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als PDF - Deutscher Fluglärmdienst eV

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der flugleiter 2012/02 Luftwaffe<br />

54<br />

✈ Für 20 Minuten außer Kontrolle geraten –<br />

US Navy MQ-8B „Firescout“<br />

Photo: US navy<br />

chende Verkehrszulassung, um außerhalb von Flugbeschränkungsgebieten<br />

betrieben zu werden (Der Heron 1 soll in diesem<br />

Zusammenhang nicht betrachtet werden, da er lediglich<br />

in Afghanistan eingesetzt wird). Zukünftige Entwicklungen<br />

dürfen unberücksichtigt bleiben, da sie, wenn sie sich im<br />

Luftraum gemeinsam mit bemannten Luftfahrzeugen bewegen<br />

sollen, wie der EuroHawk über eine entsprechende Verkehrszulassung<br />

verfügen müssen.<br />

Der EuroHawk operiert ausschließlich nach instrumentenregeln<br />

<strong>als</strong> „Operational Air Traffic (OAT)“, wobei die Aufgabe<br />

eines Flugplans obligatorisch ist. Normalerweise fliegt der<br />

EuroHawk nach einem vorab programmierten und geprüften<br />

Missionsplan, der durch die Abgabe eines Flugplans den<br />

Controllern bekannt ist. Aber eigentlich verhalten sich Piloten<br />

moderner Luftfahrzeuge auch nicht anders, wenn sie das FMS<br />

mit ihren Flugplandaten füttern. Und wie bei diesen können<br />

die Piloten der unbemannten Luftfahrzeuge in diesen vorprogrammierten<br />

Plan eingreifen, wenn es die Controller aus Staffelungsgründen<br />

verlangen. Die Luftwaffe folgt damit dem<br />

Prinzip des „Man-in-the-Loop“. Was gut und richtig ist.<br />

Die Piloten der UAS verfügen über eine militärische Luftfahrzeugführerlizenz<br />

und über eine instrumentenflugberechtigung.<br />

Die Kommunikation zwischen der jeweils zuständigen<br />

Flugsicherungskontrollstelle erfolgt über Sprechfunk, wobei<br />

das unbemannte Luftfahrzeug gewissermaßen <strong>als</strong> Relaystelle<br />

fungiert. Zusätzlich steht ein Satellitendatalink zur Verfügung.<br />

Die DFS, welche diese Luftfahrzeuge übrigens <strong>als</strong> RPA<br />

(Remotely Piloted Aircraft) bezeichnet, hat mit einer „Zusätzlichen<br />

Vorschrift zur Betriebsanweisung Flugverkehrsdienste<br />

gemäß BA-FVD 111.7“ am 17. Juni 2011 ihren Controller<br />

entsprechendes Material an die Hand gegeben. Und Eurocontrol<br />

hat sich mit den „Air Traffic Management Guidelines<br />

für Global Hawk in European Airspace“ umfassend mit der-<br />

Problematik auseinandergesetzt. Danach handelt es sich<br />

beim EuroHawk, so hat es die DFS festgelegt, um einen staffelungspflichtigen<br />

OAT iFR – Flug, der in Lufträumen der<br />

Klassen D und E nur innerhalb von Flugbeschränkungsgebieten<br />

geführt werden darf. Womit die DFS die Problematik des<br />

„See and Avoid“ einigermaßen zufriedenstellend gelöst hat.<br />

Auch die Notverfahren (Verlust der Datenverbindung, Notlandung<br />

und Funkausfall) wurden geregelt. Dabei dürfte ein<br />

Funkausfall das einfachste Problem darstellen – schließlich<br />

kann der Pilot eines UAS das Telefon nehmen und den zuständigen<br />

Controller bzw. die Kontrollstelle anrufen. Alles im<br />

grünen Bereich <strong>als</strong>o, oder?<br />

Sicherheit von Daten und ihren Verbindungen<br />

Ohne Vernetzung funktioniert in unserer globalisierten Welt<br />

so gut wie nichts. Dies zu behaupten bedeutet nichts anderes<br />

<strong>als</strong> Eulen nach Athen zu tragen. Was natürlich auch für<br />

die Luftfahrt zutrifft. Und gleichermaßen auch für die Flugsicherung.<br />

Oder, um es modern auszudrücken, das „Air Traffic<br />

Management.“ Dabei ist es gerade hier von besonderer Bedeutung,<br />

dass die Daten nicht verseucht und die Datenverbindungen<br />

besonders sicher gestaltet sind. Das sind sie<br />

auch. Behauptet zum Beispiel die DFS. Denn schließlich handelt<br />

es sich dabei um geschlossene Systeme. Da kommt niemand<br />

rein und übers internet schon gar keiner. Hacker müssen<br />

draußen bleiben.

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