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Aus der Vergangenheit für die Zukunft lernen

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Die Einfl ussnahme <strong>der</strong> Verbände wird erneut deutlich im<br />

§ 11, Absatz 1. – Der Vorstand – Die Spitzenverbände <strong>der</strong><br />

Freien Wohlfahrtspfl ege, Bundesträgerverbände sowie<br />

öff entliche Träger können je 1 Vertreter entsenden, sofern<br />

ein Berufsbildungswerk zu ihnen gehört.<br />

Auch <strong>die</strong> enge Anbindung an das BMA und <strong>die</strong> Bundesanstalt<br />

<strong>für</strong> Arbeit ist nicht zu übersehen. Unter § 9, Abs.<br />

5 – Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung - wird geregelt: Das<br />

Bundesministerium <strong>für</strong> Arbeit und Sozialordnung und<br />

Bundesanstalt <strong>für</strong> Arbeit können zur Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

Vertreter mit beraten<strong>der</strong> Stimme entsenden.<br />

Von 1972 (vorläufi ge Arbeitsgemeinschaft) bis zu <strong>die</strong>ser<br />

Satzung wurden zusätzlich folgende Mitglie<strong>der</strong> aufgenommen:<br />

1973 – Wittekindshof, Bad Oeynhausen, BBW Bethel, BBW<br />

Jugendhof, Kirchseeon, Kath. Jugend<strong>für</strong>sorge Regensburg,<br />

Paulinenpfl ege Winnenden, BBW Nürnberg, Reichsbund<br />

BBW Bremen,<br />

1974 – BBW Würzburg,<br />

Die Zusammenarbeit innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />

entwickelte sich sehr gut. Es kamen immer mehr neue<br />

Mitglie<strong>der</strong> hinzu. Die vorgenannte Teilnahme <strong>der</strong> Politik<br />

und <strong>der</strong> Kostenträger an <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

wurde anfangs als gute Möglichkeit des gemeinsamen<br />

<strong>Aus</strong>tauschs und Verbesserung <strong>der</strong> Zusammenarbeit<br />

gesehen; führte aber ebenso zur Bevormundung und<br />

Abhängigkeit <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft wie <strong>die</strong> Regelungen<br />

mit den Spitzenverbänden. Es dauerte nur einige<br />

Jahre und bereits Ende 1979 wurde nach einer Gesprächsmöglichkeit<br />

<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung,<br />

aber ohne Beteiligung <strong>der</strong> Kostenträger<br />

und Verbände, gesucht. Da <strong>die</strong> Satzung nicht kurzfristig<br />

geän<strong>der</strong>t werden und noch viel weniger <strong>die</strong> Freunde <strong>der</strong><br />

Arbeitsgemeinschaft von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

ausgeladen werden konnten; wurde zunächst provisorisch<br />

eine Zusammenkunft <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> Berufsbil-<br />

dungswerke außerhalb des Protokolls vor <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung organisiert (Geburtsstunde <strong>der</strong><br />

Leiterkonferenz).<br />

Ein weiterer Meilenstein in <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Berufsbildungswerke<br />

konnte mit <strong>der</strong> Vereinbarung eines vorläufi<br />

gen Rahmenstellenplanes gesetzt werden.<br />

10. August 1977<br />

Veröff entlichung <strong>der</strong> vorläufi gen Rahmenstellenpläne <strong>für</strong><br />

Berufsbildungswerke<br />

durch <strong>die</strong> Bundesanstalt <strong>für</strong> Arbeit<br />

Die Rahmenstellenpläne sind mit dem Bundesministerium<br />

<strong>für</strong> Arbeit und Sozialordnung abgestimmt und sind<br />

ausschließlich als Orientierungshilfen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einrichtungen<br />

und <strong>die</strong> Dienststellen <strong>der</strong> Bundesanstalt <strong>für</strong><br />

Arbeit mit För<strong>der</strong>ungsfragen an<strong>der</strong>erseits zu verstehen.<br />

Die Rahmenstellenpläne haben zwei Schwerpunkte<br />

1. <strong>für</strong> Berufsbildungswerke mit überwiegend Körperbehin<strong>der</strong>ten<br />

2. <strong>für</strong> Berufsbildungswerke mit überwiegend Lernbehin<strong>der</strong>ten<br />

Anmerkungen: Die Vorläufi gkeit wurde bis heute nicht<br />

verän<strong>der</strong>t. Es wurden das Tarifwerk BAT und <strong>die</strong> AVR als<br />

Vergütungsregelungen anerkannt.<br />

Die Bemessungsgrundlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> wirtschaftliche Größe<br />

eines Berufsbildungswerkes (siehe Grundsätze <strong>für</strong> BBW<br />

– 300 Plätze) wurden verän<strong>der</strong>t. Bei einem BBW mit überwiegend<br />

Körperbehin<strong>der</strong>ten wurde jetzt von rund 360<br />

<strong>Aus</strong>zubildenden und bei einem BBW mit überwiegend<br />

Lernbehin<strong>der</strong>ten von rund 330 <strong>Aus</strong>zubildenden ausgegangen.<br />

Die Struktur und <strong>die</strong> Stellenausstattung <strong>der</strong> Rahmenstel-<br />

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