sambucus nigra Holunder<br />

Viburnum lantana Wolliger Schneeball<br />

Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball<br />

Bäume<br />

Baumpflanzungen, soweit sie nicht auf Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />

Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9(1) 20 BauGB)<br />

stattfinden, sind als Pflanzgebote gem. § 9 (1) 25 BauGB festzusetzen.<br />

Bis 400m² Grundstücksfläche ist ein kleinkroniger Laubbaum bzw. ein<br />

Obstbaumhochstamm zu pflanzen.<br />

Ab 400m² bis 600m²Grundstücksfreifläche ist ein großkroniger alternativ zwei<br />

kleinkronige Laubbäume bzw. zwei Obstbaumhochstämme zu pflanzen.<br />

Über 600m² Grundstücksfreifläche ist je weitere 100m² ein kleinkroniger<br />

Laubbaum bzw. ein Obstbaumhochstamm zu pflanzen.<br />

Gemeinschaftsstellplätze sind mit jeweils einem großkronigen Laubbaum je 5<br />

Stellplätze zu begrünen.<br />

Alternativ können anstelle der Bäume, Schnitthecken angepflanzt werden.<br />

Als Berechnungsgrundlage werden je kleinkronigem Baum 30m² Hecke und je<br />

großkronigem Baum 60m² angesetzt.<br />

Im öffentlichen Straßenraum sind mindestens 50 Stck großkronige Laubbäume<br />

zupflanzen .Dies entspricht ca. ein Baum je 500 m² Verkehrsfläche.<br />

Die Größe der Baumscheiben für Bäume im Verkehrsbereich beträgt mind. 2 x 2<br />

m. Baumscheiben sind gegen Überfahren zu sichern.


Arten (Kleinkronig)<br />

Alnus glutinosa Schwarz-Erle<br />

Acer campestre Feldahorn<br />

Betula pendula Birke<br />

Malus sylvestris Wildapfel<br />

Carpinus betulus Hainbuche<br />

Prunus avium Vogel-Kirsche<br />

Pyrus communis Wildbirne<br />

Salix alba Sielberweide<br />

Sorbus aria Mehlbeere<br />

Sorbus aucuparia Eberesche<br />

Arten (Großkronig)<br />

Acer platamoides Spitzahorn<br />

Aesculus hippocastanum Roß-Kastanie<br />

Fagus sylvatica Buche<br />

Fraxinus excelsior Esche<br />

Populus nigra Schwarz-Pappel<br />

Populus tremula Espe<br />

Quercus petrea Trauben-Eiche<br />

Quercus robur Stiel-Eiche<br />

Tilia cordata Winterlinde<br />

Tilia platyphyllus Sommer-Linde<br />

Obstbaumhochstämme (Lt. Liste)<br />

Apfelsorten: Pflaumensorten:<br />

Roter Berlepsch Bühler Frühzwetsche<br />

Rheinischer Bohnapfel Wagenheims Frühzwetsche<br />

Rheinischer Krummstiel Große grüne Reneklode<br />

Rheinische Schafsnase Hauszwetsche<br />

Schöner aus Boskop Mirabelle von Nancy<br />

Schöner aus Nordhausen Kirschsorten:<br />

Dülmener Rosenapfel Große schwarze Knorpelkirsche<br />

Jakob Lebel Schneiders späte Knorpelkirsche<br />

Kaiser Wilhelm Hedelfinger Riesenkirsche<br />

Rote Sternrenette Werdersche Braune<br />

Luxemburger Renette Schattenmorelle<br />

Birnensorten: Sonstige:<br />

Clapps Liebling Walnuß (Juglans regia)<br />

Gellerts Butterbirne Edelkastanie (Castanea sativa)<br />

Gute Graue Apelquitte<br />

Köstliche von Charneu<br />

Neue Piteau<br />

Ansaat<br />

Ansaatflächen sind mit artenreicher, extensiv zu pflegender Saatgutmischung anzulegen.<br />

Saatgut: Regelsaatgutmischung 7.1.2, Landschaftsrasen - Standard mit Kräutern


14. Pflanzabstand und Pflanzengröße<br />

Großkronige Einzelbäume sind im Abstand von mind. 5 m zu pflanzen.<br />

Kleinkronige Einzelbäume sind im Abstand von mind. 3 m zupflanzen.<br />

Sträucher im Abstand von mind. 1 m. Innerhalb geschnittener Hecken beträgt die<br />

Pflanzendichte 3 Pfl./lfdm.<br />

Die Mindestpflanzgröße bei Sträuchern ist 2 x v. m. B. 80 - 100 (alt: leichte Str. 1<br />

x v. o. B. 80 - 120) und bei Bäumen StB 3 x v. m. B. St. Durchmesser 5 cm.<br />

Für Heckenpflanzen gelten folgende Pflanzengrößen:<br />

Hainbuche und Feldahorn 2 x v. m B. 150 - 175 cm<br />

Weißdorn 2 x v. m. B. 60 - 100 cm<br />

Obstbäume müssen einen Stammumfang von 10 - 12 cm aufweisen und mind.<br />

2 x verpfl. (Hochstämme)<br />

15. Pflege<br />

Für die Pflege der einzelnen Biotope gilt folgendes:<br />

freiwachsende Hecken und Strauchgruppen sind regelmäßig zu kontrollieren,<br />

dabei sind abgestorbene Pflanzen oder Pflanzenteile zu entfernen und ggfs. zu<br />

ersetzen. Feldhecken und Strauchgruppen sind ca. alle 10 Jahre abschnittsweise<br />

auf den Stock zu setzen.<br />

geschnittene Hecken sind mind. einmal pro Jahr zu schneiden<br />

Wildkrautflächen sind einmal pro Jahr zu mähen, um sie von Gehölzaufwuchs<br />

frei zu halten, frühester Schnitt nicht vor Ende Juni, Schnittiefe nicht unter 10<br />

cm<br />

die Retentionsflächen (Sickerteiche und Gräben) sind nur im absolut<br />

notwendigen Maß, den technischen Erfordernissen entsprechent, zu pflegen.<br />

allgemein sind die biotopspeziefischen Ruhe und Schutzperioden ein zuhalten.<br />

Die lt. Landschaftsgesetz NRW geltenden Schutzbestimmungen für<br />

Wildgehölze, Röhrichtbestände etc. sind anzuwenden<br />

16. Zeitlicher Ablauf<br />

Die Ersatzmaßnahmen sind parallel zur Bautätigkeit durchzuführen. Spätestens ein<br />

Jahr nach Beendigung der Baumaßnahme müssen alle Pflanzungen durchgeführt<br />

sein.


Biotoptypenwertliste<br />

Code Biotoptyp Grundwert<br />

Grundwert<br />

A*<br />

P**<br />

1. Versiegelte oder teilversiegelte Fläche, Rohböden<br />

1.1 Versiegelte Fläche (Gebäude, Asphalt, Beton, engfugiges Pflaster, Mauern) 0 0<br />

1.2 Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung des Oberflächenwassers oder<br />

baumbestandene versiegelte Flächen<br />

0,5 0,5<br />

1.3 Schotter-, Kies-, Sandflächen, wassergebundene Decke, Rohböden, Gleisbereich im<br />

Betrieb<br />

1 1<br />

1.4 Rasengitterstein, Rasenfugenpflaster 1 1<br />

1.5 Feldwege, Waldwege 2 2<br />

1.6 Trockenmauern, Gleisbereiche außer Betrieb, aufgelassene Steinbrüche und<br />

Abgrabungsflächen<br />

7(10***) 6<br />

1.7 Hohlwege 7 6<br />

1.8 natürliche Felsbildungen, natürliche und naturnahe Blockschutt- und Geröllhalden,<br />

Höhlen und Stollen<br />

10*** ---<br />

2 Begleitvegetation<br />

2.1 Straßenränder, Bankette, Mittelstreifen (regelmäßiger Mahd) 2 2<br />

2.2 Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen 3 3<br />

2.3 Wegraine ohne Gehölzaufwuchs 3 3<br />

3. Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche<br />

3.1 Acker 2 2<br />

3.2 Intensivgrünland (Fettwiese, Fettweide) 4 4<br />

3.3 Magerwiese, Magerweide 10*** 7<br />

3.4 Nass- und Feuchtgrünland (Nasswiese, Nassweide) Riede 10*** 7<br />

3.5 Heide, Trockenrasen, Halbtrockenrasen, Schwermetallrasen, Borstgrasrasen,<br />

Binnensalzstelle<br />

10*** 7<br />

3.6 Obstwiese jung 7 7<br />

3.7 Obstwiese alt 9 7<br />

4 Grünflächen 2 2<br />

4.1 Zier- und Nutzgarten, strukturarm 2 2<br />

4.2 Zier- und Nutzgarten, strukturreich 4 3<br />

4.3 Grünflächen in Industrie- und Gewerbegebieten 2 2<br />

4.4 Intensivrasen (z. B. Sportanlagen) 2 2<br />

4.5 Extensivrasen, Staudenrabatten, Bodendecker (z. B. in Grün- und Parkanlagen 3 3<br />

4.6 Extensive Dachbegrünung 0,5 0,5<br />

4.7 intensive Dachbegrünung, übererdete Anlage (z. B. Garage) 1 1<br />

4.8 Baumschulen, Erwerbsgartenbau, Obstplantagen 2 2<br />

5 Brachen<br />

5.1 Brachen < 5 Jahre 4<br />

5.2 Brachen zwischen 5 - 15 Jahren 5 (10***) 6<br />

5.3 Brachen > 15 Jahre 6(10***) 6<br />

6 Wald<br />

6.1 Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisigkulturen 3 3<br />

6.2 Nicht standortheimischer Laub- und Nadelwald 5 4<br />

6.3 Aufforstungen mit nicht standortheimischer Laub- oder Nadelgehölzen 7 4<br />

6.4 Teilweise nicht standortheimischer Laub- oder Nadelwald 4 5<br />

6.5 Aufforstungen mit teilweise standortheimischen Laub- oder Nadelgehölzen 4 5<br />

6.6 Standortheimischer Laub- oder Nadelwald 9 (10***) 6<br />

6.7 Aufforstungen mit standortheimischen Laub- oder Nadelgehölzen 5 6<br />

6.8 Bruch-, Sumpf- und Auewälder 10 **** 7<br />

6.9 naturnahe Waldränder, gestuft mit Krautsaum 9 (10***) 7<br />

7 Gewässer<br />

7.1 naturfremde Fließ- und Stillgewässer, ausgebaut u. begradigt 3 3<br />

7.2 nur geringfügig erbaute Fließ- und Stillgewässer 7 (10***) 7<br />

7.3 natürliche und naturnahe unverbaute oder langjährig renaturierte Fließ- und<br />

Stillgewässer<br />

10**** 7<br />

7.4 Röhrichte, Sümpfe 10**** 7<br />

7.5 Moore 10**** ---<br />

7.6 ungefasste Quellbereiche 10**** ---<br />

7.7 Wegeseitengräben, Rigolen, Versickerungsmulden 4 4<br />

8 Gehölze<br />

8.1 Hecken, Gebüsche, Feldgehölze 7 6<br />

8.2 Baumgruppen, Alleen, Baumreihen, Einzelbäume 8 6<br />

* Zur Bewertung des Ausgangszustandes des Untersuchungsraumes ist der Grundwert A Zugrundezulegen<br />

** Führen die Festsetzungen (Flächen und Maßnahmen) eines Bebauungsplanes zu einem anderen Biotoptyp, wird die Fläche bei der<br />

Bewertung des Zustandes des Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit dem Grundwert P des zu<br />

bewertenden Biotoptypes bewertet. Der Grundwert P stellt den Wert eines Biotops 30 Jahre nach Neuanlage dar.<br />

Eine solche Differenzierung zwischen den Grundwerten A und P ist erforderlich, da die Entwicklugn höherwertiger Biotoptypen<br />

unterschiedlich lange Zeiträume erfordert und teilweise nicht innerhalb von 30 Jahren erreicht werden kann.


(Dieser einer Menschengeneration entsprechende Betrachtungszeitraum wird im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />

generell als Zeitfaktor zugrundegelegt).<br />

*** 10, soweit nach § 62 LG geschützt<br />

**** grundsätzlich nach § 62 LG geschützt<br />

--- i.d.R. nicht wiederherstellbar

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!