als PDF - Deutscher Fluglärmdienst eV
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der flugleiter 2012/02 Luftwaffe<br />
54<br />
✈ Für 20 Minuten außer Kontrolle geraten –<br />
US Navy MQ-8B „Firescout“<br />
Photo: US navy<br />
chende Verkehrszulassung, um außerhalb von Flugbeschränkungsgebieten<br />
betrieben zu werden (Der Heron 1 soll in diesem<br />
Zusammenhang nicht betrachtet werden, da er lediglich<br />
in Afghanistan eingesetzt wird). Zukünftige Entwicklungen<br />
dürfen unberücksichtigt bleiben, da sie, wenn sie sich im<br />
Luftraum gemeinsam mit bemannten Luftfahrzeugen bewegen<br />
sollen, wie der EuroHawk über eine entsprechende Verkehrszulassung<br />
verfügen müssen.<br />
Der EuroHawk operiert ausschließlich nach instrumentenregeln<br />
<strong>als</strong> „Operational Air Traffic (OAT)“, wobei die Aufgabe<br />
eines Flugplans obligatorisch ist. Normalerweise fliegt der<br />
EuroHawk nach einem vorab programmierten und geprüften<br />
Missionsplan, der durch die Abgabe eines Flugplans den<br />
Controllern bekannt ist. Aber eigentlich verhalten sich Piloten<br />
moderner Luftfahrzeuge auch nicht anders, wenn sie das FMS<br />
mit ihren Flugplandaten füttern. Und wie bei diesen können<br />
die Piloten der unbemannten Luftfahrzeuge in diesen vorprogrammierten<br />
Plan eingreifen, wenn es die Controller aus Staffelungsgründen<br />
verlangen. Die Luftwaffe folgt damit dem<br />
Prinzip des „Man-in-the-Loop“. Was gut und richtig ist.<br />
Die Piloten der UAS verfügen über eine militärische Luftfahrzeugführerlizenz<br />
und über eine instrumentenflugberechtigung.<br />
Die Kommunikation zwischen der jeweils zuständigen<br />
Flugsicherungskontrollstelle erfolgt über Sprechfunk, wobei<br />
das unbemannte Luftfahrzeug gewissermaßen <strong>als</strong> Relaystelle<br />
fungiert. Zusätzlich steht ein Satellitendatalink zur Verfügung.<br />
Die DFS, welche diese Luftfahrzeuge übrigens <strong>als</strong> RPA<br />
(Remotely Piloted Aircraft) bezeichnet, hat mit einer „Zusätzlichen<br />
Vorschrift zur Betriebsanweisung Flugverkehrsdienste<br />
gemäß BA-FVD 111.7“ am 17. Juni 2011 ihren Controller<br />
entsprechendes Material an die Hand gegeben. Und Eurocontrol<br />
hat sich mit den „Air Traffic Management Guidelines<br />
für Global Hawk in European Airspace“ umfassend mit der-<br />
Problematik auseinandergesetzt. Danach handelt es sich<br />
beim EuroHawk, so hat es die DFS festgelegt, um einen staffelungspflichtigen<br />
OAT iFR – Flug, der in Lufträumen der<br />
Klassen D und E nur innerhalb von Flugbeschränkungsgebieten<br />
geführt werden darf. Womit die DFS die Problematik des<br />
„See and Avoid“ einigermaßen zufriedenstellend gelöst hat.<br />
Auch die Notverfahren (Verlust der Datenverbindung, Notlandung<br />
und Funkausfall) wurden geregelt. Dabei dürfte ein<br />
Funkausfall das einfachste Problem darstellen – schließlich<br />
kann der Pilot eines UAS das Telefon nehmen und den zuständigen<br />
Controller bzw. die Kontrollstelle anrufen. Alles im<br />
grünen Bereich <strong>als</strong>o, oder?<br />
Sicherheit von Daten und ihren Verbindungen<br />
Ohne Vernetzung funktioniert in unserer globalisierten Welt<br />
so gut wie nichts. Dies zu behaupten bedeutet nichts anderes<br />
<strong>als</strong> Eulen nach Athen zu tragen. Was natürlich auch für<br />
die Luftfahrt zutrifft. Und gleichermaßen auch für die Flugsicherung.<br />
Oder, um es modern auszudrücken, das „Air Traffic<br />
Management.“ Dabei ist es gerade hier von besonderer Bedeutung,<br />
dass die Daten nicht verseucht und die Datenverbindungen<br />
besonders sicher gestaltet sind. Das sind sie<br />
auch. Behauptet zum Beispiel die DFS. Denn schließlich handelt<br />
es sich dabei um geschlossene Systeme. Da kommt niemand<br />
rein und übers internet schon gar keiner. Hacker müssen<br />
draußen bleiben.