als PDF - Deutscher Fluglärmdienst eV
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der flugleiter 2012/02 Dispatch<br />
38<br />
Lufthansa Cargo<br />
Flight Operations Control & Dispatch<br />
So wie bei der Lufthansa haben wir bei der LCAG natürlich<br />
die gleichen Grundvoraussetzungen und Aufgaben wie bei<br />
der „Mutter“ und nützen sehr ähnliche Tools für unsere Aufgaben:<br />
eine sichere, ökonomisch sinnvolle, pünktliche und<br />
störungsfreie Operation.<br />
Die Abteilungen Verkehrsleiter und der Flugdienstberater<br />
sind allerdings nicht voneinander getrennt, hier können alle<br />
Kollegen beide Bereiche besetzen, welches bei der Größe<br />
des Betriebes natürlich Sinn macht und Flexibilität im Dienstplan<br />
schafft. Nach 4 Jahren Dispatchtätigkeit kann man <strong>als</strong><br />
Verkehrsleiter ausgebildet werden. Momentan gibt es nur 2<br />
Kollegen, die ihre Ausbildung zum Verkehrsleiter noch vor<br />
sich haben.<br />
Wir alle haben eine LBA Lizenz, arbeiten allerdings völlig<br />
selbstständig – es gibt keinen Schichtleiter. Die Kommunikation<br />
untereinander ist bei uns extrem wichtig. 18 Kolleginnen<br />
und Kollegen arbeiten auch bei der Cargo im 24-Stunden<br />
Betrieb, davon jeweils 2 Dispatcher und 1 Verkehrsleiter pro<br />
Schicht. Jeder Flugplan wird manuell berechnet, automatisch<br />
geht es hier gar nicht. Der Grund dafür ist, dass bei der<br />
LCAG das Fehlen oder späte Anliefern einer Palette eben<br />
schon eine Gewichtsänderung von mehreren Tonnen ausmachen<br />
kann. Auch wenn bei der Beladung am Ende eine<br />
Palette einfach nicht passt – alles erfordert eine sofortige<br />
Neuberechnung. Jedes zu viel berechnete Kilo erhöht den<br />
✈ Mission Control Center James Blair NASA.<br />
Auch dort wird Dispatch benötigt.<br />
Spritverbrauch unnötig und belastet die Umwelt, gleichzeitig<br />
sind die Belastungen für das Flugzeug durch höheres Gewicht<br />
unnötig hoch.<br />
Bei der LCAG wird auch kurzfristig auf Kundennachfragen reagiert.<br />
Wird <strong>als</strong>o – <strong>als</strong> Beispiel – nicht nur an Verkehrstag 2<br />
sondern zusätzlich oder geändert an VT3 geflogen, bedeutet<br />
dies, dass auch die jeweiligen Verkehrsrechte erst einmal<br />
überprüft werden müssen, denn wir haben nicht für jeden<br />
Flug alle möglichen Überflugrechte und/oder Landerechte.<br />
Manche Länder erfordern eine Beantragungsvorlaufzeit von<br />
3 Arbeitstagen – kurzfristige Veränderungen sind <strong>als</strong>o nicht<br />
so einfach zu verwirklichen. Dann aus dem, was man hat, eine<br />
passende, ökonomische, sinnvolle und legale Strecke zu<br />
bauen – das sind unsere speziellen Herausforderungen.<br />
Bei uns wird noch viel in den Karten gearbeitet, um passende<br />
Strecken zu finden. Es sind oft spezielle Ein- und Ausflugspunkte<br />
einzuhalten, dann die jeweiligen Länderbestimmungen<br />
zu beachten, dabei noch die meteorologischen<br />
Gegebenheiten mit in die Planung einzubauen und schließlich<br />
dann auch die technischen Voraussetzungen unserer<br />
MD11 im Blick zu behalten. Es gibt Airways, die mit unserer<br />
MD11 einfach nicht beflogen werden dürfen.<br />
Für den jeweiligen im Dienst befindlichen Verkehrsleiter<br />
(VvD) ist die Aufgabe, möglichst für jeden Flug ein pünktliches<br />
Flugzeug bereit zu stellen. Fällt eines, aus welchen<br />
Gründen auch immer, aus, kann dieses Verspätungen bis zu<br />
mehreren Tagen nach sich ziehen. Es kann z.B. zu spät von der