2 Haftungsausschluss: Sämtliche Angaben in diesem Werk ... - Geberit
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1 Hygiene <strong>in</strong> der Haus<strong>in</strong>stallation – Tr<strong>in</strong>kwasserschutz ist Gesundheitsschutz<br />
1.1 E<strong>in</strong>führung<br />
1.1 E<strong>in</strong>führung<br />
Tr<strong>in</strong>kwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und Körperpflegemittel. Es wird deshalb ständig kontrolliert und<br />
muss höchste Qualitätsanforderungen erfüllen. Seit vor über 100 Jahren der Zusammenhang zwischen Seuchenausbrüchen<br />
und durch Abwasser verunre<strong>in</strong>igtes Tr<strong>in</strong>kwasser erkannt wurde, s<strong>in</strong>d Mediz<strong>in</strong>er, Wissenschaftler und<br />
Techniker um e<strong>in</strong>e hygienisch sichere Tr<strong>in</strong>kwasserqualität bemüht.<br />
Die grundlegenden Anforderungen an die Qualität von Tr<strong>in</strong>kwasser s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Deutschland <strong>in</strong> der Tr<strong>in</strong>kwasserverordnung<br />
[16] festgelegt. Die Verordnung def<strong>in</strong>iert: „Tr<strong>in</strong>kwasser ist alles Wasser, das im häuslichen Bereich zum<br />
Tr<strong>in</strong>ken und für andere Lebensmittelzwecke, zur Körperpflege und -re<strong>in</strong>igung sowie zur Re<strong>in</strong>igung von Gegenständen,<br />
die nicht nur vorübergehend mit Lebensmitteln oder dem menschlichen Körper <strong>in</strong> Kontakt kommen,<br />
bestimmt ist.“ Tr<strong>in</strong>kwasser muss frei se<strong>in</strong> von vermeidbaren Verunre<strong>in</strong>igungen und beim Verbraucher <strong>in</strong> e<strong>in</strong>wandfreiem<br />
Zustand, gesundheitlich unbedenklich, farblos, klar, kühl, geruchlos und ohne anormalen Geschmack, zu<br />
entnehmen und zu verbrauchen se<strong>in</strong>.<br />
Zur Erreichung des Qualitätsziels der Verordnung ist <strong>in</strong>sbesondere die E<strong>in</strong>haltung der allgeme<strong>in</strong> anerkannten<br />
Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) von größter Bedeutung. Darunter ist nach [6] zu verstehen: „E<strong>in</strong>e ausdrückliche<br />
gesetzliche Def<strong>in</strong>ition der a. a. R. d. T. gibt es nach vorliegenden Erkenntnissen nicht. Zu verstehen s<strong>in</strong>d die<br />
a. a. R. d. T. als technische Festlegungen für Verfahren, E<strong>in</strong>richtungen und Betriebsweisen, die nach vorherrschender<br />
Ansicht der entsprechenden Fachkreise zum Erreichen des vorgegebenen Ziels geeignet s<strong>in</strong>d, im<br />
Rahmen der Zielvorgaben unter Verhältnismäßigkeitsaspekten wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen<br />
und die sich <strong>in</strong> der Praxis allgeme<strong>in</strong> bewährt haben oder deren Bewährung nach herrschender Auffassung <strong>in</strong><br />
überschaubarer Zeit bevorsteht.“ Die Beachtung der a. a. R. d. T. gilt auch für die Errichtung und den Betrieb der<br />
Haus<strong>in</strong>stallation, die <strong>in</strong> der Tr<strong>in</strong>kwV 2001 als eigenständige Wasserversorgungsanlage def<strong>in</strong>iert ist.<br />
Nach § 3 Nummer 3 der Tr<strong>in</strong>kwV 2001 „s<strong>in</strong>d Haus<strong>in</strong>stallationen“ für Tr<strong>in</strong>kwasser (= Tr<strong>in</strong>kwasser-Installationen)<br />
„die Gesamtheit der Rohrleitungen, Armaturen und Geräte, die sich zwischen dem Punkt der Entnahme von<br />
Wasser für den menschlichen Gebrauch und dem Punkt der Übergabe von Wasser aus e<strong>in</strong>er Wasserversorgungsanlage<br />
(…) an den Verbraucher bef<strong>in</strong>det.“<br />
Zweck und Beschaffenheit von Haus<strong>in</strong>stallationen für Tr<strong>in</strong>kwasser sowie die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben<br />
liegen ausschließlich <strong>in</strong> der Verantwortung des jeweiligen Haus- oder Wohnungseigners bzw. -betreibers. Für den<br />
Betreiber ergeben sich hieraus Konsequenzen im H<strong>in</strong>blick auf die geforderte Verkehrssicherungspflicht und h<strong>in</strong>sichtlich<br />
se<strong>in</strong>er Verantwortung im Falle des Auftretens von wasserbed<strong>in</strong>gten Erkrankungen oder Gesundheitsstörungen.<br />
Jeder Betreiber von Haus<strong>in</strong>stallationssystemen ist schon auf Grund der Verkehrssicherungspflicht gehalten, die<br />
Benutzer von Haus<strong>in</strong>stallationsanlagen vor Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung<br />
h<strong>in</strong>ausgehen (VDI 6023 Blatt 1, Juli 2006 [23]).<br />
Die Haus<strong>in</strong>stallation für Tr<strong>in</strong>kwasser beg<strong>in</strong>nt unmittelbar nach der Wasserübergabestelle des Wasserversorgungsunternehmens<br />
(WVU) im Haus, <strong>in</strong> der Regel direkt h<strong>in</strong>ter dem Wasserzähler. Für die Hausanschlussleitung auf<br />
dem Grundstück e<strong>in</strong>schließlich Wasserzähler ist dagegen das WVU verantwortlich.<br />
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