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Karin Esch/Josef Hilbert/Sybille Stöbe-Blossey: Der ... - Isps-online.de

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Gestaltung <strong>de</strong>r Hilfe zu äußern”, wobei diesen Wünschen zu entsprechen ist, ”soweit<br />

dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbun<strong>de</strong>n ist”; nach § 8 KJHG sind<br />

Kin<strong>de</strong>r und Jugendliche ”entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffen<strong>de</strong>n<br />

Entscheidungen <strong>de</strong>r öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen”; bezüglich <strong>de</strong>r<br />

Ausgestaltung von Hilfen zur Erziehung sind Personensorgeberechtigte sowie das<br />

Kind bzw. <strong>de</strong>r Jugendliche nach § 36 I KJHG umfassend zu beraten. Das Aktivierungspotential,<br />

das diese Regelungen auf <strong>de</strong>n ersten Blick zu enthalten scheinen,<br />

wird allerdings durch zwei Aspekte eingeschränkt:<br />

<strong>Der</strong> erste Aspekt ist pädagogischer Art: Was bei <strong>de</strong>r Verabschiedung <strong>de</strong>s KJHG als<br />

Fortschritt galt, nämlich das hohe Maß an Freiwilligkeit <strong>de</strong>r Betroffenen bei <strong>de</strong>r Inanspruchnahme<br />

von Hilfen, wird inzwischen von manchen Fachleuten als kontraproduktiv<br />

kritisiert: Betroffene, so beispielsweise <strong>de</strong>r Leiter <strong>de</strong>s Kieler Amtes für Soziale<br />

Dienste, wüßten ”nicht in je<strong>de</strong>m Fall, was gut für sie sei”; ein ”sanfter Druck” sei teilweise<br />

notwendig, um Hilfen zur Selbsthilfe umsetzen zu können (vgl. Die Zeit<br />

02.06.1999).<br />

Die zweite Einschränkung ergibt sich daraus, daß <strong>de</strong>r Wettbewerb zwischen unterschiedlichen<br />

Anbietern, <strong>de</strong>r sich aus <strong>de</strong>m Wahlrecht potentiell ergeben könnte, durch<br />

die Struktur <strong>de</strong>s ”Marktes” nicht voll zur Wirkung kommen kann. Es ist nicht unbedingt<br />

die Qualität <strong>de</strong>s Angebots, die die Präferenz eines Betroffenen für einen bestimmten<br />

Träger beeinflußt; vielmehr spielen - vom KJHG auch durchaus so intendiert<br />

- i<strong>de</strong>ologische Bindungen eine Rolle: Man wen<strong>de</strong>t sich beispielsweise an die<br />

Caritas, weil man katholisch ist. Schwerer wirkt die vielfach vorfindbare Aufteilung<br />

<strong>de</strong>s ”Marktes” zwischen <strong>de</strong>n Trägern, so daß eine Wahlmöglichkeit <strong>de</strong>s einzelnen<br />

oftmals faktisch nicht gegeben ist.<br />

Tatsächlich spielt das Thema ”Wettbewerb zwischen <strong>de</strong>n Trägern” erst mit <strong>de</strong>r Entwicklung<br />

<strong>de</strong>r neuen Steuerungsmo<strong>de</strong>lle eine praktisch relevante Rolle. In Verbindung<br />

mit <strong>de</strong>m Konzept <strong>de</strong>r Leistungsverträge ist diese Entwicklung für die Anbieter von<br />

entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung. Eine vom Bun<strong>de</strong>sministerium für Familie, Senioren,<br />

Frauen und Jugend geför<strong>de</strong>rte Trendstudie <strong>de</strong>r Dr. Jan Schrö<strong>de</strong>r Beratungsgesellschaft<br />

mbH versucht einen ersten Einblick zu geben, wie weit die Einführung wettbewerblicher<br />

Elemente in <strong>de</strong>r Jugendhilfe bereits fortgeschritten ist (vgl. BMFSFJ/JSB<br />

1998). Von 69 Jugendämtern, die in diesem Zusammenhang an einer schriftlichen<br />

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