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Eröffnungsbilanz der Gemeinde Biblis zum 01.01.2009

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Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

wurden als Erinnerungsposten mit einem Restwert von 0 € angesetzt. Lässt sich <strong>der</strong><br />

Anschaffungs- o<strong>der</strong> Herstellungszeitpunkt nicht mehr ermitteln, so wurde dieser anhand des<br />

Straßenzustands, anhand von Erfahrungswerten o<strong>der</strong> anhand sonstiger nachvollziehbarer<br />

Ermittlungen geschätzt.<br />

Die Bewertung <strong>der</strong> Abwasseranlagen (insbeson<strong>der</strong>e die Kläranlage und die Kanalisation<br />

einschließlich <strong>der</strong> Pumpwerke) resultiert aus einem Anlagenachweis <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong> einer<br />

vereidigten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die bereits seit den 70er<br />

Jahren regelmäßige Anlagenachweise für die Gebührenhaushalte erstellt.<br />

Gemäß Muster 12 zu § 33 Abs. 4 GemHVO-Doppik sind die Waldgrundstücke und <strong>der</strong>en<br />

Aufwuchs bei <strong>der</strong> Bewertung des Waldvermögens in einer Position zu erfassen und dem<br />

Infrastrukturvermögen zuzuordnen. Die Waldgrundstücke wurden entsprechend <strong>der</strong> Empfehlungen<br />

<strong>der</strong> Arbeitsgruppe Hessische Rechnungsprüfungsämter nach dem Modell des Waldbesitzerverbands<br />

Hessen mit 0,34 € pro m 2 für die Grundstückswerte und 0,17 € pro m 2 für<br />

den Aufwuchs bewertet. We<strong>der</strong> die Waldgrundstücke noch <strong>der</strong> Waldaufwuchs unterliegen<br />

einem Werteverzehr (Abschreibungen), da <strong>der</strong> dortige Forstbetrieb eine nachhaltige Waldbestandserhaltung<br />

gewährleistet. In die Bilanzposition „Wald“ fließen aus technischen<br />

Gründen auch in geringem Umfang Teil-Flurstücke mit ein, die aufgrund ihrer Nutzungsart<br />

mit den Bodenrichtwerten für landwirtschaftliche Flächen angesetzt wurden.<br />

Folgendes Infrastrukturvermögen wurde in die Eröffnungsbilanz vorgetragen:<br />

Anlageart<br />

13<br />

Restwert <strong>zum</strong><br />

<strong>01.01.2009</strong> in €<br />

Straßennetz einschl. Gehwege und Parkplätze 2.578.686,59<br />

Kanalisation einschließlich Hausanschlüsse 7.702.512,00<br />

An<strong>der</strong>e Abwasseranlagen (Alte Kläranlage, Pumpwerke, Hauptsammler) 5.884.815,34<br />

Wald (davon Grundstück 977.573,64 €, davon Aufwuchs 488.787,32 €) 1.466.360,96<br />

Sonstiges Allgemeines Infrastrukturvermögen 531.217,06<br />

18.163.591,95<br />

1.2.4 Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung<br />

Maschinen und technische Anlagen, die nicht <strong>zum</strong> Infrastrukturvermögen und nicht zu den<br />

Fahrzeugen gehören, wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, fortgeschrieben um<br />

die Abschreibungen, bewertet. Dies gilt auch dann, wenn sie baulich mit dem Grund und<br />

Boden o<strong>der</strong> einem Gebäude verbunden sind. Bei Heizungs- und lüftungstechnischen Anlagen<br />

in einem Gebäude handelt es sich um unselbständige Bestandteile dieser Gebäude.<br />

Fahrzeuge wurden zu ihren Anschaffungskosten bewertet. Zu den Fahrzeugen gehören<br />

auch die kommunalen Spezialfahrzeuge.

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