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Die Gefahrstoffverordnung in der betrieblichen Praxis - IG Metall ...

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Arbeitshilfe <strong>Gefahrstoffverordnung</strong><br />

Mit diesem Prozess <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />

bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wird nun aber<br />

nicht etwas völlig Neues gefor<strong>der</strong>t: Bereits <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

alten Verordnung gab es e<strong>in</strong>e Reihe von Vorschriften,<br />

zum Teil unter an<strong>der</strong>en Bezeichnungen, die<br />

wichtige Bauste<strong>in</strong>e für die Gefährdungsbeurteilung<br />

s<strong>in</strong>d. Allerd<strong>in</strong>gs hatten sie früher nicht dieselbe<br />

Systematik wie heute und es fehlte ihnen<br />

e<strong>in</strong>e Verknüpfung, die jetzt mit <strong>der</strong> Dokumentation<br />

<strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung geschaffen worden<br />

ist.<br />

H<strong>in</strong>weise für Betriebsräte<br />

Haben Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

und Betriebsarzt tatsächlich die erfor<strong>der</strong>liche<br />

Fachkunde für den Bereich <strong>der</strong> Gefahrstoffe?<br />

S<strong>in</strong>d für Fachkraft für Arbeitssicherheit o<strong>der</strong><br />

Betriebsarzt gegebenenfalls Weiterqualifi -<br />

zierungsmaßnahmen <strong>in</strong> Bezug auf die im Betrieb<br />

vorhandenen Gefahrstoffe erfor<strong>der</strong>lich,<br />

bevor sie den Arbeitgeber fachkundig bei <strong>der</strong><br />

Gefährdungsbeurteilung beraten können?<br />

Überwacht <strong>der</strong> Betriebsrat systematisch, ob<br />

<strong>der</strong> Arbeitgeber se<strong>in</strong>er Verpfl ichtung zur Gefährdungsbeurteilung<br />

nachkommt, bevor e<strong>in</strong>e<br />

Tätigkeit mit Gefahrstoffen begonnen wird?<br />

2.2 Informationsbasis für die<br />

Gefährdungsbeurteilung<br />

Vor e<strong>in</strong>em näheren Blick auf die E<strong>in</strong>zelheiten <strong>der</strong><br />

Gefährdungsbeurteilung zunächst e<strong>in</strong>ige Anmerkungen<br />

zu den grundlegenden Informations-<br />

quellen. Bereits im E<strong>in</strong>leitungsabschnitt dieses<br />

Kapitels fi ndet sich <strong>der</strong> H<strong>in</strong>weis auf die Verpfl ichtung<br />

<strong>der</strong> Lieferanten von Gefahrstoffen, diese<br />

e<strong>in</strong>zustufen, zu kennzeichnen, für sie e<strong>in</strong> Sicherheitsdatenblatt<br />

zu erstellen und dem Verwen<strong>der</strong><br />

mitzuliefern (§§ 5 und 6).<br />

E<strong>in</strong>stufen bedeutet, anhand von genau festgelegten<br />

Kriterien zu entscheiden, ob e<strong>in</strong> Gefahrstoff<br />

bestimmte schädigende Eigenschaften – <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Verordnung als Gefährlichkeitsmerkmale bezeichnet<br />

– aufweist.<br />

Kennzeichnen bedeutet, entsprechend <strong>der</strong><br />

E<strong>in</strong>stufung die jeweiligen schädigenden Eigenschaften<br />

durch Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen<br />

sowie durch vorformulierte<br />

Gefahrenh<strong>in</strong>weise (R-Sätze; risk (engl.): Risiko,<br />

Gefährdung) offen zu legen und zudem durch vorformulierte<br />

Sicherheitsratschläge (S-Sätze; safety<br />

(engl.): Sicherheit) Hilfestellung für e<strong>in</strong>e sichere<br />

Verwendung zu geben.<br />

<strong>Die</strong> wichtigsten Elemente <strong>der</strong> Gefahrenkennzeichnung<br />

müssen auf dem Etikett aufgeführt<br />

se<strong>in</strong>. <strong>Die</strong>s kann aber nur e<strong>in</strong>en ersten, groben<br />

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