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Die Gefahrstoffverordnung in der betrieblichen Praxis - IG Metall ...

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Arbeitshilfe <strong>Gefahrstoffverordnung</strong><br />

wahrnehmen zu können, muss ihnen E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong><br />

die entsprechenden Teile <strong>der</strong> Dokumentation <strong>der</strong><br />

Gefährdungsbeurteilung ermöglicht werden.<br />

Sollte <strong>der</strong> Arbeitgeber die Wahrnehmung dieser<br />

E<strong>in</strong>sichtsrechte beh<strong>in</strong><strong>der</strong>n, so ist es Aufgabe des<br />

Betriebsrates, die Beschäftigten entsprechend zu<br />

unterstützen.<br />

H<strong>in</strong>weise für Betriebsräte<br />

Liegen für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen<br />

Betriebsanweisungen<br />

vor und s<strong>in</strong>d sie den Beschäftigten zugänglich?<br />

(bei Tätigkeiten <strong>der</strong> Schutzstufen 2 o<strong>der</strong> höher)<br />

Ist die Sprache <strong>der</strong> Betriebsanweisungen<br />

für die Beschäftigten verständlich?<br />

Erhalten die Beschäftigten die erfor<strong>der</strong>liche<br />

Unterweisung, bevor sie die entsprechende<br />

Tätigkeit aufnehmen?<br />

Wenn lediglich Schutzmaßnahmen gemäß<br />

Schutzstufe 1 erfor<strong>der</strong>lich s<strong>in</strong>d: Erhalten die<br />

Beschäftigten die gemäß Arbeitsschutzgesetz<br />

erfor<strong>der</strong>liche Unterweisung, bevor sie<br />

die entsprechende Tätigkeit aufnehmen?<br />

Werden die Beschäftigten gezielt dar<strong>in</strong> unterrichtet,<br />

die von ihnen verwendeten Gefahrstoffe<br />

auf sichere Weise zu verwenden?<br />

Erhalten die Beschäftigten im Rahmen <strong>der</strong><br />

Unterweisung auch e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>e arbeitsmediz<strong>in</strong>isch-toxikologische<br />

Beratung?<br />

Werden sie dabei auf ihr Recht auf Angebotsuntersuchungen<br />

als Teil <strong>der</strong> arbeitsmediz<strong>in</strong>ischen<br />

Vorsorge h<strong>in</strong>gewiesen?<br />

Erhalten die Beschäftigten die ihnen zustehende<br />

E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> diverse Unterlagen? Werden<br />

sie über diese E<strong>in</strong>sichtsrechte <strong>in</strong>formiert?<br />

2.10 Arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Vorsorge<br />

Gegenüber <strong>der</strong> früheren Verordnung s<strong>in</strong>d die Vorschriften<br />

über die arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Vorsorge<br />

vollständig überarbeitet worden. So ist <strong>in</strong> die<br />

Verordnung e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destkatalog von Maßnahmen<br />

aufgenommen worden, die ausdrücklich Teil <strong>der</strong><br />

arbeitsmediz<strong>in</strong>ischen Vorsorge se<strong>in</strong> müssen (§ 15<br />

Abs. 1 GefStoffV). Hierzu gehören unter an<strong>der</strong>em:<br />

die Beteiligung des Betriebsarztes<br />

bei <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung,<br />

arbeitsmediz<strong>in</strong>isch begründete Empfehlungen<br />

zur Überprüfung von Arbeitsplätzen und zur<br />

Wie<strong>der</strong>holung <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung,<br />

die Aufklärung und Beratung <strong>der</strong> Beschäftigten<br />

über Gesundheitsgefährdungen<br />

durch die Arbeit mit Gefahrstoffen.<br />

E<strong>in</strong> weiteres Element <strong>der</strong> arbeitsmediz<strong>in</strong>ischen<br />

Vorsorge s<strong>in</strong>d arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Vorsorgeuntersuchungen.<br />

Auch für sie enthält die Verordnung<br />

e<strong>in</strong>en Katalog von Bauste<strong>in</strong>en, aus denen<br />

sie üblicherweise bestehen müssen (§ 15 Abs. 2<br />

GefStoffV). Hierzu gehören ausdrücklich:<br />

die Begehung o<strong>der</strong> die Kenntnis des<br />

Arbeitsplatzes durch den Arzt,<br />

die bereits im vorigen Abschnitt angesprochene<br />

<strong>in</strong>dividuelle arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Beratung.<br />

Gemäß <strong>der</strong> neuen Verordnung gibt es zwei Arten<br />

von Vorsorgeuntersuchungen:<br />

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