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Aus der Vergangenheit für die Zukunft lernen

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Da ein großer Teil <strong>der</strong> Rehabilitanden in einem Internat<br />

untergebracht werden muß, gehört <strong>die</strong>ses einschl. <strong>der</strong><br />

notwendigen Freizeitbereiche selbstverständlich auch zu<br />

einem kompletten Berufsbildungswerk.<br />

Berufsfi ndung und Arbeitserprobung, Berufsvorbereitung<br />

sind unverzichtbare Bestandteile.<br />

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist <strong>die</strong> Berufsschule. In den<br />

Grundsätzen wird hierzu folgendes festgelegt: Wegen <strong>der</strong><br />

vielfältigen Probleme <strong>der</strong> berufl ichen Bildung Behin<strong>der</strong>ter<br />

und den damit verbundenen son<strong>der</strong>pädagogischen Aufgaben<br />

ist es erfor<strong>der</strong>lich, dass jedes Berufsbildungswerk<br />

eine entsprechende zugeordnete Son<strong>der</strong>berufsschule hat.<br />

Diese Schulen sind ein integrierter Bestandteil <strong>der</strong> beruflichen<br />

Rehabilitation jugendlicher Behin<strong>der</strong>ter.<br />

Diese Grundsätze <strong>für</strong> Berufsbildungswerke bildeten nun<br />

<strong>die</strong> Grundlage <strong>für</strong> alle weiteren Einrichtungen <strong>die</strong> im<br />

Laufe <strong>der</strong> Jahre beantragt wurden. Lei<strong>der</strong> hielten sich <strong>die</strong><br />

Kostenträger nicht immer an <strong>die</strong>sen Regelungen und<br />

trafen insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich <strong>der</strong> Platzkapazitäten,<br />

<strong>der</strong> Internatsgrößen und <strong>der</strong> Berufsschulen oftmals recht<br />

willkürlich erscheinende Entscheidungen. Gerade in<br />

<strong>der</strong> ersten Aufb auphase etwa bis 1985 mögen manche<br />

Beschlüsse auch mit fehlenden Bedarfszahlen zusammenhängen,<br />

siehe Ziff er 8 – Einheitliche Statistik – des<br />

Aktionsprogramms von 1970, nachvollziehbar sind sie<br />

allerdings oftmals nicht und haben in späteren Jahren<br />

auf <strong>die</strong> wirtschaftliche Situation vieler Berufsbildungswerke<br />

ungeahnte negative <strong>Aus</strong>wirkungen gehabt. Die<br />

wirtschaftliche Größe von 300 <strong>Aus</strong>bildungsplätzen gleichzusetzen<br />

mit einem Internatsbedarf von ebenfalls 300<br />

Plätzen entsprach in keiner Weise <strong>der</strong> Realität. Etwa 30 %<br />

weniger Internatsplätze wären vielfach auch ausreichend<br />

gewesen.<br />

Abgewichen von den Vorgaben bzw. eine an<strong>der</strong>e Interpretation<br />

fand bei <strong>der</strong> Berufsschule Anwendung. Nur<br />

ein geringer Teil <strong>der</strong> Berufsbildungswerke bekam auch<br />

direkt in <strong>der</strong> Einrichtung eine Berufsschule fi nanziert. In<br />

vielen Fällen wurde aber aus fi nanziellen Gründen <strong>die</strong><br />

För<strong>der</strong>ung einer Berufsschule abgelehnt. Es reichte auch<br />

aus, wenn <strong>die</strong> Beschulung z.B. durch eine ortsansässige<br />

Berufsschule nachgewiesen werden konnte.<br />

Für das offi zielle Entstehen <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong><br />

Berufsbildungswerke sind <strong>die</strong>se Grundsätze ebenfalls<br />

von großer Bedeutung. Unter III. wird <strong>die</strong> Zusammenarbeit<br />

mit Behörden und Institutionen, mit den Eltern und<br />

mit dem <strong>Aus</strong>zubildenden selbst beschrieben. Die Ziff er<br />

4. lautet: „Gegenseitige Zusammenarbeit <strong>der</strong> Berufsbildungswerke“:<br />

Die Berufsbildungswerke erfüllen eine<br />

eigenständige Aufgabe in <strong>der</strong> berufl ichen Bildung und<br />

Rehabilitation. Gegenseitiger Erfahrungsaustausch und<br />

enge Zusammenarbeit im Rahmen <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>der</strong> Berufsbildungswerke sind notwendig, um <strong>die</strong><br />

gemeinsamen Ziele zu erreichen, zu koordinieren und<br />

weiter zu entwickeln.<br />

Die Struktur <strong>die</strong>ser Grundsätze fi ndet auch in den Rahmenstellenplänen<br />

ihren Nie<strong>der</strong>schlag.<br />

Alle genannten Personen engagierten sich <strong>für</strong> ihre<br />

Einrichtungen mit gleichem Einsatz, aber auch <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

künftige Arbeitsgemeinschaft. Hier wird ein weiterer<br />

Grund <strong>für</strong> das Funktionieren <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft,<br />

ohne Übertragung rechtlicher Kompetenzen durch ihre<br />

Mitglie<strong>der</strong>, erkennbar. Neben den Einrichtungen waren<br />

sie ebenso in den Wohlfahrtsverbänden aktiv und<br />

konnten auf <strong>die</strong>se Weise sowohl verbandspolitische<br />

Interessen als auch <strong>die</strong> Interessen ihrer Einrichtungsträger<br />

nachhaltig vertreten. Diese Ämterdoppelung führte<br />

im Laufe <strong>der</strong> Jahre dazu, dass <strong>die</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong><br />

Berufsbildungswerke sich langsam lösen konnte von den<br />

Wohlfahrtsverbänden und sich zu einer eigenständigen<br />

Verbandseinheit entwickelte. Bis hier war es aber noch<br />

ein langer Weg.<br />

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