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Eröffnungsbilanz der Gemeinde Biblis zum 01.01.2009

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Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

Bebaute Grundstücke<br />

Die Bewertung des Grund und Bodens orientiert sich grundsätzlich an <strong>der</strong> vorhandenen<br />

Nutzung. Ggf. vorhandene Nutzungs-, Verfügungs- o<strong>der</strong> Verwertungsbeschränkungen wurden<br />

berücksichtigt (z.B. Geh-, Leitungs-, Wegerechte u. ä.). Bewertet wird hier lediglich das<br />

Grundstück. Aufbauten wie Gebäude, Straßen, Wege, Plätze o<strong>der</strong> Denkmäler wurden<br />

separat unter <strong>der</strong> entsprechenden Bilanzposition erfasst.<br />

Grundstücke, die innerhalb <strong>der</strong> letzten fünf Jahre vor dem Bilanzstichtag angeschafft<br />

wurden, wurden mit tatsächlichen Anschaffungskosten bewertet.<br />

Grundstücke, die mehr als fünf Jahre vor Erstellung <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz angeschafft<br />

wurden, wurden grundsätzlich mit dem Bodenrichtwert angesetzt, soweit sich die tatsächlichen<br />

Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht o<strong>der</strong> nur mit unvertretbar hohem Aufwand<br />

ermitteln ließen. Hierbei wurden die Bodenrichtwerte des Jahres 2006 angesetzt. Im Zweifel<br />

wurde <strong>der</strong> Bodenrichtwert angesetzt, <strong>der</strong> sowohl <strong>der</strong> Grundstücksnutzung, als auch <strong>der</strong><br />

Grundstücklage am ehesten entspricht. Zur Ermittlung <strong>der</strong> Werte <strong>der</strong> Grundstücke für<br />

einbahnige Straßen wurden sich an den Richtlinien des Kreises Bergstraße orientiert.<br />

Für Grundstücke mit Hochspannungsleitungen wurde je nach individueller Einschätzung ein<br />

Wertabschlag von 5% bis 25% vorgenommen.<br />

Die Grundstücke, für die keine tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten o<strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>e, den Bodenrichtwerten vorrangig anwendbaren Werte mehr ermittelt werden konnten,<br />

wurden wie folgt bewertet:<br />

Nutzungsart<br />

11<br />

Bewertung<br />

in €/qm<br />

Gebäude- und Freiflächen, Bauplätze (überwiegend Bodenrichtwerte) 70,00 bis 325,00<br />

Gebäude- und Freiflächen mit Son<strong>der</strong>nutzung 20,00 bis 40,00<br />

Gebäude- & Freiflächen für Handel & Dienstleistungen und zu Erholung 1,60<br />

Flächen mit Abwasserbeseitigungs- und Elektrizitätsversorgungsanlagen 1,60 bis 2,00<br />

Straßen- und Gehwegflächen 1,60 bis 2,00<br />

Parkplatzflächen mit Aufbau 1,00 bis 2,00<br />

Sportplätze 1,60<br />

Tennisplatz 1,00<br />

Als grundstücksgleiche Rechte (Ebbaupachtgrundstücke) wurde das per Erbbaupacht genutzte<br />

Grundstück Bürgerzentrum erfasst und nach den Bodenrichtwerten bewertet. Hieraus<br />

ergibt sich ein Wert i.H.v. 344.320,00 €. Grundstücke mit vergebenen Erbbaurechten wurden<br />

wegen dem fehlenden wirtschaftlichen Eigentum als Erinnerungsposten mit einem Restwert<br />

von 0 € erfasst.<br />

Insgesamt hält die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> bebaute Grundstücke mit einem Gesamtwert von<br />

5.367.720,73 €.

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