als PDF - Deutscher Fluglärmdienst eV
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Kosten der Berufung zu tragen hat. Dies richtet sich danach,<br />
welche Partei nach dem Stand der Dinge voraussichtlich in<br />
dem Rechtsstreit unterlegen wäre, wenn nicht inzwischen<br />
Erledigung eingetreten wäre. Das heißt das Landesarbeitsgericht<br />
kommt doch nicht ganz darum herum, sich mit der Sache<br />
zu befassen und eine ungefähre Einschätzung der Erfolgsaussichten<br />
abzugeben. Um auf diese Weise die Meinung des<br />
Landesarbeitsgerichts in Erfahrung zu bringen, hat die GdF<br />
insoweit Berufung eingelegt. Da die Rechtmäßigkeit des<br />
Unterstützungsarbeitskampfes die Rechtmäßigkeit des Hauptarbeitskampfes<br />
voraussetzt, erhofft sich die GdF aus dieser<br />
Berufung Rückschlüsse nicht nur auf die Rechtmäßigkeit des<br />
Unterstützungs-, sondern auch des Hauptarbeitskampfes.<br />
Hat das Landesarbeitsgericht über diese Frage inzwischen<br />
entschieden?<br />
Das Landesarbeitsgericht hätte grundsätzlich hierüber bereits<br />
entschieden. Da jedoch inzwischen ein Tarifvertragsabschluss<br />
erzielt wurde, es für den vorliegenden Arbeitskampf<br />
somit nicht mehr zwingend auf das Votum des Landesarbeitsgerichts<br />
ankommt, hat es offensichtlich vor, die Angelegenheit<br />
in der angemessenen Gründlichkeit und ohne zeitlichen<br />
Druck zu entscheiden. Das Landesarbeitsgericht hat in<br />
diesem Zusammenhang sogar noch eine mündliche Verhandlung<br />
anberaumt. Das ist keineswegs üblich und hat<br />
wohl auch mit der Komplexität der Sachfragen zu tun.<br />
Die Arbeitgeber behalten sich die Geltendmachung von<br />
Schadenersatzansprüchen vor und haben in der Vergangenheit<br />
die GdF ja bereits wegen Schadenersatzansprüchen verklagt.<br />
ist es in diesem Zusammenhang nicht äußerst schädlichfürdieGdF,dienegativenerstinstanzlichenEntscheidungen<br />
des Arbeitsgerichts gegen sich stehen zu haben?<br />
Beim Eilverfahren handelt es sich um ein sogenanntes „summarisches<br />
Verfahren“, das bedeutet, dass das Gericht nur auf<br />
der Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden informationen<br />
und nicht in der gleichen Gründlichkeit entscheiden kann,<br />
wie es dies im sogenannten Hauptsacheverfahren, d. h. ohne<br />
zeitlichen Druck, tun kann. Aus diesem Grund haben Entscheidungen<br />
im Eilverfahren auch keine Bindungswirkung für<br />
anschließende Hauptsache- oder sonstige Folgeverfahren. im<br />
Falle einer etwaigen Schadenersatzklage wird sich das Gericht<br />
somit eine eigene Überzeugung bilden müssen. So hat<br />
es im Übrigen auch das Arbeitsgericht Frankfurt am Main in<br />
dem oben bereits angesprochenen Schadenersatzprozess<br />
betreffend den Streik in Stuttgart 2009 gehalten und hat<br />
selbst eine Beurteilung angestellt, ob es den Unterstützungsarbeitskampf<br />
dort für rechtmäßig hält. Das Gericht hat sich<br />
dabei der Einschätzung der Gerichte im einstweiligen Verfügungsverfahren<br />
angeschlossen und diese Frage bejaht, aber<br />
es musste und hat sich hierzu eine eigene Meinung gebildet.<br />
Der Titel dieses Textes stammt von einem Vortrag des Rechtsgelehrten<br />
Rudolf von Jhering 11.03.1872, in dem er zum Thema<br />
„Kampf ums Recht“ unter anderem folgendes ausführte:<br />
Recht<br />
„Nun, meine Herren, wohin würde es führen, wenn, sei es,<br />
weil die Staatseinrichtungen diesen Kampf erschweren, sei<br />
es aus anderen Gründen, ein bedeutender Bruchtheil eines<br />
Volkes nicht mehr den Muth hat, sein Privatrecht zu verwirklichen?<br />
Es würde dahin führen, dass dem Einzelnen, der den<br />
Muth hat, seine Aufgaben zu erfüllen, dieselbe unendlich<br />
erschwert wird. In demselben Maße, wie die Übrigen zurückgehen,<br />
fällt auf den Einzelnen eine ungleich schwerere Last.<br />
Ich möchte es vergleichen mit der Flucht in der Schlacht;<br />
wenn Alle im Kampfe zusammenstehen, haben sie die Stütze<br />
an sich; sowie Einer sich zurückzieht, so wird die Aufgabe<br />
der Zurückbleibenden immer bedenklicher. Es liegt in der<br />
Aufgabe des Einzelnen, sein Recht zu verwirklichen, und erfüllt<br />
er diese Aufgabe nicht, so gibt er nicht bloß sein eigenes<br />
Interesse auf, sondern das Interesse der Gemeinschaft.“<br />
Quelle: Wikipedia<br />
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