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als PDF - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Kosten der Berufung zu tragen hat. Dies richtet sich danach,<br />

welche Partei nach dem Stand der Dinge voraussichtlich in<br />

dem Rechtsstreit unterlegen wäre, wenn nicht inzwischen<br />

Erledigung eingetreten wäre. Das heißt das Landesarbeitsgericht<br />

kommt doch nicht ganz darum herum, sich mit der Sache<br />

zu befassen und eine ungefähre Einschätzung der Erfolgsaussichten<br />

abzugeben. Um auf diese Weise die Meinung des<br />

Landesarbeitsgerichts in Erfahrung zu bringen, hat die GdF<br />

insoweit Berufung eingelegt. Da die Rechtmäßigkeit des<br />

Unterstützungsarbeitskampfes die Rechtmäßigkeit des Hauptarbeitskampfes<br />

voraussetzt, erhofft sich die GdF aus dieser<br />

Berufung Rückschlüsse nicht nur auf die Rechtmäßigkeit des<br />

Unterstützungs-, sondern auch des Hauptarbeitskampfes.<br />

Hat das Landesarbeitsgericht über diese Frage inzwischen<br />

entschieden?<br />

Das Landesarbeitsgericht hätte grundsätzlich hierüber bereits<br />

entschieden. Da jedoch inzwischen ein Tarifvertragsabschluss<br />

erzielt wurde, es für den vorliegenden Arbeitskampf<br />

somit nicht mehr zwingend auf das Votum des Landesarbeitsgerichts<br />

ankommt, hat es offensichtlich vor, die Angelegenheit<br />

in der angemessenen Gründlichkeit und ohne zeitlichen<br />

Druck zu entscheiden. Das Landesarbeitsgericht hat in<br />

diesem Zusammenhang sogar noch eine mündliche Verhandlung<br />

anberaumt. Das ist keineswegs üblich und hat<br />

wohl auch mit der Komplexität der Sachfragen zu tun.<br />

Die Arbeitgeber behalten sich die Geltendmachung von<br />

Schadenersatzansprüchen vor und haben in der Vergangenheit<br />

die GdF ja bereits wegen Schadenersatzansprüchen verklagt.<br />

ist es in diesem Zusammenhang nicht äußerst schädlichfürdieGdF,dienegativenerstinstanzlichenEntscheidungen<br />

des Arbeitsgerichts gegen sich stehen zu haben?<br />

Beim Eilverfahren handelt es sich um ein sogenanntes „summarisches<br />

Verfahren“, das bedeutet, dass das Gericht nur auf<br />

der Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden informationen<br />

und nicht in der gleichen Gründlichkeit entscheiden kann,<br />

wie es dies im sogenannten Hauptsacheverfahren, d. h. ohne<br />

zeitlichen Druck, tun kann. Aus diesem Grund haben Entscheidungen<br />

im Eilverfahren auch keine Bindungswirkung für<br />

anschließende Hauptsache- oder sonstige Folgeverfahren. im<br />

Falle einer etwaigen Schadenersatzklage wird sich das Gericht<br />

somit eine eigene Überzeugung bilden müssen. So hat<br />

es im Übrigen auch das Arbeitsgericht Frankfurt am Main in<br />

dem oben bereits angesprochenen Schadenersatzprozess<br />

betreffend den Streik in Stuttgart 2009 gehalten und hat<br />

selbst eine Beurteilung angestellt, ob es den Unterstützungsarbeitskampf<br />

dort für rechtmäßig hält. Das Gericht hat sich<br />

dabei der Einschätzung der Gerichte im einstweiligen Verfügungsverfahren<br />

angeschlossen und diese Frage bejaht, aber<br />

es musste und hat sich hierzu eine eigene Meinung gebildet.<br />

Der Titel dieses Textes stammt von einem Vortrag des Rechtsgelehrten<br />

Rudolf von Jhering 11.03.1872, in dem er zum Thema<br />

„Kampf ums Recht“ unter anderem folgendes ausführte:<br />

Recht<br />

„Nun, meine Herren, wohin würde es führen, wenn, sei es,<br />

weil die Staatseinrichtungen diesen Kampf erschweren, sei<br />

es aus anderen Gründen, ein bedeutender Bruchtheil eines<br />

Volkes nicht mehr den Muth hat, sein Privatrecht zu verwirklichen?<br />

Es würde dahin führen, dass dem Einzelnen, der den<br />

Muth hat, seine Aufgaben zu erfüllen, dieselbe unendlich<br />

erschwert wird. In demselben Maße, wie die Übrigen zurückgehen,<br />

fällt auf den Einzelnen eine ungleich schwerere Last.<br />

Ich möchte es vergleichen mit der Flucht in der Schlacht;<br />

wenn Alle im Kampfe zusammenstehen, haben sie die Stütze<br />

an sich; sowie Einer sich zurückzieht, so wird die Aufgabe<br />

der Zurückbleibenden immer bedenklicher. Es liegt in der<br />

Aufgabe des Einzelnen, sein Recht zu verwirklichen, und erfüllt<br />

er diese Aufgabe nicht, so gibt er nicht bloß sein eigenes<br />

Interesse auf, sondern das Interesse der Gemeinschaft.“<br />

Quelle: Wikipedia<br />

Weißmantel & Vogelsang<br />

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der flugleiter 2012/02<br />

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