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1/2013 - GdF Gewerkschaft der Flugsicherung eV

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<strong>der</strong> flugleiter <strong>2013</strong>/01 Recht<br />

16<br />

tisch <strong>der</strong> DFS zu tariflichen Zugeständnissen bereit sein dürfte.<br />

Die tarifliche Entwicklung, die die Arbeitsbedingungen<br />

<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>GdF</strong> bei <strong>der</strong> DFS, aber auch bei den übrigen<br />

Arbeitgebern seit dem jeweiligen Erscheinen <strong>der</strong> <strong>GdF</strong><br />

genommen haben, wäre damit vorerst beendet.<br />

Und es könnte noch schlimmer kommen: Die bisherige Entwicklung<br />

könnte nicht nur gestoppt, sie könnte von <strong>der</strong> nunmehr<br />

handelnden <strong>Gewerkschaft</strong> sogar umgekehrt werden.<br />

Grundsätzlich lösen die Tarifverträge dieser <strong>Gewerkschaft</strong><br />

zwar nur bei ihren Mitglie<strong>der</strong>n die nachwirkenden <strong>GdF</strong>-<br />

Regelungen ab. An<strong>der</strong>s ist dies jedoch dann, wenn nach den<br />

Regelungen im Arbeitsvertrag für das Arbeitsverhältnis die<br />

in dem Unternehmen geltenden Tarifverträge in ihrer jeweiligen<br />

Fassung gelten. Gerade in jüngeren Arbeitsverträgen ist<br />

dies die Regel. In diesem Fall würden die neuen, von <strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>GdF</strong> nachfolgenden <strong>Gewerkschaft</strong> abgeschlossenen Tarifverträge<br />

Bestandteil des Arbeitsverhältnisses all <strong>der</strong>jenigen<br />

Arbeitnehmer werden, die eine <strong>der</strong>artige Klausel im Arbeitsvertrag<br />

stehen haben. Dann würden die nur noch nachwirkenden<br />

<strong>GdF</strong>-Tarifverträge hierdurch abgelöst.<br />

Nicht ganz einfach, das Ganze. Wesentlich ist jedoch folgendes:<br />

Für den Fall einer Auflösung <strong>der</strong> <strong>GdF</strong> sind die von ihr<br />

abgeschlossenen Tarifverträge nicht „in Stein gemeißelt“.<br />

Abhängig von den konkreten Umständen bei dem jeweiligen<br />

Arbeitgeber können die Regelungen vielmehr durch Tarifvereinbarungen<br />

einer <strong>der</strong> <strong>GdF</strong> nachfolgenden <strong>Gewerkschaft</strong> abgelöst<br />

werden. Eine <strong>Gewerkschaft</strong> zu gründen, ist bekanntlich<br />

kein ganz einfaches Unterfangen, so dass damit zu<br />

MAILBOX<br />

Sehr geehrter herr Kästner,<br />

herzlichen Dank für Ihren Kommentar hinsichtlich meines<br />

Beitrags über die B727. Es ist ein Kreuz mit den Bezeichnungen<br />

o<strong>der</strong> genauer mit den Bezeichnungen <strong>der</strong> jeweiligen Version<br />

<strong>der</strong> frühen Boeingjets. Eigentlich haben Sie Recht. Als<br />

die ersten B727 auf den Markt kamen, wurde die Lufthansaversion<br />

als B727-30 bezeichnet. Wobei die 30 eigentlich nur<br />

die „Kundennummer“ <strong>der</strong> Lufthansa (und <strong>der</strong> damaligen<br />

Condor) bei Boeing ist.<br />

rechnen ist, dass die <strong>der</strong> <strong>GdF</strong> nachfolgende <strong>Gewerkschaft</strong> im<br />

Zweifel eine bereits etablierte <strong>Gewerkschaft</strong> wie ver.di wäre.<br />

Eine Auflösung <strong>der</strong> <strong>GdF</strong> würde bei <strong>der</strong> DFS und den übrigen<br />

Tarifpartnern <strong>der</strong> <strong>GdF</strong> die bisherige tarifvertragliche Entwicklung<br />

stoppen, wenn nicht gar umkehren.<br />

Die Gründung einer „<strong>GdF</strong> 2.0“ dürfte zu spät kommen, um<br />

diese Entwicklung zu verhin<strong>der</strong>n: Die <strong>GdF</strong> hat 10 Jahre benötigt,<br />

um den heutigen tarifvertraglichen Status in <strong>der</strong> <strong>Flugsicherung</strong><br />

zu erreichen. Selbst wenn es gelänge, sich in je<strong>der</strong><br />

Hinsicht wie<strong>der</strong> genau so aufzustellen wie zuvor die <strong>GdF</strong>,<br />

dürfte dann mit ver.di bereits eine an<strong>der</strong>e <strong>Gewerkschaft</strong> den<br />

Platz eingenommen haben. Die Situation entspräche <strong>der</strong> von<br />

2004. Eine Auflösung <strong>der</strong> <strong>GdF</strong> bedeutet im schlimmsten Fall<br />

somit tarifvertraglich nichts an<strong>der</strong>es als eine Zeitreise 10 Jahre<br />

in die Vergangenheit.<br />

„Geschichte wie<strong>der</strong>holt sich nicht, es sei denn als Farce“,<br />

soll Karl Marx gesagt haben. Die <strong>GdF</strong> tut <strong>der</strong>zeit auf juristischer<br />

und auf (tarif)politischer Ebene alles dafür, dass die<br />

Klagen erfolglos bleiben und ein <strong>der</strong>artiges Szenario gar<br />

nicht erst eintritt. Denn eine Auflösung <strong>der</strong> <strong>GdF</strong> wäre mehr<br />

als eine Farce, sie wäre für die Beschäftigten in <strong>der</strong> <strong>Flugsicherung</strong><br />

ein echter Flurschaden in <strong>der</strong> Tariflandschaft.<br />

David Schäfer<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />

Rechtsanwälte Weißmantel & Vogelsang<br />

Bremen/ Frankfurt<br />

Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite wurde die erste Serie in diversen Publikationen<br />

als B727-100 bezeichnet, wodurch die B727-30<br />

dann zur B727-130 mutierte. Und stand ich vor dem Dilemma,<br />

welche Version ich nun wählen sollte. Und habe mich<br />

dann für B727-130 entschieden. Wenn ich Sie dabei ein wenig<br />

verwirrt habe, dann bitte ich um Nachsicht. Vielleicht hätte<br />

ich in meinem Beitrag ja auf diese Problematik hinweisen<br />

sollen.<br />

Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite freut es mich, dass Ihnen mein Beitrag<br />

gefallen hat.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Werner Fischbach

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