17.04.2013 Aufrufe

Aus der Vergangenheit für die Zukunft lernen

Aus der Vergangenheit für die Zukunft lernen

Aus der Vergangenheit für die Zukunft lernen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2. Unternehmensverband<br />

(Verband <strong>der</strong> sozialen Unternehmen BBW)<br />

2.1 Vorläufi ge Defi nition<br />

Die BBW, <strong>die</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Verbands <strong>der</strong> sozialen<br />

Unternehmen BBW sind, verstehen sich ausdrücklich<br />

als soziale Unternehmen. Sie wollen in <strong>die</strong>sem<br />

Sinn unternehme risch handeln. In ihrem Unternehmensverband<br />

schließen sie sich zusammen, um<br />

ge meinsam ihre Interessen bezogen auf rehabilitationsspezifi<br />

sche soziale Dienstleis tungen vertreten zu<br />

können. Der Verband <strong>der</strong> sozialen Unternehmen BBW<br />

ist also <strong>der</strong> gewollte Zusammenschluss aller Berufsbildungswerke<br />

mit dem Ziel, ihre gemeinsamen<br />

Interessen gegenüber an<strong>der</strong>en Gruppen eff ektiver<br />

gestalten zu können.<br />

2.2 Mögliche Verbandsstruktur<br />

Grundsätzlich kann <strong>der</strong> Unternehmensverband <strong>die</strong><br />

Strukturen <strong>der</strong> BAG BBW überneh men. Um <strong>die</strong> Interessenvertretung<br />

möglichst effi zient wahrnehmen zu<br />

können, müs sen <strong>die</strong> Träger <strong>der</strong> BBW, falls sie nicht ohnehin<br />

Mitglied in <strong>der</strong> BAG BBW sind, in <strong>die</strong> Struktur<br />

des Unternehmensverbands sachgerecht integriert<br />

werden. Dies bezieht sich insbeson<strong>der</strong>e auf <strong>die</strong> Frage<br />

<strong>der</strong> Verbindlichkeit von Beschlüssen von Gremien des<br />

Un ternehmensverbands. Die Wirksamkeit des Unternehmensverbands<br />

hängt auch davon ab, dass <strong>die</strong> <strong>für</strong><br />

alle Mitglie<strong>der</strong> verbindlichen Beschlüsse solidarisch<br />

umgesetzt wer den. In abweichenden Fällen müssen<br />

Sanktionsmöglichkeiten bestehen.<br />

2.3 Position unseres Unternehmensverbands<br />

Die Wirkung des Unternehmensverbands nach innen<br />

und außen wird bestimmt durch <strong>die</strong> Positionen, <strong>die</strong><br />

<strong>der</strong> Unternehmensverband gegenüber den tragenden<br />

Berufsbil dungswerken und seiner Träger nach innen<br />

einnimmt bzw. gegenüber externen Stel len nach außen.<br />

Dabei handelt es sich insbeson<strong>der</strong>e um Stellen<br />

bezogen auf <strong>die</strong> Re hapolitik, <strong>die</strong> Rehaverwaltung, <strong>die</strong><br />

Fachverbände, <strong>die</strong> Spitzenverbände <strong>der</strong> freien Wohlfahrtpfl<br />

ege und sonstige Partner (wie z. B. Kommune)<br />

und nicht zu letzt <strong>die</strong> fachliche und allgemeine<br />

Öff entlichkeit. Die jetzt gültige Satzung <strong>der</strong> BAG BBW<br />

re gelt über weite Strecken jene Sachverhalte, <strong>die</strong> im<br />

obigen Sinn durch <strong>die</strong> Mitglie<strong>der</strong> versammlung, den<br />

Vorstand, <strong>die</strong> vom Vorstand eingesetzten Arbeitsgremien<br />

und <strong>die</strong> Geschäftsstelle zu erledigen sind.<br />

Schnelles, autorisiertes und sachgerechtes Handeln<br />

wird dann hinterfragbar, wenn <strong>der</strong> Vorstand auf <strong>die</strong><br />

Zustimmung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>ver sammlung, also <strong>die</strong><br />

Zustimmung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> und <strong>die</strong>se wie<strong>der</strong>um auf<br />

<strong>die</strong> Abstim mung mit ihrem Träger angewiesen sind.<br />

Deshalb schlagen wir vor, <strong>die</strong> jetzige Kon struktion<br />

dahingehend weiterzuentwickeln, dass <strong>der</strong> Vorstand<br />

handlungsfähiger wird. Das ist nur dann möglich,<br />

wenn <strong>die</strong> Zustimmungswege kürzer werden. Dies<br />

setzt vor aus, dass einerseits <strong>die</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

Rechte an den Vorstand abgibt und <strong>die</strong><br />

Träger an<strong>der</strong>erseits wirkungsvoller als bisher in <strong>die</strong><br />

Meinungsbildung, Entschei dungsfi ndung und <strong>die</strong><br />

Willensbildung einbezogen werden.<br />

Die Verbesserung <strong>der</strong> Wirksamkeit in <strong>der</strong> eben<br />

beschriebenen Weise bildet <strong>die</strong> Voraus setzung, auch<br />

nach außen noch wirkungsvoller handeln zu können.<br />

Die in den letz ten Jahren eingerichteten Arbeitsinstrumente<br />

reichen grundsätzlich aus. Angeregt wird<br />

eine weitere Professionalisierung <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

(Verwaltung) und <strong>der</strong> ent sprechend notwendigen<br />

„Politischen Kontrolle durch den Vorsitzenden/den<br />

Vor stand” und dann natürlich auch <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung.<br />

Selbstverständlich ist <strong>die</strong> weiterentwickelte<br />

Aufstellung <strong>der</strong> BAG BBW hin zu einem<br />

Verband <strong>der</strong> sozialen Unternehmen BBW insbeson<strong>der</strong>e<br />

mit <strong>der</strong> Rehalandschaft zu kommunizieren.<br />

Ent scheidend wird aber sein, dass im Sinne <strong>der</strong> oben<br />

41

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!