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Eröffnungsbilanz der Gemeinde Biblis zum 01.01.2009

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Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

öffnungsbilanz zu übernehmen und damit zu unterstellen, die Rücklage sei unter Beachtung<br />

kaufmännischer Grundsätze entstanden. Durch diese Option werden die Städte, <strong>Gemeinde</strong>n<br />

und Landkreise, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, bis <strong>zum</strong> endgültigen Verzehr<br />

dieser Rücklage von <strong>der</strong> Pflicht zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts befreit.<br />

Aus diesem Grund wurde sie nun doch mit in die Eröffnungsbilanz übernommen.<br />

1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses<br />

Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses bestehen <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

nicht.<br />

1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen<br />

Die Gebührenausgleichsrücklage aus dem Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung wurde<br />

aus <strong>der</strong> Kameralistik in die Doppik übertragen. Diese Übertragung ist sinnvoll, weil <strong>der</strong><br />

Gebührenhaushalt Abwasser bereits in <strong>der</strong> Kameralistik unter kaufmännischen Gesichtspunkten<br />

geführt wurde und die Gebührenausgleichsrücklage <strong>zum</strong> Eröffnungsbilanzstichtag einen<br />

Restbestand von 160.973,56 € aufweist.<br />

1.2.4 Son<strong>der</strong>rücklagen<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> hält <strong>zum</strong> Eröffnungsbilanzstichtag we<strong>der</strong> Stiftungskapital noch sonstige<br />

Son<strong>der</strong>rücklagen.<br />

1.3 Ergebnisverwendung<br />

Da noch kein doppisches Haushaltsjahr abgeschlossen wurde, können <strong>zum</strong> Eröffnungsbilanzstichtag<br />

keine Beträge <strong>der</strong> Ergebnisverwendung (Fehlbetrag o<strong>der</strong> Überschuss des<br />

Vorjahres) ausgewiesen werden.<br />

2 Son<strong>der</strong>posten<br />

Son<strong>der</strong>posten werden für den Teil des Vermögens gebildet, <strong>der</strong> mit Hilfe von Zuschüssen,<br />

Zuweisungen, Spenden und Ähnlichem finanziert wurde. Sie werden über den Zeitraum des<br />

mit Hilfe dieses Zuschusses geschaffenen Anlagevermögens parallel zu dessen Abschreibungen<br />

ertragswirksam aufgelöst.<br />

2.1 Son<strong>der</strong>posten für erhaltene Investitionszuweisungen, -zuschüsse und<br />

Investitionsbeiträge<br />

Die <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong> noch nicht aufgelösten Teile <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>posten für erhaltene Investitionszuweisungen,<br />

-zuschüsse und Investitionsbeiträge betragen <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong> insgesamt<br />

14.799.617,05 €. Die setzen sich zusammen aus<br />

Investitionszuweisungen vom öffentlichen Bereich 7.358.894,44 €<br />

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