Eröffnungsbilanz der Gemeinde Biblis zum 01.01.2009
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Biblis zum 01.01.2009
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Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />
2 <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand setzt sich zusammen aus dem für sechs Jahre direkt gewählten<br />
Bürgermeister, den für beson<strong>der</strong>e Aufgaben durch die <strong>Gemeinde</strong>vertretung für sechs Jahre<br />
gewählten Mitglie<strong>der</strong>n des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes und den sonstigen Mitglie<strong>der</strong>n des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes.<br />
Mit Ausnahme <strong>der</strong> hauptamtlichen Mitglie<strong>der</strong> wird <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />
von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung für <strong>der</strong>en Legislaturperiode gewählt. Meist finden die Wahlen<br />
schon in <strong>der</strong> konstituierenden Sitzung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung statt. Die Amtszeit des<br />
<strong>Gemeinde</strong>vorstandes <strong>der</strong> vorhergehenden Wahlperiode endet erst mit <strong>der</strong> Wahl des neuen<br />
<strong>Gemeinde</strong>vorstandes (§ 41 HGO: "Weiterführung <strong>der</strong> Amtsgeschäfte").<br />
Die Zahl <strong>der</strong> hauptamtlichen Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes wird in <strong>der</strong> Hauptsatzung<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> festgelegt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand wickelt die Geschäfte <strong>der</strong> Verwaltung entsprechend den Vorgaben<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung im Rahmen <strong>der</strong> zur Verfügung stehenden Mittel ab (§ 66 Abs. 1<br />
Satz 1 HGO).<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> hat 7 Mitglie<strong>der</strong> (§ 3 Abs. 2 <strong>der</strong> Hauptsatzung<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong>) und setzt sich aus einem hauptamtlichen Mitglied<br />
Frau Bürgermeisterin Dr. Hildegard Cornelius-Gaus (zugleich Vorsitzende des<br />
<strong>Gemeinde</strong>vorstands)<br />
und sechs weiteren Beigeordneten<br />
zusammen.<br />
Herrn Herbert Ritzert (erster Beigeordneter)<br />
Frau Barbara Daunke<br />
Frau Hedwig Jäger<br />
Herrn Hans-Georg Müller<br />
Herr Siegfried Schmidt (bis November 2009, seither Frau Monika Pfeiffer-Hartmann)<br />
Herrn Bruno Weingärtner<br />
3 Bezüge <strong>der</strong> Organe<br />
Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> gemeindlichen Gremien erhalten als Entschädigung für ihre ehrenamtliche<br />
Tätigkeit Leistungen nach <strong>der</strong> Entschädigungssatzung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> vom 06.06.2001,<br />
zuletzt geän<strong>der</strong>t durch die dritte Än<strong>der</strong>ungssatzung vom 23.05.2007. Insgesamt belaufen<br />
sich die Aufwandsentschädigungen, Reisekostenerstattungen und Fraktionsmittel auf<br />
45.500 € (Planansatz im Haushaltsplan 2009).<br />
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