1/2013 - GdF Gewerkschaft der Flugsicherung eV
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<strong>der</strong> flugleiter <strong>2013</strong>/01 Recht<br />
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tisch <strong>der</strong> DFS zu tariflichen Zugeständnissen bereit sein dürfte.<br />
Die tarifliche Entwicklung, die die Arbeitsbedingungen<br />
<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>GdF</strong> bei <strong>der</strong> DFS, aber auch bei den übrigen<br />
Arbeitgebern seit dem jeweiligen Erscheinen <strong>der</strong> <strong>GdF</strong><br />
genommen haben, wäre damit vorerst beendet.<br />
Und es könnte noch schlimmer kommen: Die bisherige Entwicklung<br />
könnte nicht nur gestoppt, sie könnte von <strong>der</strong> nunmehr<br />
handelnden <strong>Gewerkschaft</strong> sogar umgekehrt werden.<br />
Grundsätzlich lösen die Tarifverträge dieser <strong>Gewerkschaft</strong><br />
zwar nur bei ihren Mitglie<strong>der</strong>n die nachwirkenden <strong>GdF</strong>-<br />
Regelungen ab. An<strong>der</strong>s ist dies jedoch dann, wenn nach den<br />
Regelungen im Arbeitsvertrag für das Arbeitsverhältnis die<br />
in dem Unternehmen geltenden Tarifverträge in ihrer jeweiligen<br />
Fassung gelten. Gerade in jüngeren Arbeitsverträgen ist<br />
dies die Regel. In diesem Fall würden die neuen, von <strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>GdF</strong> nachfolgenden <strong>Gewerkschaft</strong> abgeschlossenen Tarifverträge<br />
Bestandteil des Arbeitsverhältnisses all <strong>der</strong>jenigen<br />
Arbeitnehmer werden, die eine <strong>der</strong>artige Klausel im Arbeitsvertrag<br />
stehen haben. Dann würden die nur noch nachwirkenden<br />
<strong>GdF</strong>-Tarifverträge hierdurch abgelöst.<br />
Nicht ganz einfach, das Ganze. Wesentlich ist jedoch folgendes:<br />
Für den Fall einer Auflösung <strong>der</strong> <strong>GdF</strong> sind die von ihr<br />
abgeschlossenen Tarifverträge nicht „in Stein gemeißelt“.<br />
Abhängig von den konkreten Umständen bei dem jeweiligen<br />
Arbeitgeber können die Regelungen vielmehr durch Tarifvereinbarungen<br />
einer <strong>der</strong> <strong>GdF</strong> nachfolgenden <strong>Gewerkschaft</strong> abgelöst<br />
werden. Eine <strong>Gewerkschaft</strong> zu gründen, ist bekanntlich<br />
kein ganz einfaches Unterfangen, so dass damit zu<br />
MAILBOX<br />
Sehr geehrter herr Kästner,<br />
herzlichen Dank für Ihren Kommentar hinsichtlich meines<br />
Beitrags über die B727. Es ist ein Kreuz mit den Bezeichnungen<br />
o<strong>der</strong> genauer mit den Bezeichnungen <strong>der</strong> jeweiligen Version<br />
<strong>der</strong> frühen Boeingjets. Eigentlich haben Sie Recht. Als<br />
die ersten B727 auf den Markt kamen, wurde die Lufthansaversion<br />
als B727-30 bezeichnet. Wobei die 30 eigentlich nur<br />
die „Kundennummer“ <strong>der</strong> Lufthansa (und <strong>der</strong> damaligen<br />
Condor) bei Boeing ist.<br />
rechnen ist, dass die <strong>der</strong> <strong>GdF</strong> nachfolgende <strong>Gewerkschaft</strong> im<br />
Zweifel eine bereits etablierte <strong>Gewerkschaft</strong> wie ver.di wäre.<br />
Eine Auflösung <strong>der</strong> <strong>GdF</strong> würde bei <strong>der</strong> DFS und den übrigen<br />
Tarifpartnern <strong>der</strong> <strong>GdF</strong> die bisherige tarifvertragliche Entwicklung<br />
stoppen, wenn nicht gar umkehren.<br />
Die Gründung einer „<strong>GdF</strong> 2.0“ dürfte zu spät kommen, um<br />
diese Entwicklung zu verhin<strong>der</strong>n: Die <strong>GdF</strong> hat 10 Jahre benötigt,<br />
um den heutigen tarifvertraglichen Status in <strong>der</strong> <strong>Flugsicherung</strong><br />
zu erreichen. Selbst wenn es gelänge, sich in je<strong>der</strong><br />
Hinsicht wie<strong>der</strong> genau so aufzustellen wie zuvor die <strong>GdF</strong>,<br />
dürfte dann mit ver.di bereits eine an<strong>der</strong>e <strong>Gewerkschaft</strong> den<br />
Platz eingenommen haben. Die Situation entspräche <strong>der</strong> von<br />
2004. Eine Auflösung <strong>der</strong> <strong>GdF</strong> bedeutet im schlimmsten Fall<br />
somit tarifvertraglich nichts an<strong>der</strong>es als eine Zeitreise 10 Jahre<br />
in die Vergangenheit.<br />
„Geschichte wie<strong>der</strong>holt sich nicht, es sei denn als Farce“,<br />
soll Karl Marx gesagt haben. Die <strong>GdF</strong> tut <strong>der</strong>zeit auf juristischer<br />
und auf (tarif)politischer Ebene alles dafür, dass die<br />
Klagen erfolglos bleiben und ein <strong>der</strong>artiges Szenario gar<br />
nicht erst eintritt. Denn eine Auflösung <strong>der</strong> <strong>GdF</strong> wäre mehr<br />
als eine Farce, sie wäre für die Beschäftigten in <strong>der</strong> <strong>Flugsicherung</strong><br />
ein echter Flurschaden in <strong>der</strong> Tariflandschaft.<br />
David Schäfer<br />
Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />
Rechtsanwälte Weißmantel & Vogelsang<br />
Bremen/ Frankfurt<br />
Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite wurde die erste Serie in diversen Publikationen<br />
als B727-100 bezeichnet, wodurch die B727-30<br />
dann zur B727-130 mutierte. Und stand ich vor dem Dilemma,<br />
welche Version ich nun wählen sollte. Und habe mich<br />
dann für B727-130 entschieden. Wenn ich Sie dabei ein wenig<br />
verwirrt habe, dann bitte ich um Nachsicht. Vielleicht hätte<br />
ich in meinem Beitrag ja auf diese Problematik hinweisen<br />
sollen.<br />
Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite freut es mich, dass Ihnen mein Beitrag<br />
gefallen hat.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Werner Fischbach