Die Gefahrstoffverordnung in der betrieblichen Praxis - IG Metall ...
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Arbeitshilfe <strong>Gefahrstoffverordnung</strong><br />
wahrnehmen zu können, muss ihnen E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong><br />
die entsprechenden Teile <strong>der</strong> Dokumentation <strong>der</strong><br />
Gefährdungsbeurteilung ermöglicht werden.<br />
Sollte <strong>der</strong> Arbeitgeber die Wahrnehmung dieser<br />
E<strong>in</strong>sichtsrechte beh<strong>in</strong><strong>der</strong>n, so ist es Aufgabe des<br />
Betriebsrates, die Beschäftigten entsprechend zu<br />
unterstützen.<br />
H<strong>in</strong>weise für Betriebsräte<br />
Liegen für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen<br />
Betriebsanweisungen<br />
vor und s<strong>in</strong>d sie den Beschäftigten zugänglich?<br />
(bei Tätigkeiten <strong>der</strong> Schutzstufen 2 o<strong>der</strong> höher)<br />
Ist die Sprache <strong>der</strong> Betriebsanweisungen<br />
für die Beschäftigten verständlich?<br />
Erhalten die Beschäftigten die erfor<strong>der</strong>liche<br />
Unterweisung, bevor sie die entsprechende<br />
Tätigkeit aufnehmen?<br />
Wenn lediglich Schutzmaßnahmen gemäß<br />
Schutzstufe 1 erfor<strong>der</strong>lich s<strong>in</strong>d: Erhalten die<br />
Beschäftigten die gemäß Arbeitsschutzgesetz<br />
erfor<strong>der</strong>liche Unterweisung, bevor sie<br />
die entsprechende Tätigkeit aufnehmen?<br />
Werden die Beschäftigten gezielt dar<strong>in</strong> unterrichtet,<br />
die von ihnen verwendeten Gefahrstoffe<br />
auf sichere Weise zu verwenden?<br />
Erhalten die Beschäftigten im Rahmen <strong>der</strong><br />
Unterweisung auch e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>e arbeitsmediz<strong>in</strong>isch-toxikologische<br />
Beratung?<br />
Werden sie dabei auf ihr Recht auf Angebotsuntersuchungen<br />
als Teil <strong>der</strong> arbeitsmediz<strong>in</strong>ischen<br />
Vorsorge h<strong>in</strong>gewiesen?<br />
Erhalten die Beschäftigten die ihnen zustehende<br />
E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> diverse Unterlagen? Werden<br />
sie über diese E<strong>in</strong>sichtsrechte <strong>in</strong>formiert?<br />
2.10 Arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Vorsorge<br />
Gegenüber <strong>der</strong> früheren Verordnung s<strong>in</strong>d die Vorschriften<br />
über die arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Vorsorge<br />
vollständig überarbeitet worden. So ist <strong>in</strong> die<br />
Verordnung e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destkatalog von Maßnahmen<br />
aufgenommen worden, die ausdrücklich Teil <strong>der</strong><br />
arbeitsmediz<strong>in</strong>ischen Vorsorge se<strong>in</strong> müssen (§ 15<br />
Abs. 1 GefStoffV). Hierzu gehören unter an<strong>der</strong>em:<br />
die Beteiligung des Betriebsarztes<br />
bei <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung,<br />
arbeitsmediz<strong>in</strong>isch begründete Empfehlungen<br />
zur Überprüfung von Arbeitsplätzen und zur<br />
Wie<strong>der</strong>holung <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung,<br />
die Aufklärung und Beratung <strong>der</strong> Beschäftigten<br />
über Gesundheitsgefährdungen<br />
durch die Arbeit mit Gefahrstoffen.<br />
E<strong>in</strong> weiteres Element <strong>der</strong> arbeitsmediz<strong>in</strong>ischen<br />
Vorsorge s<strong>in</strong>d arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Vorsorgeuntersuchungen.<br />
Auch für sie enthält die Verordnung<br />
e<strong>in</strong>en Katalog von Bauste<strong>in</strong>en, aus denen<br />
sie üblicherweise bestehen müssen (§ 15 Abs. 2<br />
GefStoffV). Hierzu gehören ausdrücklich:<br />
die Begehung o<strong>der</strong> die Kenntnis des<br />
Arbeitsplatzes durch den Arzt,<br />
die bereits im vorigen Abschnitt angesprochene<br />
<strong>in</strong>dividuelle arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Beratung.<br />
Gemäß <strong>der</strong> neuen Verordnung gibt es zwei Arten<br />
von Vorsorgeuntersuchungen:<br />
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