Die Gefahrstoffverordnung in der betrieblichen Praxis - IG Metall ...
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Arbeitshilfe <strong>Gefahrstoffverordnung</strong><br />
Um das Verständnis für die Beschreibungen <strong>der</strong><br />
weiteren Abschnitte zu erleichtern, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
folgenden Übersicht e<strong>in</strong>ige Begriffe und Vorgaben<br />
aus <strong>der</strong> alten und aus <strong>der</strong> neuen Verordnung<br />
e<strong>in</strong>an<strong>der</strong> gegenübergestellt, die sich <strong>in</strong> Bezug<br />
Begriffliche Entsprechungen zwischen alter und neuer <strong>Gefahrstoffverordnung</strong><br />
auf ihre Bedeutung o<strong>der</strong> Funktion ähnlich s<strong>in</strong>d.<br />
Auf weitere Erläuterungen wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Übersicht<br />
verzichtet, hierzu wird auf die weiteren Abschnitte<br />
verwiesen.<br />
Begriff / Vorgabe <strong>in</strong> <strong>der</strong> alten GefStoffV Begriff / Vorgabe <strong>in</strong> <strong>der</strong> neuen GefStoffV Abschnitt <strong>in</strong> diesem Teil<br />
mit weiteren Erläuterungen<br />
Umgang Tätigkeit Aufbau <strong>der</strong> <strong>Gefahrstoffverordnung</strong><br />
Ermittlungspflicht Informationsermittlung, Gefährdungsermittlung Gefährdungsbeurteilung<br />
Allgeme<strong>in</strong>e Schutzpflicht,<br />
Rangfolge <strong>der</strong> Schutzmaßnahmen<br />
Maßnahmen nach Schutzstufenkonzept Schutzmaßnahmen<br />
Überwachungspflicht Wirksamkeit <strong>der</strong> getroffenen Schutzmaßnahmen Wirksamkeitsprüfung <strong>der</strong> Schutzmaßnahmen<br />
Maximale Arbeitsplatzkonzentration<br />
(MAK-Wert)<br />
Biologischer Arbeitsstofftoleranzwert<br />
(BAT-Wert)<br />
Nicht <strong>in</strong> die neue Verordnung aufgenommen<br />
worden – auch nicht unter an<strong>der</strong>er Bezeichnung<br />
– s<strong>in</strong>d vier Begriffe und Vorgaben aus <strong>der</strong> alten<br />
Verordnung: die ersten drei passten nicht zum<br />
Ansatz <strong>der</strong> neuen Verordnung, die vierte wi<strong>der</strong>sprach<br />
dem politischen Wollen <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong><br />
Bundeslän<strong>der</strong>:<br />
Expositionsverbot<br />
Auslöseschwelle<br />
Technische Richtkonzentration (TRK-Wert)<br />
Anzeige beim Umgang mit krebserzeugenden<br />
o<strong>der</strong> erbgutverän<strong>der</strong>nden Stoffen<br />
(gemäß § 37 <strong>der</strong> alten Verordnung)<br />
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) Grenzwertkonzept<br />
Biologischer Grenzwert (BGW) Grenzwertkonzept<br />
2.1 Prozess und Grundlagen<br />
<strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />
<strong>Die</strong> laut Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) erfor<strong>der</strong>liche<br />
Gefährdungsbeurteilung betrifft selbstverständlich<br />
auch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.<br />
<strong>Die</strong> speziellen Vorgaben, wie die Beurteilung für<br />
diese Tätigkeiten durchzuführen ist, s<strong>in</strong>d zentrales<br />
Element <strong>der</strong> neuen GefStoffV.<br />
Um möglichen Missverständnissen von vornhere<strong>in</strong><br />
vorzubeugen: Wann immer <strong>in</strong> diesem und<br />
den nächsten Abschnitten von „Gefährdungsbeurteilung“<br />
die Rede ist, so ist dies immer<br />
e<strong>in</strong>e bequeme, aber verkürzte Darstellung. Es<br />
gibt ke<strong>in</strong>e eigenständige Gefährdungsbeurteilung<br />
alle<strong>in</strong> auf Grundlage <strong>der</strong> GefStoffV – bei<br />
<strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung s<strong>in</strong>d stets alle<br />
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