Die Gefahrstoffverordnung in der betrieblichen Praxis - IG Metall ...
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Arbeitshilfe <strong>Gefahrstoffverordnung</strong><br />
Auf welche Weise werden Beschäftigte und<br />
Betriebsrat <strong>in</strong> die Erarbeitung e<strong>in</strong>es solchen<br />
Maßnahmenplans e<strong>in</strong>bezogen?<br />
Ist festgelegt worden, wie die Umsetzung e<strong>in</strong>es<br />
solchen Maßnahmenplans kontrolliert wird?<br />
2.6 Dokumentation <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />
und weitere Unterlagen<br />
<strong>Die</strong> Dokumentation <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />
hat e<strong>in</strong>e erhebliche Bedeutung: ohne sie gilt die<br />
Gefährdungsbeurteilung nicht als vollständig<br />
durchgeführt. Dementsprechend darf die betreffende<br />
Tätigkeit nicht begonnen werden. Der<br />
Stellenwert <strong>der</strong> Dokumentation ist vergleichbar<br />
mit demjenigen <strong>der</strong> Durchführung von Schutzmaßnahmen,<br />
ohne die Tätigkeiten ebenso wenig<br />
begonnen werden dürfen. E<strong>in</strong>e schriftliche Dokumentation,<br />
also das Vorhandense<strong>in</strong> schriftlicher<br />
Unterlagen, ist <strong>in</strong> Betrieben aller Größen erfor<strong>der</strong>lich,<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch <strong>in</strong> Kle<strong>in</strong>betrieben.<br />
<strong>Die</strong> grundsätzliche Funktion <strong>der</strong> Dokumentation<br />
ist die Sicherung von Angaben, um die Angemessenheit<br />
<strong>der</strong> abgeleiteten und durchgeführten<br />
Maßnahmen überprüfen zu können. Überdies soll<br />
die Dokumentation als Grundlage für e<strong>in</strong>e erneute<br />
Gefährdungsbeurteilung dienen können.<br />
E<strong>in</strong>en konkreten Vorschlag enthält die folgende<br />
Üversicht. E<strong>in</strong>e entsprechend diesem Vorschlag<br />
gestaltete Dokumentation kann gleichzeitig als<br />
zentraler Bestandteil e<strong>in</strong>es <strong>betrieblichen</strong> Arbeitsschutzmanagement-Systems<br />
genutzt werden.<br />
Dokumentation <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />
– e<strong>in</strong> Vorschlag für die E<strong>in</strong>zelheiten<br />
Für jede Tätigkeit sollte ohne Schwierigkeit <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />
zu entnehmen se<strong>in</strong>:<br />
Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen (Verfahren, Arbeitsmittel)<br />
Verwendete o<strong>der</strong> freigesetzte Gefahrstoffe, <strong>der</strong>en<br />
Gefährlichkeitsmerkmale und <strong>der</strong>en Menge<br />
E<strong>in</strong>zuhaltende AGW<br />
Art <strong>der</strong> Exposition (Atemwege, Haut, Gefahr<br />
des Verschluckens), Höhe <strong>der</strong> Exposition,<br />
zeitliches Muster <strong>der</strong> Exposition<br />
(z.B. gelegentlich, wie<strong>der</strong>holt, ständig)<br />
an<strong>der</strong>e Belastungsfaktoren<br />
Zahl <strong>der</strong> exponierten Beschäftigten<br />
erfor<strong>der</strong>liche Schutzstufe<br />
Ergebnis <strong>der</strong> Substitutionsprüfung und<br />
Gründe für Verzicht auf Substitution<br />
ausgewählte Schutzmaßnahmen (technische,<br />
organisatorische, persönliche, mediz<strong>in</strong>ische)<br />
ausgewähltes Verfahren für die Funktions-<br />
und Wirksamkeitsprüfung <strong>der</strong><br />
technischen Schutzmaßnahmen<br />
zuständige Person für die Funktions-<br />
und Wirksamkeitsprüfung <strong>der</strong><br />
technischen Schutzmaßnahmen<br />
Datum <strong>der</strong> letzten sowie <strong>der</strong> nächsten<br />
Funktions- und Wirksamkeitsprüfung<br />
<strong>der</strong> technischen Schutzmaßnahmen<br />
ausgewählte Verfahren für die Ermittlung<br />
bzw. Sicherstellung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> AGW<br />
sowie für die Beurteilung <strong>der</strong> Wirksamkeit<br />
<strong>der</strong> Schutzmaßnahmen für Stoffe ohne AGW<br />
zuständige Personen für die Ermittlung bzw.<br />
Sicherstellung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> AGW so-<br />
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