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Eröffnungsbilanz der Gemeinde Biblis zum 01.01.2009

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Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

Aus den im Jahr 2009 insgesamt 8 Mitarbeitern, die das Blockmodell in Anspruch nehmen<br />

ergeben sich folgende Rückstellungsbeträge:<br />

Stand <strong>der</strong> Rückstellung<br />

<strong>zum</strong><br />

<strong>01.01.2009</strong><br />

Zuführung im<br />

laufenden<br />

Haushaltsjahr<br />

31<br />

Verwendung im<br />

laufenden<br />

Haushaltsjahr<br />

Stand <strong>der</strong><br />

Rückstellung <strong>zum</strong><br />

31.12.2009<br />

271.338,63 € 69.410,13 € 61.795,52 € 278.953,24 €<br />

Der Bestand an Rückstellungen <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong> wurde mit einem Wert von 271.338,89 € in<br />

die Eröffnungsbilanz aufgenommen.<br />

3.2 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen des Finanzausgleichs<br />

und von Steuerschuldverhältnissen (§ 39 Abs. 1 Nr. 7 GemHVO-Doppik)<br />

Der kommunale Finanzausgleich sichert in Deutschland den <strong>Gemeinde</strong>n und <strong>Gemeinde</strong>verbänden<br />

entsprechend Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz und dem hessischen Finanzausgleichsgesetz<br />

die finanziellen Grundlagen ihrer Selbstverwaltung. Er funktioniert durch die Zahlung<br />

einer Finanzausgleichsumlage durch die <strong>Gemeinde</strong>n an das Land, <strong>der</strong>en Mittel zusammen<br />

mit weiteren Landesmitteln unter den <strong>Gemeinde</strong>n wie<strong>der</strong> nach <strong>der</strong>en Steuerkraft aufgeteilt<br />

werden (sogenannte Schlüsselzuweisungen). Eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Steuerkraft wirkt sich<br />

jedoch erst auf die Schlüsselzuweisungen <strong>der</strong> Folgejahre aus. Gleichzeitig werden von den<br />

Landkreisen sogenannte Schul- und Kreisumlagen zur Finanzierung ihrer Aufgaben erhoben,<br />

die sich ebenfalls an <strong>der</strong> Steuerkraft <strong>der</strong> Vorjahre orientiert. Das Land Hessen erhebt eine<br />

sogenannte Gewerbesteuerumlage, die sich an <strong>der</strong> Höhe des Gewerbesteueraufkommens<br />

orientiert. Auch hier wirken sich Steuermehreinnahmen erst auf die Endabrechnung im<br />

Folgejahr aus. Für diese finanziellen Auswirkungen hat die <strong>Gemeinde</strong> nach § 39 Abs. 1 Nr. 7<br />

GemHVO-Doppik Rückstellungen zu bilden.<br />

Da die Höhe <strong>der</strong> Umlagen und Schlüsselzuweisungen nur schwierig voraussehbar ist und<br />

zudem mitunter größeren Schwankungen unterliegen, werden hier nur bei bedeutsamen<br />

Steuermehreinnahmen Rückstellungen für Mehrbelastungen im Rahmen des Finanzausgleichs<br />

gebildet. Sie sind in <strong>der</strong> Höhe zu bilden, in <strong>der</strong> in den Folgejahren voraussichtlich<br />

Mehrausgaben entstehen. Zum Eröffnungsbilanzstichtag lagen keine erheblichen, auf die<br />

Zukunft gerichteten Mehrbelastungen vor, so dass hier keine Rückstellung gebildet wurde.<br />

Soweit <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> erhebliche Steuerrückerstattungen z.B. aufgrund von zu hoch festgesetzten<br />

Abschlagszahlungen (insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Gewerbesteuer) drohen, sind auch<br />

hierfür Rückstellungen zu bilden. Dieser Fall liegt <strong>zum</strong> Bilanzstichtag <strong>01.01.2009</strong> nicht vor,<br />

so dass keine Rückstellungen im Rahmen von Steuerschuldverhältnissen gebildet wurden.

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