Die Gefahrstoffverordnung in der betrieblichen Praxis - IG Metall ...
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Arbeitshilfe <strong>Gefahrstoffverordnung</strong><br />
Mit diesem Prozess <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />
bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wird nun aber<br />
nicht etwas völlig Neues gefor<strong>der</strong>t: Bereits <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
alten Verordnung gab es e<strong>in</strong>e Reihe von Vorschriften,<br />
zum Teil unter an<strong>der</strong>en Bezeichnungen, die<br />
wichtige Bauste<strong>in</strong>e für die Gefährdungsbeurteilung<br />
s<strong>in</strong>d. Allerd<strong>in</strong>gs hatten sie früher nicht dieselbe<br />
Systematik wie heute und es fehlte ihnen<br />
e<strong>in</strong>e Verknüpfung, die jetzt mit <strong>der</strong> Dokumentation<br />
<strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung geschaffen worden<br />
ist.<br />
H<strong>in</strong>weise für Betriebsräte<br />
Haben Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
und Betriebsarzt tatsächlich die erfor<strong>der</strong>liche<br />
Fachkunde für den Bereich <strong>der</strong> Gefahrstoffe?<br />
S<strong>in</strong>d für Fachkraft für Arbeitssicherheit o<strong>der</strong><br />
Betriebsarzt gegebenenfalls Weiterqualifi -<br />
zierungsmaßnahmen <strong>in</strong> Bezug auf die im Betrieb<br />
vorhandenen Gefahrstoffe erfor<strong>der</strong>lich,<br />
bevor sie den Arbeitgeber fachkundig bei <strong>der</strong><br />
Gefährdungsbeurteilung beraten können?<br />
Überwacht <strong>der</strong> Betriebsrat systematisch, ob<br />
<strong>der</strong> Arbeitgeber se<strong>in</strong>er Verpfl ichtung zur Gefährdungsbeurteilung<br />
nachkommt, bevor e<strong>in</strong>e<br />
Tätigkeit mit Gefahrstoffen begonnen wird?<br />
2.2 Informationsbasis für die<br />
Gefährdungsbeurteilung<br />
Vor e<strong>in</strong>em näheren Blick auf die E<strong>in</strong>zelheiten <strong>der</strong><br />
Gefährdungsbeurteilung zunächst e<strong>in</strong>ige Anmerkungen<br />
zu den grundlegenden Informations-<br />
quellen. Bereits im E<strong>in</strong>leitungsabschnitt dieses<br />
Kapitels fi ndet sich <strong>der</strong> H<strong>in</strong>weis auf die Verpfl ichtung<br />
<strong>der</strong> Lieferanten von Gefahrstoffen, diese<br />
e<strong>in</strong>zustufen, zu kennzeichnen, für sie e<strong>in</strong> Sicherheitsdatenblatt<br />
zu erstellen und dem Verwen<strong>der</strong><br />
mitzuliefern (§§ 5 und 6).<br />
E<strong>in</strong>stufen bedeutet, anhand von genau festgelegten<br />
Kriterien zu entscheiden, ob e<strong>in</strong> Gefahrstoff<br />
bestimmte schädigende Eigenschaften – <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Verordnung als Gefährlichkeitsmerkmale bezeichnet<br />
– aufweist.<br />
Kennzeichnen bedeutet, entsprechend <strong>der</strong><br />
E<strong>in</strong>stufung die jeweiligen schädigenden Eigenschaften<br />
durch Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen<br />
sowie durch vorformulierte<br />
Gefahrenh<strong>in</strong>weise (R-Sätze; risk (engl.): Risiko,<br />
Gefährdung) offen zu legen und zudem durch vorformulierte<br />
Sicherheitsratschläge (S-Sätze; safety<br />
(engl.): Sicherheit) Hilfestellung für e<strong>in</strong>e sichere<br />
Verwendung zu geben.<br />
<strong>Die</strong> wichtigsten Elemente <strong>der</strong> Gefahrenkennzeichnung<br />
müssen auf dem Etikett aufgeführt<br />
se<strong>in</strong>. <strong>Die</strong>s kann aber nur e<strong>in</strong>en ersten, groben<br />
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