Eröffnungsbilanz der Gemeinde Biblis zum 01.01.2009
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Biblis zum 01.01.2009
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Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Immaterielle Vermögensgegenstände sind Vermögensteile, die nicht körperlich bzw. nicht<br />
gegenständlich sind, son<strong>der</strong>n Rechte o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e wirtschaftliche Werte darstellen. Die sind<br />
beispielsweise Softwareprogramme, Konzessionen, Lizenzen, aber auch geleistete Investitionszuwendungen.<br />
Immaterielle Vermögensgegenstände gelten we<strong>der</strong> als unbewegliches noch<br />
als bewegliches Anlagevermögen. Zu beachten ist, dass insbeson<strong>der</strong>e grundstücksgleiche<br />
Rechte wie Erbbaurechte o<strong>der</strong> Wassernutzungsrechte nicht in dieser Bilanzposition, son<strong>der</strong>n<br />
wegen ihres inhaltlichen Zusammenhanges <strong>zum</strong> Grundstück unter den Sachanlagen<br />
(Kontengruppe 05 „Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich <strong>der</strong><br />
Bauten auf fremden Grundstücken“) eingeordnet wurden. 19<br />
1.1.1 Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte<br />
In die Bilanzposition „Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte“ wurden alle entgeltlich<br />
erworbenen Software-Lizenzen aufgenommen. Ihr Restbuchwert <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong> beträgt<br />
54.090,06 €.<br />
1.1.2 Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse<br />
Geleistete Investitionszuschüsse aus <strong>der</strong> Vergangenheit wurden nicht aktiviert, da bei ihnen<br />
kein ausdrücklicher Rückfor<strong>der</strong>ungsanspruch geregelt wurde.<br />
Lediglich die Zahlung des ersten Teilbetrags i.H.v. 17.000 € am 17.12.2008 für den<br />
Investitionszuschuss an die Behin<strong>der</strong>tenhilfe Bergstraße für den Neubau einer Behin<strong>der</strong>tenwerkstatt<br />
in Lorsch wurde hier aktiviert. Die Zahlung des zweiten Teilbetrags erfolgt im Jahr<br />
2009. Erst mit <strong>der</strong> Fertigstellung des Bauwerks beginnt <strong>der</strong> geleistete Investitionszuschuss,<br />
linear abgeschrieben zu werden.<br />
1.2 Sachanlagen<br />
Sachanlagen sind alle materiellen und körperlichen Vermögensgegenstände, die im wirtschaftlichen<br />
Eigentum <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> stehen.<br />
1.2.1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
Bebaute und unbebaute Grundstücke sowie grundstücksgleiche Rechte wurden getrennt<br />
voneinan<strong>der</strong> erfasst.<br />
19 Z. 3 <strong>der</strong> VV zu § 49 GemHVO-Doppik<br />
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